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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 11.03.2010, 00:45   #5
barns
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Zitat:
Zitat von Karl Beitrag anzeigen
Wenn es eine öffentliche Verkehrsfläche war, der Platz vor der Einfahrt gehört nämlich nicht dir, musst du Strafe zahlen. Auch wenn du die eigene Einfahrt verstellst.

Parken vor der eigenen Einfahrt ist grundsätzlich nicht strafbar.

Das Problem bei deinem Fall wird sein, dass du nur Mieter und somit nicht der Alleinberechtigte bist (außer du bist der einzige Mieter).
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