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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#31 | |
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Veteran
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Beiträge: 279
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Zitat:
und ganz europa zahlt ja gebühr,halt nur im eigenen land.
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Wenn man diese CD rückwärts abspielt, spielt sie satanische Verse... ...noch schlimmer: Wenn man sie vorwärts abspielt, installiert sie WindowsXP! |
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#32 | |
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Master
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Zitat:
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#33 |
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Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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Ich hab mich auf die Aussage bezogen, für 3Sat Gebühr zu zahlen.
Da wird schließlich weit mehr von den Deutschen Sendern Programm gemacht. Was da an Spekulationen herumgeistern! Das zitierte Schreiben ist ja eh eindeutig.
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#34 |
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Master
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mag sein, dennoch wir der ORF, oder halt die GIS mit sicherheit dieses argument auspacken, also ORF2E und die radios, da wette ich.
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#35 |
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Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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Wie gesagt, für den Radioempfang musst du jetzt auch schon zahlen.
Und ORF2E ist in ganz Europa unverschlüsselt, warum soll man mit einem Wohnsitz in Österreich schlechter gestellt werden als alle anderen in Europa und speziell in der EU, die den Sender empfangen können?
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#36 | |
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Master
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Zitat:
dein 2. argument greift halt leider nicht, wie gesagt, zahlst du für ARD/ZDF, RAI, BBC, etc.?, nein, die deutschen, italiener & co. aber schon, die sagen das gleiche aus ihrer sicht, dennoch ist es so. |
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#37 |
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Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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Es wurde speziell 3Sat angesprochen, welcher ja von den Schweizern, den Deutschen und den Österreichern finanziert wird.
Wenn also für den Empfang von 3Sat in Ö eine Rundfunkgebühr fällig wäre, müsste man dan logischerweise auch den Schweizern und Deutschen was zahlen.
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#38 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 26.02.2006
Beiträge: 279
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gerne informieren wir Sie über die Details zur Meldepflicht von Radio- und Fernsehgeräten.
Eine Melde- und Gebührenpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht für alle Rundfunk-Empfangseinrichtungen, unabhängig von Programm und Nutzung. Der Gesetzgeber definiert, dass bereits die "Betriebsbereitschaft" von Rundfunk-Empfangsgeräten für eine Meldepflicht entscheidend ist. (RGG, BGBl. Nr. 159/1999, § 2, Absatz 1). Für eine Gebührenpflicht spielt es also keine Rolle, ob und welches Programm Sie empfangen. Es genügt, wenn Sie über Geräte verfügen, die einen Empfang ermöglichen. Aufgabe der GIS ist es, über diese gesetzlichen Richtlinien zu informieren und die Gebühren einzuheben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Ausnahmen machen können und hier keinen Handlungsspielraum haben. Ich warte noch auf Antwort wie das mit FTA-Receiver jetzt ist,wo ein empfang ja nicht möglich ist.
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#39 | |
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Elite
![]() Registriert seit: 10.11.2000
Beiträge: 1.171
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Zitat:
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Sex ohne Liebe ist besser als gar kein Sex. (Hugh M. Hefner) |
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#40 | |
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Master
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Zitat:
aber wie gesagt mit der sache an sich um die es uns jetzt geht hats eh nichts zu tun, es geht eben darum ob gebühren zu zahlen sind, wenn analoge antenne weg ist und digitaler satempfang ohne karte gegeben ist, und ich wette drauf: JA, aus den von mir genannten gründen, weils eben die anderen länder nicht anders machen, die ihre ÖR angebote frei empfangbar ausstrahlen. |
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