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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 08.09.2000, 09:01   #1
Oli
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Idee

Wie ist das eigentlich im freien Österreich:

ich hätte die Möglichkeit, neben meinem
fixem Angestelltenverhältnis für einige Unternehmen EDV-Dienstleistungen zu erbringen (Netzwerk, Beratung, etc.); das Nebeneinkommen würde ca. 5000-7000 ATS monatich ausmachen, ich muß natürlich Rechnungen stellen.

Zahlt sich eine Firmengründung aus? (eher nicht, da ja die Fixkosten von Kammergebühren, SV, etc. das erwartete Einkommen ja erreichen, wenn nicht übersteigen würden)

Welche (legale) Möglichkeiten gibts da?

Danke für Eure Info - Ciao Oliver/Wels

PS: Mein Arbeitgeber hat nichts dagegen (so wegen Konkurrenzklausel etc.)
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Alt 08.09.2000, 10:09   #2
Hali
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Beitrag

Hallo,

ich habe das so gelöst:

Gewerbeschein (EDV-Dienstleisungen) koster so ca ATS 5000.- einmalig und dann die Kammerumlage (ca. 1500.- jährlich)

Dann zahlst Du für die Unfallversicherung ATS 1000 im Jahr und natürlich Sozialversicherung. Wenn Du aber von deinem Angestellten-Verhältnis bereits die Höchstbemessungsgrundlage für ASVG erreicht hast (ca. ATS 42.000.- brutto) dann zahlst Du NICHTS mehr für die GSVG.

Es bleibt also im Jahr
Unfallversicherung ATS 1000.-
Kammerumlage ATS 1500.- (ca.)
und natürlich die Steuern von den Gewinnen.

es zahlt sich also aus hier legal zu arbeiten.

Wenn Du allerdings an ASVG-Beiträgen weniger bezahlst, dann musst Du auch noch anteilig an die GSVG (Arbeitslosen-, Pensions- usw) zahlen. Und da kann es dann unrentabel werden.

Noch Fragen?

gruß
Hali
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Alt 08.09.2000, 11:03   #3
Oli
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">quote:</font><HR>Original erstellt von Hali:
Hallo,

ich habe das so gelöst:

Gewerbeschein (EDV-Dienstleisungen) koster so ca ATS 5000.- einmalig und dann die Kammerumlage (ca. 1500.- jährlich)

Dann zahlst Du für die Unfallversicherung ATS 1000 im Jahr und natürlich Sozialversicherung. Wenn Du aber von deinem Angestellten-Verhältnis bereits die Höchstbemessungsgrundlage für ASVG erreicht hast (ca. ATS 42.000.- brutto) dann zahlst Du NICHTS mehr für die GSVG.

Es bleibt also im Jahr
Unfallversicherung ATS 1000.-
Kammerumlage ATS 1500.- (ca.)
und natürlich die Steuern von den Gewinnen.

es zahlt sich also aus hier legal zu arbeiten.

Wenn Du allerdings an ASVG-Beiträgen weniger bezahlst, dann musst Du auch noch anteilig an die GSVG (Arbeitslosen-, Pensions- usw) zahlen. Und da kann es dann unrentabel werden.

Noch Fragen?

--> NEIN, vielen Dank, mfg Oliver

gruß
Hali
<HR></BLOCKQUOTE>

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Alt 09.09.2000, 01:29   #4
kato
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Beitrag

BITTE !!!!
Wer erreicht im Angestellten Verhältnis die Höchstbemessungsgrundlage ??????
Kaum jemand!
Bei mir kam die Sozialversicherung mit ca 24.000.-/Jahr zusätzlich zu meiner Sozialversicherung aus dem Angestellten Verhältnis dazu.
Vor allem denen ist es Sch...egal ob Du nur 3000.- verdient hast Du zahlst trotzdem den Mindestbetrag.(siehe oben)

[Dieser Beitrag wurde von kato am 09. September 2000 editiert.]
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Alt 12.09.2000, 09:30   #5
Oli
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Erstmals vielen Dank für Eure Hilfe. Für alle, die es noch interessiert, es gibt eine gute Homepage von der Wirtschaftskammer,
wo u.a. auch auf diese Problematik eingegangen wird: http://www.gruenderservice.net/start/index.asp
Oli ist offline   Mit Zitat antworten
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