Zitat:
Zitat von Don Manuel
Das sollte eigentlich keinesfalls die Regel sein. Weil im Klartext bedeutet das, dass es bei einem Garantieanspruch unmöglich wird, seine persönlichen Daten sicher von der HDD zu löschen, bevor man das Ding aus der Hand gibt, wenn nämlich das Ding so kaputt ist, dass man nicht mehr ohne Ausbau die HDD löschen kann. Sehr wahrscheinlich der Fall, wenn es defekt ist und zur Garantie soll. Damit kann man bei den Kunden seines tiefen Vertrauens sogar Geld verdienen (ohne dass sie eben den Garantieanspruch beim Händler/Hersteller verlieren).
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In diesem Fall muss das mit dem Hersteller (bzw. seinem Vertreter) abgeklärt werden. Ein Netbook ist kein Notebook, wo die Platte unter einem Deckel leicht zugänglich platziert ist. Ich habe einmal in einer Zeitschrift einen Plattenwechsel bei einem Netbook bebildert gesehen (Platte -> SSD). Da war die Platte auf der "falschen" Seite der Hauptplatine montiert, was aus Platzgründen wohl bei vielen wenn nicht allen Netbooks der Fall sein wird. Das bedeutete völliges Zerlegen des Gehäuses, was überhaupt nur von mechanisch sehr geschickten Naturen in Angriff genommen werden sollte, weil sie sonst das Teil nie wieder zusammen bekommen!
(Agesehen davon brauchte man dafür spezielle Torx-Schraubendreher, die sich in den wenigsten Haushalten finden...)
