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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 11.09.2006, 23:03   #41
FendiMan
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Kurz gefasst:
Fernseher im Haus und keinen digitalen Empfänger > nichts zahlen.
Fernseher und Radio im Haus, und keinen digitalen Empfänger > Nur für's Radio zahlen.
Fernseher mit digitalem Empfänger, wobei es wurscht ist, ob dieser den ORF empfangen kann oder nicht, plus Radio > volle Gebühr.

Es ist jetzt übrigens auch schon so, das man für den Fernseher mit funktionierendem Empfänger zahlt.
Ganz egal, ob man die Möglichkeit hat, auch wirklich den ORF zu empfangen, wie es ja in manchen Tälern der Fall ist, wo ein analoger Empfang nicht möglich ist.
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Gruß
FendiMan

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Alt 11.09.2006, 23:21   #42
xyladecor
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yep, jetzt sind wir komform, genauso wie du es gelistet hast, sehe ich es auch, leider...

ciao ciao
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Alt 11.09.2006, 23:40   #43
FendiMan
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Ausserdem kann die GIS nicht so einfach irgendwelche neue Regeln aufstellen, die habe sich an die Gesetzte zu halten.
____________________________________
Gruß
FendiMan

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Alt 11.09.2006, 23:56   #44
xyladecor
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da bin ich deiner meinung, aber es hiess ja immer, sobald man ein empfangsgerät für tv und/oder radio hat ist man zahlungspflichtig, und die oben genannten punkte umfassen dies leider.
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Alt 12.09.2006, 10:12   #45
Neo
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Zitat:
Original geschrieben von rev.antun
vor allem weil ein sprecher der GIS offiziel bekannt gegeben hat, das KEINE TV-Gebühr bezahlt werden muss wenn KEIN DVD-T empfangteil vorhanden ist.
Ich vermute mal, das nach dieser Aussage des Sprechers bei der GIS Tausende Anfragen kamen und man kurzfristig die Aussage abschwächen musste, da man zuviele Abmeldungen befürchtete.
____________________________________
"I would buy a Mac today if I was not working at Microsoft."
- Jim Allchin, Co-President, Platforms & Services Division, Microsoft Corporation
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Alt 12.09.2006, 13:16   #46
zechenkas
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Standard Hier die ultimative Antwort!

schaut daher schlecht aus mit abmelden:

Vielen Dank für Ihre Anfrage, welche an mich weitergeleitet wurde.

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Rundfunkgebühren ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz (RGG).
Dort heißt es: "Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung .... in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer) hat die Gebühren nach § 3 (Anm.: Rundfunkgebühren) zu entrichten.
Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten."

Das bedeutet, dass die Rundfunkgebühren zu entrichten sind, sobald Rundfunkempfangsanlagen betriebsbereit gehalten bzw. betrieben werden.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Rundfunkgebühren und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte (bestehend aus ORF-Entgelt, Rundfunkgebühr für den Bund, Landesabgabe und Kulturförderungsbeitrag) durch die GIS von all jenen Haushalten eingehoben wird, die über betriebsbereite Geräte verfügen. Es ist dabei nicht definiert, welche Programme mit dem Gerät - rein technisch - empfangen werden können. Die Entscheidung über die für den Empfang am besten geeigneten Empfangsanlagen liegt beim Konsumenten. Diesem obliegt auch die durch den Umstieg auf digitalen terrestrischen Empfang eventuell notwendige Nachrüstung, da diese nicht im Einflussbereich des Programmanbieters (weder des ORF, noch ATV oder eines sonstigen Privatprogrammanbieters ) liegt, sondern von der Europäischen Kommission beschlossen wurde und deren Umsetzung im Auftrag der "RTR Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde" erfolgt.

Zusammengefasst vertritt die GIS die Rechtsmeinung, dass immer dann Rundfunkgebühren zu entrichten sind, wenn Rundfunkprogramme ( Radio und/oder TV ) konsumiert werden können und zwar unabhängig davon, ob und wie oft die Programme des ORF mit diesen Geräten empfangen werden. Eine diesbezügliche Präzisierung durch den Gesetzgeber wird im Zuge der Einführung von DVB-T erwartet.

Damit besteht im Zuge der Einführung von DVB-T auch für Besitzer von analogen Satellitenanlagen weiterhin in vollem Umfang Gebührenpflicht.

Nur für den Fall, dass Sie bisher ausschließlich TV-Programme über Haus- oder Zimmerantenne empfangen haben, nach Abschaltung der analogen terrestrischen Frequenzen keinerlei Empfang mehr möglich ist und Sie auf eine Nachrüstung verzichten (Kauf einer DVB-T Box, Umstieg auf Kabel- oder Satelliten - TV), entfällt künftig die Gebührenpflicht. Denn in diesem Fall ist das TV-Gerät nicht mehr in der Lage, Rundfunk zu empfangen. Ermöglicht eine Umrüstung (DVB-T Box, Satellitenanlage) wieder den Empfang, besteht Gebührenpflicht. In jedem Fall besteht weiterhin Gebührenpflicht für Radiogeräte.

Die definitive Umstellung auf digitalen Empfang erfolgt erst ab dem Frühjahr 2007 - bis dahin ändert sich für Rundfunkteilnehmer nichts.

Ich hoffe, Ihre Anfrage beantwortet zu haben und verbleibe


Heisst auf gut deutsch,wenn man nur eine Schüssel am Dach hat,ohne irgendwelchen Receivern im Haus,ist man Gebührenpflichtig.
Ich denke das Gesetz ist noch vom Kaiser,und der Gesetzestext wurde jetzt so ausgedeutscht.
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Alt 12.09.2006, 14:07   #47
TONI_B
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Meinst du mit "Kaiser" den berühmten "Sonnenkönig" Bruno K. aus den 1970er Jahren?
Denn beim "richtigen" Kaiser hat es wohl noch keinen Rundfunk gegeben, geschweige denn Fernsehen...
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Alt 12.09.2006, 14:20   #48
zechenkas
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Zitat:
Original geschrieben von TONI_B
Meinst du mit "Kaiser" den berühmten "Sonnenkönig" Bruno K. aus den 1970er Jahren?

richtig!

und den seine sünden müssen wir die nächsten 100 jahre noch abbüßen!
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Alt 12.09.2006, 17:40   #49
xyladecor
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Standard Re: Hier die ultimative Antwort!

Zitat:
Original geschrieben von zechenkas


Damit besteht im Zuge der Einführung von DVB-T auch für Besitzer von analogen Satellitenanlagen weiterhin in vollem Umfang Gebührenpflicht.
das bezweifle ich stark, auch wenn es die GIS laut ihrer rechtsauflage so sieht, no na, aber gott sei dank ist die GIS nicht richter über sich selbst.

denn nur eine analoge satellitenanalge ist im grunde für den ORF empfang keine betriebsberetite anlage, weil mit dieser kein einziges ORF angebot, also weder TV noch RADIO zu empfangen ist, wenn dann auch kein radiogerät irgendwo im haus ist, dann bin ich der rechtsauffassung muss man sicher nicht zahlen, für was auch?
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Alt 12.09.2006, 18:37   #50
zechenkas
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Standard Re: Re: Hier die ultimative Antwort!

Zitat:
Original geschrieben von xyladecor


denn nur eine analoge satellitenanalge ist im grunde für den ORF empfang keine betriebsberetite anlage,

Falsch!

lt. gesetz ist der besitz eines gerätes ,das bilder empfangen kann,gebührenpflichtig.
es obligt den konsumenten wie er den empfang bewerkstelligt! irre,aber so ist es!!!



http://www.orf-gis.at/aktuell.php?id=43 ganz unten den link anklicken.
oder hier -> http://derstandard.at/?url=/?id=2484899

irgendwie ist österreich eine bananenrepublik.
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