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Alt 15.03.2014, 22:03   #1
Lowrider20
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Diese AGB hat ja ein jeder akzeptiert. Aber es ging bei der Verhandlung nicht um die AGB, sondern in der AGB enthaltenen Servicepauschale, da diese einer Grundgebührerhöhung gleichgestellt ist und dies gegen den Werbetext von "ein Leben lang" in Widerspruch steht. Hättest du gegen die AGB damals widersprochen (einzige Preiserhöhung darin war ja die Servicepauschale), wärest du deinen Anschluß ungerechter Weise los gewesen, da der Anschluß bei dir und vielen anderen eine Monopolstellung im Gebiet darstellt.
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Alt 16.03.2014, 20:07   #2
Lowrider20
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Nur zur Info: Wurde die Servicepauschale bisher dreimal einbehoben (Sept. 2011 und jeweils Mai/Juni 2012 und 2013)?
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Alt 20.03.2014, 19:49   #3
Lowrider20
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So. Aus "Kulanz" bekomme ich die bisher bezahlten 45€ gutgeschrieben auf mein Konto und in Zukunft wird aufgrund des OGH-Urteils keine Servicepauschale mehr verrechnet.
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Alt 26.04.2014, 13:01   #4
ajw
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Zitat:
Zitat von Lowrider20 Beitrag anzeigen
So. Aus "Kulanz" bekomme ich die bisher bezahlten 45€ gutgeschrieben auf mein Konto und in Zukunft wird aufgrund des OGH-Urteils keine Servicepauschale mehr verrechnet.
...same here!- werden wohl ein paar magere monate werden für a1...- wobei es in meinem fall lustig ist, da mir eine a1-supportmitarbeiterin vor etwa einer woche in mehrern (!) telefongesprächen, tränenreich erklärt hat, dass sie leider keine möglichkeit sieht, die zu unrecht kassierte pauschale zurückzuzahlen, da ich irgendwann das produkt gewechselt hätte, und bla bla bla....- ich hatte mich dann, mangels alternativen hier bei uns, schon bereit erklärt mich gegen eine gutschrift von jeweils (wir haben zwei anschlüsse mit kombipaket) 20 €, für zwölf monate zu binden....- und dann kam dann dieses schreiben von a1- bin nur neugierig, ob diese vereinbarte gutschrift jetzt auch "noch oben" drauf kommt...- schaut so aus, als ob bei dem verein, die linke hand nicht weiß was die rechte tut...- aber mir kann's recht sein!
rgds
ajw
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