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| News & Branchengeflüster aktuelle News von Lesern, sowie Tratsch und Insiderinformationen aus der Computerbranche |
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#1 | ||||
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Zitat:
Ich weiß definitiv, daß es in Frankreich und Deutschland in unserem Bereich keine Gehaltserhöhung gegeben hat. Und ja, in Frankreich ist es am schlimmsten. Da werden gleich gar keine Budgets mehr ausgeschüttet, weil es sowieso egal ist. Wie du richtig bemerkt hast, die kriegen mehrere Jahre gar nichts. Ob das sinnvoll ist, wenn man jemand was geben will, weil er gute Arbeit geleistet hat ? Damit schüttet man das Kind mit dem Bade aus. Zitat:
Zitat:
Nur wie gesagt, mit einer derartigen überheblichen Art musst du dich nicht wundern, wenn deine Bewegung ein begrenztes Potential hat. Wenn du und deine Kollegen das mit allen machen, die nicht so begeistert sind von manchen Dingen, dann musst du dich über das Ergebnis wundern. Und sei es nicht mal in deiner Verantwortung, trotzdem fühlst du dich sofort angegriffen und bemüßtigt den anderen herunterzumachen. Zitat:
Vielleicht wäre es am besten, wenn die beiden Organisationen zusammenarbeiten würden ? Immerhin haben sie das gleiche Interesse ? Wurde das jemals überlegt und wenn ja, warum ist das nie zustande gekommen ? |
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#2 |
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http://www.wko.at/statistik/prognose/inflation.pdf
http://www.kurier.at/geldundwirtschaft/286949.php wenn die Inflation weit über 1% liegt, kann/darf man nicht mit 1%iger Lohnerhöhung zufrieden sein, sonst ist der Weg in den Privatkonkurs vorgezeichnet, wenn wenn die Preise seit 1990 bis 2010 auf ca. 150% steigen und mein Lohn nur auf 120% für dieselbe Arbeitsleistung, dass kann/darf man imho nicht hinnehmen ich bin zwar auch der Meinung, dass man aufgrund zB. der derzeitigen Wirtschaftslage eine geringere bis keine Lohnerhöhung umsetzen könnte, jedoch sollte in diesem Fall festgesetzt werden, dass in besseren Zeiten die Lohnerhöhung um den jetzigen fehlenden Betrag zusätzlich erhöht wird. zur Sinnfrage der Gewerkschaft, gab vor einiger Zeit eine Sendung im Orf wo Zeitzeugen, bzw. Mitstreiter für die Gründung von Gewerkschaften interviewt wurden; Dinge, die für uns selbstverständlich sind, wie Erhalt des Arbeitsplatzes im Krankheitsfall, usw. wurden durch die Gründung von Gewerkschaften erst ermöglicht, auch wenn es sehr viel Freundlerwirtschaft gibt und teilweise imho unsinnige, reflexartige Handlungen, den Wert der Gewerkschaften für uns können wir nicht mehr abschätzen, da wir die erkämpften Leistungen schon als Selbstverständlichkeiten werten ein Fehler bei Lohnerhöhungen, welcher von den Gewerkschaften imho beseitigt werden sollte, ist die Erhöhung um %-Werte, die Schere zw. Reich und Arm wird dadurch immer größer
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EnJoy * Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden * was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart * BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung * Wie man Fragen richtig stellt |
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#3 | |
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Gesperrt
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Zitat:
Defakto handelt es sich um eine betragsmäßige Erhöhung. Die %-Werte sind doch nur Makulatur, es handelt sich um einen Prozentsatz vom MINDESTGEHALT. Gerade diese Maßnahme bewirkt, daß die Schere eben nicht immer größer wird. Der "Gag" bei dem ganzen ist, daß nur die betragsmäßige Überzahlung erhalten bleibt und eben nicht die prozentmäßige. Aber gerade das stört natürlich Leute wie mich sehr, denn für meinesgleichen bleibt bei dem ganzen nichts übrig. Wir müssen uns um unsere Erhöhung selbst kümmern, uns bringen die Verhandlungen der Gewerkschaft nicht sehr viel. |
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#4 | ||
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Inventar
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Beiträge: 4.010
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Zitat:
1. bei guten Zeiten die Erhöhungen kräftiger ausfallen (was sie in der IT-Branche seit 2001 definitiv NICHT wurden, obwohl die Unternehmen im Gesamten fette Gewinne zu verzeichnen hatten). 2. die Eigentümer/Manager ebenfalls bereit sind, das Einkommensniveau zu halten (es kann ja nicht sein, dass immer nur auf Kosten der Arbeitnehmer gespart wird). Zitat:
Die Mindestgehälter sind jene Gehälter, die die Unternehmer in jedem Fall zahlen müssen; darunter dürfen sie nicht entlohnen, aber gerne darüber. Auch wenn Du es nicht glauben solltest: bei den meisten Branchen ist eine kollektivvertraglich Ist-Gehaltserhöhung fix verankert; somit bekommen die nicht nur eine Mindestgehaltserhöhung, sondern auch eine Ist-Gehaltserhöhung. Beide Prozentsätze differieren ein wenig, aber es ist gewährleistet, dass auch alle Mitarbeiter eine Erhöhung ihres Gehaltes bekommen. Dazu zählen die Metaller (die ja im Moment nicht gerade rosige Zeiten erleben, trotzdem gibt es mehr Gehalt/Lohn für Alle), die Elektroindustrie, die Banken und Versicherungen, die Beamten sowieso ... und sogar der wirklich miserabel zahlende Handel hat eine Ist-Lohnerhöhung im Kollektivvertrag. Und nein: es ist nicht immer nur ein Prozentsatz, der hier ausverhandelt wird. In den mittlerweile meisten Fällen gibt es einen recht geringen Prozentsatz und eine Einmalzahlung (der sich im darauffolgenden Jahr natürlich nicht in der prozentuellen Erhöhung auswirkt). Gerade eine Branche, welche sich ja angeblich sooooo modern gibt, gibt es noch immer keine Ist-Gehaltserhöhung. Und gerade hier führt das Nicht-Erhöhen des Gehaltes dazu, dass die dortigen Angestellten, inflationär bedingt, immer weniger Gehalt bekommen - und die Reichen oben lassen es sich nach wie vor nicht nehmen, den Rahm zu 100% für sich abzuschöpfen! Dass Du unter diesen Voraussetzungen noch davon ausgehst, dass durch eine Mindest-Gehaltserhöhung die Schere zwischen arm und reich nicht auseinander geht, ist mir unverständlich!
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#5 |
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ich bin nicht übermäßig informiert über Arbeitsrecht, wäre gerne bereit, was dazu zu lernen
aber ich keine keine Branche, wo nicht die Ist-Gehälter für die prozentmäßige Erhöhung herangezogen werden, wenn es diese gibt, bitte mit Nachweis, bzw. Quellenangabe, danke
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EnJoy * Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden * was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart * BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung * Wie man Fragen richtig stellt |
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#6 | |
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Gesperrt
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Zitat:
Die kollektivvertragliche Erhöhung wird immer vom Mindestlohn berechnet und nicht vom Istlohn. Es bleibt nur die "Überzahlung" erhalten. Vielleicht ist das ganze auch ein Teufelskreis. Die IT-Mitarbeiter fühlen sich von der Gewerkschaft vernachlässigt, weil sie sich keinen Nutzen davon versprechen. Und die Gewerkschaft fühlt sich von den IT-Mitarbeitern vernachlässigt und stellt sie dann als dumm und gierig hin, weil sie nicht in "ausreichendem" Maße organisiert sind. So wie es auch hier in diesem Posting passiert ist. Bezüglich Nachweis bzw. Quellenangabe ist etwas schwierig, denn auf http://www.gpa.at/ kommen nur Mitglieder rein. Ich habe mein Login und kann bestätigen, daß man dort reinkommt und die aktuellen Kollektivverträge abrufen kann. |
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#7 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Zitat:
Welche Fakten brauchst Du, außer dass es keine kollektivvertragliche Erhöhung der Ist-Gehälter gibt? Reichen Dir die seit Ende des vorigen Jahres gesetzten Kampfmaßnahmen nicht als Fakten? Oder denkst Du, wir Betriebsräte, die 1200 Mitarbeiter im AustriaCenter und die etwa 350 bis 400 Mitarbeiter bei der vorwöchigen öffentlichen Demonstration machen das zum Spaß? Reicht Dir das Faktum, dass es vor ca 1 Jahr eine Einigung zwischen dem Verhandlungsteam der Arbeitgeber und dem Verhandlungsteam der Arbeitnehmer zustande gekommen ist, eine Regelung für jährliche Ist-Gehaltserhöhungen in den Kollektivvertrag aufzunehmen ... und dies (einzigartig in Österreich) von der Wirtschaftskammer lapidar als nichtig erklärt wurde, da (angeblich) das Verhandlungsteam kein Mandat hatte, über sowas zu verhandeln? Wenn Dir meine Ausführungen nicht reichen: hier kannst Du die Fakten nachlesen ... http://www.gpa-djp.at/servlet/Conten...dex&n=GPA_50.7
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#8 | |
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#9 |
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Gesperrt
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Da habe ich auch noch ein paar Erklärungen dazu gefunden, das geht allerdings nicht auf die branchenspezifischen Unterschiede ein:
http://hr.monster.at/11596_de-AT_p1.asp Wäre sicher interessant zu wissen in welchen Branchen es bereits diese Istlohnerhöhungen gibt und in welchen nur die Überzahlungen aufrecht erhalten werden und in welchen Branchen es nichts von beiden gibt. Ich habe nicht die Zeit mir jetzt jeden einzelnen KV im Detail herunterzuladen und durchzulesen. Vielleicht findet jemand so eine Übersicht, denn der Zugang zu derartigen Informationen ist nicht wirklich sehr einfach gestaltet. Siehe GPA, da kommt man überhaupt nur mit Login rein, so als wäre ein Kollektivvertrag ein Staatsgeheimnis. Sind derartige Dinge nicht sowieso veröffentlicht ? Ich verstehe daher nicht ganz den Sinn, den Zugriff auf solche Details zu begrenzen ? |
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#10 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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So, ich habe mir jetzt einige KV-Abschlüsse angesehen; demnach sieht es so aus:
Code:
Bau: KV 3,3 bis 3,7% Ist - 1xZ -
Metallindustrie: KV 3,8 bis 3,9% Ist 3,8 bis 3,9% 1xZ 100,- bis 250,-
Chemie: KV 3,9% Ist 3,7% 1xZ 35,-
Papierverarbeitung: KV 3,35% Ist 3,05% (Ang)
gleiche ÜZ (Arb) 1xZ -
Grafisches Gewerbe: Arbeitgeber kündigen KV!
Expeditarbeiter: KV 3,2% Ist gleiche ÜZ 1xZ -
Tages-/Wochenzeitungen: KV 3,4% (max 120,-) Ist - 1xZ -
Zeitschriftenverlage: KV 3,2% Ist gleiche ÜZ 1xZ -
Werbung: KV 3,45% Ist - 1xZ 100,-
Fotografen: KV 3,1% Ist gleiche ÜZ 1xZ Diff auf 1000,- (Mindestgehalt)
Telekom: KV 3,6% Ist 3,6% 1xZ -
IT: noch kein Abschluss
Metallgewerbe: KV 3,8% Ist 3,6% 1xZ 80,-
E-Versorger: KV 3,7 bis 3,8% Ist 3,7% 1xZ -
Mineralöl: KV 3,8% Ist 3,8% 1xZ -
Gas/Wärme: KV 3,8 bis 3,9% Ist 3,8 bis 3,9% 1xZ 100,- bis 250,-
Zur Erklärung: KV = Kollektivvertragsgehalt (Mindesgehalt) Ist = Istgehalt 1xZ = Einmalzahlung ÜZ = Überzahlung Alleine bei der obigen Aufstellung gibt es nur folgende Branchen, wo es keine Ist-Lohnerhöhung gibt: Bau, Tages/Wochenzeitungen, Werbung ... und natürlich die IT!!!!!
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