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#1 |
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Commander Jameson
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Ich sehe da einen gewaltigen Unterschied. Bei Zoll- und Spirituosenschmuggel werden staatliche Abgaben hinterzogen. Musikabgaben sind privatwirtschaftlicher Natur.
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Commander Jameson |
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#2 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458
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Zitat:
das seh ich prinzipiell auch so. allerdings geben sich die staaten auch bei plagiaten für die kontrolle privatwirtschaftlicher interessen her. der himmelweite unterschied ist jedoch imho dass bei MP3 von zoll seiten nicht zu beweisen ist, ob ich die MP3s legal oder illegal besitze. und genau da fängt die scheisse an, weil dann wirds wohl so sein dass du als bürger BEWEISEN wirst müssen dass du die lieder eh legal besitzt. das entspricht einer BEWEISLASTUMKEHR zum nachteil der bürger! und DAS ist das eigentliche drama, da dadurch imho in einen elementaren grundsatz der rechtsprechung eingegriffen werden würde.
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Best regards, ZeD -- \"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal) -- \"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles) |
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