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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 27.04.2005, 14:45   #11
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


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austreten, eure argumente zählen vor gericht nix.
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 27.04.2005, 15:12   #12
ruffy_mike
Inventar
 
Registriert seit: 10.12.2001
Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 2.651


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Zitat:
Original geschrieben von Theoden
Eins frag ich mich seit längerem:

Man wird von seinen Eltern getauft, wird volljährig, die Kirche beginnt Ansprüche zu stellen, jedoch gegenüber jemandem der mit ihnen nie einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat. Maximal mit den Eltern.
Wie können sie nun das Geld einklagen, wenn der Betreffende ab dem Zeitpunkt seiner Volljährigkeit bzw. Rechtsmündigkeit nie wieder etwas bestätigt bzw. unterzeichnet hat ?
Kannst ja Regressforderungen gegenüber deinen Eltern aufstellen
____________________________________
If the milk turns out to be sour, I ain't the kinda pussy to drink it.

"Every time I see an Alfa Romeo go by, I tip my hat" - Henry Ford
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Alt 27.04.2005, 15:28   #13
maxb
Großmeister
 
Benutzerbild von maxb
 
Registriert seit: 06.08.2001
Ort: Wien
Beiträge: 5.077

Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von spunz
ich hab vor kurzen einen netten brief von nem anwalt bekommen. entweder ich bezahle den fehlenden betrag nach, oder die diazöse st. pölten verklagt mich.

Dr. Urbanek

den bekomm' ich jedes Jahr
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
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Alt 27.04.2005, 15:53   #14
pc.net
Aussteiger
 
Benutzerbild von pc.net
 
Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

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betrifft: austrittserklärung


sehr geehrte kirchengemeinschaft!

mir ist nicht bewußt, jemals der römisch-katholischen kirchengemeinschaft beigetreten zu sein. sollte dies anders sein, ersuche ich um beibringung entsprechender von mir, ab eintreten meiner für diesen belang gesetzlichen geschäftsfähigkeit, unterfertigter erklärungen.

darüber hinaus erkläre ich hiermit, ohne anerkennung irgendwelcher ansprüche ihrerseits, förmlich meinen austritt um eine allenfalls doch bestehende mitgliedschaft zu beenden.

das von ihnen für diesen belang erstellte formblatt werde ich nicht ausfüllen, da dort von einer bestehenden mitgliedschaft, die ja meiner meinung nach nicht vorliegt, ausgegangen wird.

mfg
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 27.04.2005, 17:39   #15
Sony_Man
Veteran
 
Registriert seit: 24.06.2001
Alter: 41
Beiträge: 331


Sony_Man eine Nachricht über ICQ schicken
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einfach schulden bezahlen, weil da zieht ihr den kürzeren
dann austreten und ende....

es gibt zwar keinen vertrag aber man kann a net vor gericht klagen oder so was...ist halt ein sch*** verein!

Sony_Man ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2005, 17:45   #16
Chrisi99
Inventar
 
Benutzerbild von Chrisi99
 
Registriert seit: 22.12.2002
Alter: 40
Beiträge: 2.644

Mein Computer

Chrisi99 eine Nachricht über ICQ schicken
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jo mei Gott die wollen mein ganzes Geld *Angst*



so schlimm is ja wirklich ned also ich hab kein Problem den Kirchenbeitrag zu zahlen....
____________________________________
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon.

Wer schreibt, der bleibt!
Chrisi99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2005, 18:28   #17
wolsei
aus dem schönen Tirol
 
Registriert seit: 18.02.2002
Ort: Tirolo
Alter: 47
Beiträge: 1.301


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ich hatte schon eines damit !

Die wollten alle Jahre 140€ von mir, für mich allein.


Und das bei einem damaligen monatl. Einkommen von knapp 1000 € !




Daraufhin hat es für mich nur eines gegeben: AUSTRITT !
____________________________________
Díc hospés Spartae nos té hic vidísse iacéntes, | dúm sanctís patriae légibus óbsequimúr
(Wanderer, kommst du nach Sparta, verkündige dorten, du habest
uns hier liegen gesehn, wie das Gesetz es befahl.)
wolsei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2005, 19:03   #18
@!.-:;,-_#+
gesperrt
 
Registriert seit: 19.03.2005
Beiträge: 321


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Zitat:
Original geschrieben von spunz
ich hab vor kurzen einen netten brief von nem anwalt bekommen. entweder ich bezahle den fehlenden betrag nach, oder die diazöse st. pölten verklagt mich.

eingeschrieben?
wenn nicht,dann warsy kein "echter" anwalt.
@!.-:;,-_#+ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2005, 19:15   #19
Matchless
Veteran
 
Registriert seit: 13.02.2004
Alter: 65
Beiträge: 201


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habe mich bei der Volkszählung 2001 als "afghanischer Feueranbeter" deklariert. 2011 werde ich das wieder tun. Wenn eine Sekte in Österreich 10 Jahre present ist, kann sie den antrag auf anerkennung als religionsgemeinschaft stellen (wie zB. die Zeugen Jehovas) und dann kassiere ich meine eigene Kirchensteuer.

PS bin 1991 ausgetreten, damals waren öS3000.- offen, habe ratenzahlung a´200.- vereinbart und 2x bezahlt. Bis jetzt ist nichts gekommen und kann auch nicht mehr. Ansprüche verfallen nach 3 Jahren
____________________________________
Fresst Scheisse - 150 Milliarden Fliegen können sich nicht irren
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Alt 27.04.2005, 19:53   #20
leatherman
Master
 
Registriert seit: 19.03.2001
Alter: 66
Beiträge: 604


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Warum trittst Du nicht aus? Am Zeitmangel kann es doch wirklich nicht liegen. Einfach mit dem Taufschein aufs magistratische Bezirksamt oder die BH gehen. Dauert 5 Minuten, es wird ein Stempel auf den Taufschein geknallt und Basta. Theoretisch sollte es sogar ohne Taufschein mit eingeschriebenem Brief gehen, aber da gibt es meistens Probleme. Und da gibt es ja auch Öffnungszeiten außerhalb der üblichen Bürozeiten. Oder willst Du wirklich einen Grundsatzprozess führen? Ob die Taufe durch Deine Eltern die Mitgliedschaft begründet hat und die auch über die Volljährigkeit hinaus wirkt? Imho ja, weil eben Deine Eltern damals als Deine gesetzlichen Vertreter für Dich gehandelt haben. Außerdem steht ja eben im Gesetz aus dem Jahr 1869 die Diktion vom Austritt. Und austreten kann man nur, wenn man Mitglied war, was eben durch die Taufe und den Taufschein belegt ist. Du müsstest also gegen dieses Gesetz ankämpfen.Und glaub mir, die steigen Dir nicht runter. Irgendwann kommt eine Mahnklage. Der Rechtsanwalt schickt die "packelweise" ans Bezirksgericht. Dann musst Du zwangsweise Einspruch erhaben, es kommt zu einem Gerichtsverfahren mit zig Tagsatzungen und Kosten und Gebühren. Wozu der Aufwand?
http://www.freidenker.at
Dort findest Du auch was über den Austritt ohne Taufschein.
lg
leatherman
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