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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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![]() Diese AGB hat ja ein jeder akzeptiert. Aber es ging bei der Verhandlung nicht um die AGB, sondern in der AGB enthaltenen Servicepauschale, da diese einer Grundgebührerhöhung gleichgestellt ist und dies gegen den Werbetext von "ein Leben lang" in Widerspruch steht. Hättest du gegen die AGB damals widersprochen (einzige Preiserhöhung darin war ja die Servicepauschale), wärest du deinen Anschluß ungerechter Weise los gewesen, da der Anschluß bei dir und vielen anderen eine Monopolstellung im Gebiet darstellt.
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#2 |
Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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![]() Nur zur Info: Wurde die Servicepauschale bisher dreimal einbehoben (Sept. 2011 und jeweils Mai/Juni 2012 und 2013)?
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#3 |
Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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![]() So. Aus "Kulanz" bekomme ich die bisher bezahlten 45€ gutgeschrieben auf mein Konto und in Zukunft wird aufgrund des OGH-Urteils keine Servicepauschale mehr verrechnet.
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#4 | |
Veteran
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Beiträge: 371
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![]() Zitat:
rgds ajw |
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