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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 08.03.2005, 14:47   #1
frazzz
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Standard ot: steuerfrage

da ich meine(n) compis und i-net zugang auch beruflich nütze (bereitschaft, fernwartung, weiterbildung,...), möcht ich das gerne anteilig von der steuer absetzen.


gibt es dafür ein eigenes formular?


miete und so kann ich ja nur bei dediziertem arbeitszimmer verrechnen, oder?

weiters hab ich div. fachliteratur von privat erworben, kann ich da einen ersatzbeleg stellen und die kosten absetzen?




ahjo, als angestellter
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tanj


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Alt 08.03.2005, 15:10   #2
pc.net
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Mein Computer

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es gibt kein extra formular dafür ...

für die berufliche nutzung des pc's würd ich mir eine bestätigung von deinem dienstgeber ausstellen ...

bei privat erworbener fachliteratur schauts prinzipiell schlecht aus - ersatzbeleg wird jedenfalls nicht akzeptiert ...
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No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 08.03.2005, 15:14   #3
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
für die berufliche nutzung des pc's würd ich mir eine bestätigung von deinem dienstgeber ausstellen ...


wie wahr


ich wurde auch schon aufgefordert mir mein zeugnis von meinem dienstgeber auszustellen
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Alt 08.03.2005, 15:17   #4
cruchot
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Beiträge: 293


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Das mit Arbeitsplatz abschreiben geht nur dann wenn du ausschließlich!!! den Raum für betrieblichen Zweck verwendest!!

Und das wird peinlich genau genommen. Würd ich eher nicht raten, außer du bist vollkommen sicher!

Für Abschreibung des PC brauchst du prinzipiell keine Bestätigung deines Arbeitsgebers (wenn du eine hast auch gut), ich weiß nur bei dem Online Steuerausgleich gibt es einen Punkt wo solche Dinge angeführt werden können!
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Oppossom
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Alt 08.03.2005, 15:20   #5
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von cruchot
Das mit Arbeitsplatz abschreiben geht nur dann wenn du ausschließlich!!! den Raum für betrieblichen Zweck verwendest!!

tjo, derzeit wird das arbeitszimmer auch als lager mißbraucht

aber ein kasten mit dienstkleidung darf ja drinnenstehn?
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Alt 08.03.2005, 15:22   #6
cruchot
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Jo so is des...

Aber ich hab von Fällen gehört wo sogar die Waschmaschine zum Teil abgeschrieben werden konnte...

Also scheinbar wer nicht probiert, verliert
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Oppossom
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Alt 08.03.2005, 15:24   #7
pc.net
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Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von cruchot
Also scheinbar wer nicht probiert, verliert
jop ... wie wahr ...
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Praktizierender Eristiker

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Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 08.03.2005, 15:26   #8
frazzz
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also vollgas ?
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Alt 08.03.2005, 15:40   #9
cruchot
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Immer druf!!

Prinzipiell gilt, wenn man sich die arbeit machen will, kann man alles raufschreiben... Fragt sich halt ob der Zeitaufwand den relativ geringen Wertgewinn aufwiegt...

Und Dinge des täglichen Lebens, Uhr etc. kann man nicht abschreiben, auch wenn man die Uhr warhscheinlich doch zu 80% beruflich nutzt...
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Oppossom
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Alt 08.03.2005, 15:41   #10
frazzz
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ich besitze zwar einige uhren, trag seit jahren keine



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