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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 14.10.2003, 10:52   #11
miezekatze
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hm naja falls du net weißt das ma auf einer SPERRfläche net parkn darf würd i da ratn numal in die fahrschule zu gehn =) anstatt ein dummes buch zu kaufn
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Alt 14.10.2003, 10:55   #12
valo
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Zitat:
Original geschrieben von klane
hm naja falls du net weißt das ma auf einer SPERRfläche net parkn darf würd i da ratn numal in die fahrschule zu gehn =) anstatt ein dummes buch zu kaufn
wenn immer nur dort geparkt werden würde, wo man parken darf, dann gäbe es einen extremen parkplatzmangel...
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Alt 14.10.2003, 11:02   #13
zed
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pech gehabt. einzahlen und das nächste mal wieder hinstellen

man kann nicht immer ganz legal parken.
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Alt 14.10.2003, 11:04   #14
miezekatze
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komisch das das bei uns funktioniert...
schon blöd ha?
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Alt 14.10.2003, 11:08   #15
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Zitat:
Original geschrieben von klane
komisch das das bei uns funktioniert...
schon blöd ha?
tulln is ja auch a einziger parkplatz, das sogenannte zentrum is da parkplatz und rumdum san lauta gschaeftln.
is auch gar net so bloed gmacht, parkplatzmangel herrscht da wenigstens kana und ma muss net mit 10 km/h durchkriechen weil ma sonst irgendwo aneckt wie in sbg oda sonstwo

@netti - danke fuer die erklaerung, hab mi jetzt net so ganz auskennt *g*
muessen ortstafal eigtl. links od. rechts stehen oda is des egal? i weiss nimma genau.. fuergewoehnlich haben verkehrszeichen ja auf da rechten fahrbanseite postiert zu sein
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Alt 14.10.2003, 11:23   #16
miezekatze
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ja i wohn hald nu in ana stadt und net auf ana strossn
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Alt 14.10.2003, 11:26   #17
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§48 STVO
Zitat:
(1) Die Straßenverkehrszeichen (§§ 50, 52 und 53) sind als Schilder aus festem Material unter Bedachtnahme auf die Art der Straße und unter Berücksichtigung der auf ihr üblichen Verkehrsverhältnisse, namentlich der darauf üblichen Geschwindigkeit von Fahrzeugen, in einer solchen Art und Größe anzubringen, daß sie von den Lenkern herannahender Fahrzeuge leicht und rechzeitig erkannt werden können. Im Verlauf derselben Straße sind womöglich Straßenverkehrszeichen mit gleichen Abmessungen zu verwenden.

(1a) Abweichend von Abs. 1 können für Straßenverkehrszeichen auch optische (Glasfasertechnik) oder elektronische Anzeigevorrichtungen verwendet werden; in diesem Falle können die Straßenverkehrszeichen abweichend von den Abbildungen in den §§ 50 und 52 auch "farbumgekehrt" (der weiße Untergrund schwarz und die schwarzen Symbole sowie die schwarze Schrift weiß) dargestellt werden.

(2) Die Straßenverkehrszeichen sind auf der rechten Straßenseite oder oberhalb der Fahrbahn anzubringen, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt. Die zusätzliche Anbringung an anderen Stellen ist zulässig. Auf Autobahnen sind Gefahrenzeichen und Vorschriftszeichen auf beiden Seiten oder oberhalb der Fahrbahn anzubringen, ausgenommen auf Streckenteilen, die in der jeweiligen Fahrtrichtung nur einen Fahrstreifen aufweisen, oder in Gegenverkehrsbereichen.

(4) Auf einer Anbringunsvorrichtung für Straßenverkehrszeichen (wie Standssäulen, Rahmen, Träger u. dgl.) dürfen nicht mehr als zwei Straßenverkehrszeichen angebracht werden; dies gilt nicht für eine Kundmachung nach § 25 Abs. 2 oder § 44 Abs. 4 sowie für die Anbringung der Hinweiszeichen "Wegweiser" oder die Anbringung von Straßenverkehrszeichen, deren Inhalt miteinander in Zusammenhang steht.
§53 STVO
Zitat:
17a. "ORTSTAFEL"
Dieses Zeichen gibt den Namen eines Ortes an und ist jeweils am Beginn des verbauten Gebietes anzubringen. Ein Gebiet ist dann verbaut, wenn die örtliche Zusammengehörigkeit mehrerer Bauwerke leicht erkennbar ist.
Auf Autobahnen, ausgenommen am Ende einer Ausfahrtsstraße, darf dieses Zeichen nicht angebracht werden. Die Anbringung einer grünen Tafel mit der weißen Aufschrift "Erholungsdorf" - bei Orten, die berechtigt sind, die Bezeichnung Erholungsdorf zu führen - oder einer ähnlichen, die Gemeinde näher beschreibenden Tafel unterhalb der Ortstafel ist zulässig, wenn dadurch die leichte Erkennbarkeit der Ortstafel nicht beeinträchtigt und die Sicherheit des Verkehrs nicht gefährdet wird; eine solche Tafel darf die Ortstafel seitlich nicht überragen.

17b. "ORTSENDE"
Dieses Zeichen ist auf der Rückseite des Zeichens "Ortstafel" anzubringen; dem Zeichen kann ein Hinweis auf die Entfernung bis zum nächsten Ort mit Verkehrsbedeutung beigefügt werden.
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 14.10.2003, 11:30   #18
miezekatze
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ah hamma kopiern glernt?
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Alt 14.10.2003, 13:02   #19
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hm sofern i nix uebersehn hab sollten eigentlich auch ortstafeln rechts sein sofern nix verbaut is oda so - oda?
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Alt 14.10.2003, 13:13   #20
frazzz
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(2) Die Straßenverkehrszeichen sind oberhalb der Fahrbahn anzubringen,...


unterhalb der fahrbahn wäre ja auch ein bissi sinnlos
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pssst

tanj


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