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#131 |
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Elite
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Beiträge: 1.271
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um ehrlich zu sein ist es mir egal ob gewisse leute in regierungskreisen gerade auf "feldzug" gegen die öbb sind - meine meinung zur öbb steht schon um einiges länger als zB. diese regierung.
es muss jedem normalen menschen einfach einleuchten, dass es absolut ungerecht ist, wenn ein öbbler mit 50 in pension geht und ein anderer - der genau das gleiche macht, nur eben bei einem anderen betrieb - bis 65 buckeln darf. hierfür gibt es für meiner meinung nach keine rechtfertigung und kein argument, das diese tatsache als gerecht begründen könnte. aber in österreich ist der fleissig arbeitende durchschnitts/besserverdiener sowieso der trottel, damit hab ich mich eh schon abgefunden - vielleicht kriselts gerade deswegen im wirtschaftswachstum. den öbblern die sich über ihre überstunden beklagen sei nahegelegt, dass man auch in der privatwirtschaft nicht einfach um 18.00 schluss machen kann und dass man, wenns eben nicht anders geht auch mal am sonntag was arbeiten muss. zu den politikerprivilegien: ich kenne den herrn kucacka nicht persönlich und finde ihn auch nicht besonders sympathisch. und, dass ich auch in bestehende/zukünftige (hohe) pensionen eingreifen würde habe ich eh schon mehrfach geschrieben. gilt übrigens auch in gewerkschaftspensionen ...
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. |
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#132 | ||||||
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Retro Computing Fan
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Nach 54 jahren Stress Pur würdest Du auch froh sein endlich frei zu sein, oder 8 Wochen im Jahr stressbedingt krank sein, weil Du so viele Überstunden machen musst, und Arbeit für zwei erledigst. Zitat:
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Meine guten PCs: ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony. |
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#133 |
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Elite
![]() Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271
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klar gibt es auch in anderen berufsgruppen frühpensionen, und dagegen ist auch nichts einzuwenden, wenn diese GERECHTFERTIGT sind. wenn zb. jemand einen schweren bandscheibenvorfall oder sonst was hat, dann soll er von mir aus auch mit 30 in pension gehen (vorausgesetzt er kann wirklich nicht mehr - auch in einem anderen beruf!!! - arbeiten).
bei der öbb geht JEDER mit 50 (mittlerweile glaub 51,5) in pension. das ist standard/normal und hat mit frühpension rein gar nichts zu tun, sondern vielmehr, dass die öbb ein gesondertes arbeitsrecht hat. wenn ein mensch GESUND ist soll er - wie alle anderen - bis 65 arbeiten! öbbler, beamten, selbstständige usw. - frauen und männer! mit der kommenden eu-osterweiterung wird sichs jetzt dann sowieso zeigen wie konkurrenzfähig die öbb ist und ob dann gewisse privilegien noch möglich sind. es lebe die freie marktwirtschaft!
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. |
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#134 | |
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Gesperrt
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nicht das ich jetzt unbedingt für politiker-privilegien bin, aber da muss man auch die zahlen sehen. es gibt sicher um faktoren mehr beamte als politiker mit "sonderpension". und ich bin schon der meinung, daß ein politiker mehr anrecht auf eine frühpension hat als ein beamter. denn der beamte muss nur einfach arbeiten bis 65, dem kann nichts passieren. aber was ist mit einem politiker, der eben nicht mehr gewählt wurde ? oder pech hatte und aus dem nationalrat fliegt ? der kann sich dann eine neue existenz aufbauen. hat aber sehr oft für die politik seine vorherige existenz aufgegeben. ps: nein, das war KEIN plädoyer für politiker-pensionen. ich hab nur gesagt, daß ich dafür mehr verständnis habe als bei den hunderttausenden anderen fällen. aber nicht volles verständnis. |
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#135 | |
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Gesperrt
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ich kann dir aber ein anderes beispiel bringen. also ich habe einmal vor 15 jahren in einem kleinen postamt gearbeit. (ferienjob) da war ein schalterbeamter. oder was weiß ich, wie sich die berufsbezeichnung genau genannt hat. 1 briefträger vollzeit, der zweite teilzeit. das war die vollbesetzung des kleinen postamtes. was glaubst du hat der schalter-mann vor der pension verdient ? fast 30.000 schilling NETTO. wohlgemerkt, vor 15 jahren. wenn man das in heutige zahlen umrechnet, erkennt man erst die dimensionen dieses gehaltes. ich möchte nicht wissen, was der für eine pension hat. ist natürlich so wie andere auch in frühpension gegangen. und jetzt kassiert er halt für ein paar jahrzehnte möglicherweise eine höhere netto-pension ab, als ich überhaupt brutto haben kann. selbst wenn ich mein ganzes leben lang die höchstbeiträge in die sozialversicherung einzahle. ich weiß nicht, wie viele kurse der gute mann gemacht hat. aber ich hatte nicht den eindruck, daß man da so spitzenmäßig qualifiziert sein muss. aber bitte, ich will nicht ungerecht sein. wenn ich da irgendetwas übersehen habe, lasse ich mich gerne belehren, inwiefern die qualifikation eines schalterbeamten bei der post höher ist als die eines edv-angestellten, der sein ganzes leben lang vollgas lernen muss. |
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#136 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 21.03.2000
Alter: 60
Beiträge: 4.329
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So - Lom - des is a Bledsinn - entweder hast Du da seinen Doppelten gesehen oder was weiß ich - aber das ist Unsinn!
Vor 15 Jahren 30.000 ATS netto hat nicht mal ein A-Beamter gehabt - die Postbeamten unterliegen dem sog. PT Schema (es gibt bei Bundesbeamten 9 Klassen, für Lehrer L usw.) Ein Postamtsleiter ist abhängig von der Größe des Postamtes in PT4 (Ämter mit min 2 Zustellern) - PT2 (Große Wr. Ämter) eingestuft. Ein Zusteller in PT 8 - ein Schalterbediensteter in PT 5 oder PT 6! Pt1 sind Akademiker! So - LOm - und jetzt schaust, was diese Leute im Jahr 2000 verdienbt haben: http://www.fsgpost.at/pdf/jahrbuch-2000.pdf Seite 899 - ist öffentlich zugänglich! So - da ist in der Gehaltsstufe 15 (1 Gehaltsstufe sind 2 Jahre Dienstzeit - dh bei 15 = 30 Jahre Dienstzeit) von ca. 30.000 ATS Brutto die Rede - Meister - wenn ich mir die heutige Besteuerung anschau, müßten da mindesten 40.000 ATS gelöhnt werden, um auf 30.000 ATS Netto zu kommen! Danke für Deine Behauptung - ich glaube sogar, dass Dui das gesehen ahst - aber so wie Du es darstellst ist es total falsch! Wie gesagt - vielleicht hast Du etwas vom Doppelten (Urlaubsgeld) gesehen! Hatte der Amtsleiter vielleicht 10 Kinder - denn die Beihilfe wird mit dem Gehalt mitbezahlt! Danke nochmals für diese Pauschalaussage! Ich habe vor 17 Jahren als in PT 4 bei der Post zu arbeiten begonnen - als Amtsleiter (Springer) - Nettogeahlt 8500 ATS! KOPFSCHÜTTEL |
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#137 |
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Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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LOM, da hast wahrscheinlich im August bei der Post gearbeitet und der erwähnte Schalterbedienstete hat sein Urlaubsgeld bekommen, wie Kollege
utakurt das schon vermutet.Und bezüglich Qualifikation: für etliche Tätigkeiten am Postamt braucht man Maturaniveau, und laufende Weiterbildung (natürlich v.a. in der "Freizeit") ist selbstverständlich. Wegen Deiner Pension: Du kannst gerne jedes Monat 4 % deines Gehalts in eine private Pensionsvorsorge einzahlen. Soviel zahlen nämlich ÖBB-Bedienstete mehr Pensionsbeitrag als ASVG Versicherte.
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Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
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#138 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492
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Zitat:
in jedem kollektivvertrag steht,das du bis 45h in der woche "ohne" überstundenzuschlag beschäftigt werden kannst. die 38h gelten nur im jahresschnitt,also wenn wenig arbeit ,du nfrüher nachhause kannst. ![]() |
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#139 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492
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Zitat:
für 2500.- netto musst mindestens 4000.- verdienen ,nach jetzigen steuergesetzen! |
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#140 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492
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Zitat:
in dr privaten zahlen beide ein |
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