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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 22.09.1999
Ort: Wien-West
Beiträge: 3.645
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Hi@all,
Situation: ich kauf' ein teures Profi-Gerät (DV-Recorder) in Deutschland, ich weiß, dass es sich um einen sogenannten "Direktimport" handelt, ist auch deutlich preiswerter als im offiziellen Handel. Der Händler erklärte mir vor dem Kauf schriftlich per Email, dass
Ich hab' jetzt mittlerweile 3 x per Fax urgiert, mir eine deutsche (notfalls englische) Gebrauchsanweisung zukommen zu lassen. Zuletzt hab' ich auch eine Frist gesetzt - wenn sich bis dahin nichts tut, werde ich rechtliche Schritte einleiten. Natürlich tut sich nichts, der Händler wartet anscheinend, bis mir die Urgenzen zu blöd werden.... Was tun? Gibt's einen EU-weiten Konsumentenschutz? Wie kann ich der Firma jetzt "zuwesteigen", ohne dass ich jetzt kostenpflichtige Rechtsanwälte bemühen muss? Danke für Ideen.... MfG Quintus |
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#2 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248
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warum wendest du dich nicht direkt an den hersteller? europa vertretung? schreib einfach, dass die beschreibung gefehlt hat, oder du eine englisch/deutsche brauchst!
sollte eigentlich kein problem sein!
____________________________________
A.C.A.B. |
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#3 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 22.09.1999
Ort: Wien-West
Beiträge: 3.645
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Weils ein Japan-Direktimport ist, kann also die Europavertretung nix dafür. Und irgendwie hat doch der Händler da eine Verpflichtung, denk' ich.
MfG Quintus |
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