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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#3 |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 29.08.1999
Ort: Wien 11
Beiträge: 7.598
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die antwort die du vom chef bekommen hast ist man staune rechtlich so in ordnung, wobei angefügt werden darf das sich das auf alle wohnungen ausser eigentumswohnungen bezieht. bei eigentumswohnungen muß der nachbar bzw. die von ihm beschäftigten handwerker auf die hausordnung rücksicht nehmen. wie er das macht ist sein problem bzw. deines wenn er sich nicht daran hält. ps. ein sofortiger anruf bei der hausverwaltung kann oft hilfreich sein..........................
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