Zitat:
Original geschrieben von LouCypher
Einzelplatz heisst EIN arbeitsplatz, das du mit einem nat router oder via proxy hunderte arbeitsplätze dahinter haben kannst is eh klar, aber erlaubt ist nur einer. Lies dir mal die AGB durch.
Logisch ist es nicht, dass ist mir schon klar, ob du nun einen oder 10 pcs dahinter betreibst sollte dem provider wurscht sein, ist es aber nicht. Wieso? Weil wenn man einzelplatzzugänge um x € verkauft kann man mehrplatzzugänge um x+y € verkaufen.
Ich denke der grund warum es diese regelung gibt ist zb. am beispiel der ersten chello zugänge erklärt. Damals waren 300kbit ein wahnsinn als alle noch mit dem modem unterwegs waren, also was tut man, eine Partei nimmt sich einen chello anschluss und lässt alle anderen im haus mitsurfen, wodurch chello statt zb. 10 potentiellen kunden nur einen hat, daher führt man die einzelplatzh regelung ein.
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der Vergleich mit chello hinkt aber ein wenig, da chello damals eine flat war und nur dann das für die nutzer auch sinn machte. Biri hat aber davon geschrieben, dass seine Firma ein ADSL Starter Produkt verwendet, welches auf 1GB limitiert ist. Wie die 1GB zustande kommen, sollte dem ISP egal sein. Nur ein weiterverkaufen der Zugansleistung ist sicher nicht erlaubt.
Allerdings wäre das "korrekte" Produkt für Biri der ADSL professional Starter, kostet 5€ mehr.