![]() |
![]() |
|
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe/Forumregeln | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
#71 | |
|
Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
|
Zitat:
____________________________________
Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
|
|
|
|
|
|
#72 | |
|
Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2003
Alter: 48
Beiträge: 915
|
http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Zitat:
|
|
|
|
|
|
|
#73 |
|
Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
|
Sag ich ja.
____________________________________
Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
|
|
|
|
|
#74 |
|
Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 64
Beiträge: 1.508
|
Wenn ich das richtig verstehe ist es ja sogar so, dass der Beamte, wenn er im Dienst(!) beleidigt wird, erst seine zuständige Behörde fragen muss, ob er klagen darf. Und in Ö wird das eben nicht so oft genehmigt. D.h. du kannst zum Polizist "dep... Ki..." sagen und er muss sich das gefallen lassen und bekommt keine Erlaubnis zu klagen.
Wenn du einen Beamten privat beleidigst oder umgekehrt, gibt es sicher keine Unterchiede. Aber vielleicht kann uns das jayjay genauer erklären! |
|
|
|
|
|
#75 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2003
Alter: 48
Beiträge: 915
|
Ich rede nicht von Polizisten, sondern von normalen Beamten, da kann man, soweit ich gehört habe (ja wieder a Gschichtel), über 2500 Euro zahlen. So ein Polizist muss sich mit sicherheit diverse Beleidigungen anhören, wenn die da jedesmal den Staatsanwalt beschäftigen, dann hätten die sonst nichts mehr zu tun
Aber normale Beamte sind da sicher nicht so locker drauf Klagen darf der Beamte privat anscheinend immer, jedoch ob es zur Strafsache wird, entsheidet wohl die vorgesetzte Stelle. |
|
|
|
|
|
#76 |
|
Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
|
Nein Toni, egal welchen Status du hast, sobald du beleidigt wurdest, kannst du klagen nach §115 StGB, musst aber nicht.
____________________________________
Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
|
|
|
|
|
#77 |
|
Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 64
Beiträge: 1.508
|
@iGOr & Alex1:
Geht es jetzt um Beleidigung im Dienst oder privat? |
|
|
|
|
|
#78 |
|
Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
|
Egal, Beleidigung ist Beleidigung. In Österreich wird nicht unterschieden.
____________________________________
Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
|
|
|
|
|
#79 |
|
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
|
afaik kann jeder jeden wegen ehrenbeleidungung klagen, was der unterschied zu beamtenbeleidigung ist weis ich nicht, ich vermute das eine ist nur zivilrechtlich einklagbar und das andere strafrechtlich.
____________________________________
Greetings LouCypher |
|
|
|
|
|
#80 |
|
Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
|
Ist beides zivilrechtlich klagbar.
____________________________________
Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
|
|
|
![]() |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|