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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 30.10.2007, 08:43   #3
Satan_666
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Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


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Ich bin zwar auch kein ausgebildeter Jurist, aber was ich in der Zeit als Betriebsrat mitbekommen habe, ist: dieser Passus im Vertrag ist an sich nicht rechtswidrig.

Im Gegensatz zu artemisia ist mein Wissensstand jedoch so, dass ausschließlich die Seminarkosten rückgefordert werden dürfen - also keine Lohnbestandteile oder Reisekosten etc. Und noch etwas: der rückzufordernde Betrag ist abhängig von der Dauer, die seit Beendigung des Seminares vergangen sind. Hier gibt es zwar keine gesetzlichen Vorgaben, aber meist funktioniert das so, dass die rückzahlenden Kurskosten schrittweise reduziert werden. Bei den angeführten 3 Jahren also um beispielsweise 1/36 pro vergangenem Monat - oder um je 1/6 je vergangenem Halbjahr etc.

Weiters MUSS man VOR dem Antritt des Seminares über etwaige Kosten ausführlich informiert werden (üblicher Weise bekommt man ein schönes Schreiben, welches man zu unterschreiben hat); und wenn man nicht unterschreibt, gibt es halt kein Seminar und somit auch keine Kosten.

Und: nur weil dieser Passus im Vertrag steht, ist noch nicht gesagt, dass auch besuchbare Seminare angeboten werden. Die Firma will sich nur vorher absichern, was in meinen Augen auch legitim ist.

Und noch etwas wichtiges: die Kosten dürfen natürlich nur dann rückgefordert werden, wenn die Trennung durch den Mitarbeiter initiiert wird. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber verpflichtet den Mitarbeiter selbstverständlich nicht, die Kurskosten zurück zu zahlen.

Mein Tipp: den Vertrag unterschreiben und im Falle des Falles die Firma über den geplanten USA-Trip (und die damit bevorstehende Kündigung) informieren - und das Seminar ablehnen.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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