WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Meinung & Community > Guru, e-Zitate & Off Topic

Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 15.02.2008, 13:04   #71
Alex1
Alter Sack
 
Benutzerbild von Alex1
 
Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579

Mein Computer

Standard

Zitat:
Original geschrieben von iG0r ... Beispiel: was kostet es einen Beamten ein Arschloch zu nennen? Was kostet es einen normalen Bürger selbiges zu nennen? Beim Beamten wird es teuer, beim Bürger warscheinlich garnicht verhandelt. ...
Beides kostet gleich viel, ist eben eine Ehrenbeleidung. Ein Beleidigter muss selbst den Täter gerichtlich klagen, egal ob Beamter oder Nichtbeamter.
____________________________________
Viele Grüße

Alex

(SUV-Fahrer aus Leidenschaft)
Alex1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2008, 13:07   #72
iG0r
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.08.2003
Alter: 48
Beiträge: 915


Standard

http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung

Zitat:
Österreich [Bearbeiten]

Auch in Österreich gibt es keine eigene Strafnorm, welche das Beleidigen von Beamten unter eine besondere Strafandrohung stellt. Es handelt sich um den gewöhnlichen Tatbestand gemäß dem § 115 StGB.

Allerdings wird im zweiten Absatz des § 117 StGB dargelegt, dass (sinngemäß) bei Beleidungen, welche gegen Beamte ausgesprochen werden, der öffentliche Ankläger (Staatsanwalt) verpflichtet ist, wenn auch die vorgesetzte Stelle des Beamten ihre Einwilligung gibt, diese Tat zu verfolgen. Es handelt sich also um ein eingeschränktes Offizialdelikt. Im vierten Absatz desselben Paragraphen wird erklärt, dass, wenn der Staatsanwalt die Verfolgung einstellen sollte, der Beamte selbst zur weiteren Verfolgung berechtigt ist.

Im Gegensatz zu Deutschland ist es jedoch von Seiten der Staatsanwaltschaft durchaus üblich, diese Verfahren, sofern von der vorgesetzten Stelle des Beamten überhaupt eine Ermächtigung zur Verfolgung erteilt wurde, relativ schnell einzustellen. Das öffentliche Interesse wird hier offenbar nicht gesehen, vielmehr scheint die Einstellung vorzuherrschen, dass Beamte (zumindest soweit es sich um Polizisten handelt) sich solche Beleidigungen gefallen lassen müssten, es sich quasi um ein "Berufsrisiko" handelt. Eine private Weiterfolgung durch die Beamten selbst wird dann in Folge auch meist nicht vorgenommen.


iG0r ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2008, 13:11   #73
Alex1
Alter Sack
 
Benutzerbild von Alex1
 
Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579

Mein Computer

Standard

Sag ich ja.
____________________________________
Viele Grüße

Alex

(SUV-Fahrer aus Leidenschaft)
Alex1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2008, 13:15   #74
TONI_B
Inventar
 
Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 64
Beiträge: 1.508


Standard

Wenn ich das richtig verstehe ist es ja sogar so, dass der Beamte, wenn er im Dienst(!) beleidigt wird, erst seine zuständige Behörde fragen muss, ob er klagen darf. Und in Ö wird das eben nicht so oft genehmigt. D.h. du kannst zum Polizist "dep... Ki..." sagen und er muss sich das gefallen lassen und bekommt keine Erlaubnis zu klagen.

Wenn du einen Beamten privat beleidigst oder umgekehrt, gibt es sicher keine Unterchiede. Aber vielleicht kann uns das jayjay genauer erklären!
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2008, 13:16   #75
iG0r
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.08.2003
Alter: 48
Beiträge: 915


Standard

Ich rede nicht von Polizisten, sondern von normalen Beamten, da kann man, soweit ich gehört habe (ja wieder a Gschichtel), über 2500 Euro zahlen. So ein Polizist muss sich mit sicherheit diverse Beleidigungen anhören, wenn die da jedesmal den Staatsanwalt beschäftigen, dann hätten die sonst nichts mehr zu tun Aber normale Beamte sind da sicher nicht so locker drauf Klagen darf der Beamte privat anscheinend immer, jedoch ob es zur Strafsache wird, entsheidet wohl die vorgesetzte Stelle.
iG0r ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2008, 13:18   #76
Alex1
Alter Sack
 
Benutzerbild von Alex1
 
Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579

Mein Computer

Standard

Nein Toni, egal welchen Status du hast, sobald du beleidigt wurdest, kannst du klagen nach §115 StGB, musst aber nicht.
____________________________________
Viele Grüße

Alex

(SUV-Fahrer aus Leidenschaft)
Alex1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2008, 13:26   #77
TONI_B
Inventar
 
Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 64
Beiträge: 1.508


Standard

@iGOr & Alex1:

Geht es jetzt um Beleidigung im Dienst oder privat?
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2008, 13:37   #78
Alex1
Alter Sack
 
Benutzerbild von Alex1
 
Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579

Mein Computer

Standard

Egal, Beleidigung ist Beleidigung. In Österreich wird nicht unterschieden.
____________________________________
Viele Grüße

Alex

(SUV-Fahrer aus Leidenschaft)
Alex1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2008, 13:38   #79
LouCypher
der da unten wohnt
 
Benutzerbild von LouCypher
 
Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502


Standard

afaik kann jeder jeden wegen ehrenbeleidungung klagen, was der unterschied zu beamtenbeleidigung ist weis ich nicht, ich vermute das eine ist nur zivilrechtlich einklagbar und das andere strafrechtlich.
____________________________________
Greetings
LouCypher
LouCypher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2008, 13:40   #80
Alex1
Alter Sack
 
Benutzerbild von Alex1
 
Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579

Mein Computer

Standard

Ist beides zivilrechtlich klagbar.
____________________________________
Viele Grüße

Alex

(SUV-Fahrer aus Leidenschaft)
Alex1 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:34 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag