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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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austreten, eure argumente zählen vor gericht nix.
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pssst tanj |
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#12 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 10.12.2001
Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 2.651
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Zitat:
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If the milk turns out to be sour, I ain't the kinda pussy to drink it. "Every time I see an Alfa Romeo go by, I tip my hat" - Henry Ford |
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#13 | |
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Großmeister
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Zitat:
den bekomm' ich jedes Jahr ![]() |
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#14 |
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Aussteiger
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betrifft: austrittserklärung
sehr geehrte kirchengemeinschaft! mir ist nicht bewußt, jemals der römisch-katholischen kirchengemeinschaft beigetreten zu sein. sollte dies anders sein, ersuche ich um beibringung entsprechender von mir, ab eintreten meiner für diesen belang gesetzlichen geschäftsfähigkeit, unterfertigter erklärungen. darüber hinaus erkläre ich hiermit, ohne anerkennung irgendwelcher ansprüche ihrerseits, förmlich meinen austritt um eine allenfalls doch bestehende mitgliedschaft zu beenden. das von ihnen für diesen belang erstellte formblatt werde ich nicht ausfüllen, da dort von einer bestehenden mitgliedschaft, die ja meiner meinung nach nicht vorliegt, ausgegangen wird. mfg
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#15 |
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Veteran
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einfach schulden bezahlen, weil da zieht ihr den kürzeren
dann austreten und ende.... es gibt zwar keinen vertrag aber man kann a net vor gericht klagen oder so was...ist halt ein sch*** verein! ![]() |
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#16 |
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Inventar
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jo mei Gott die wollen mein ganzes Geld *Angst*
so schlimm is ja wirklich ned also ich hab kein Problem den Kirchenbeitrag zu zahlen....
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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon. Wer schreibt, der bleibt! |
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#17 |
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aus dem schönen Tirol
![]() Registriert seit: 18.02.2002
Ort: Tirolo
Alter: 47
Beiträge: 1.301
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ich hatte schon eines damit !
Die wollten alle Jahre 140€ von mir, für mich allein. Und das bei einem damaligen monatl. Einkommen von knapp 1000 € ! Daraufhin hat es für mich nur eines gegeben: AUSTRITT !
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Díc hospés Spartae nos té hic vidísse iacéntes, | dúm sanctís patriae légibus óbsequimúr (Wanderer, kommst du nach Sparta, verkündige dorten, du habest uns hier liegen gesehn, wie das Gesetz es befahl.) |
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#18 | |
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gesperrt
Registriert seit: 19.03.2005
Beiträge: 321
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Zitat:
wenn nicht,dann warsy kein "echter" anwalt. |
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#19 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 13.02.2004
Alter: 65
Beiträge: 201
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habe mich bei der Volkszählung 2001 als "afghanischer Feueranbeter" deklariert. 2011 werde ich das wieder tun. Wenn eine Sekte in Österreich 10 Jahre present ist, kann sie den antrag auf anerkennung als religionsgemeinschaft stellen (wie zB. die Zeugen Jehovas) und dann kassiere ich meine eigene Kirchensteuer.
PS bin 1991 ausgetreten, damals waren öS3000.- offen, habe ratenzahlung a´200.- vereinbart und 2x bezahlt. Bis jetzt ist nichts gekommen und kann auch nicht mehr. Ansprüche verfallen nach 3 Jahren
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Fresst Scheisse - 150 Milliarden Fliegen können sich nicht irren |
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#20 |
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Master
![]() Registriert seit: 19.03.2001
Alter: 66
Beiträge: 604
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Warum trittst Du nicht aus? Am Zeitmangel kann es doch wirklich nicht liegen. Einfach mit dem Taufschein aufs magistratische Bezirksamt oder die BH gehen. Dauert 5 Minuten, es wird ein Stempel auf den Taufschein geknallt und Basta. Theoretisch sollte es sogar ohne Taufschein mit eingeschriebenem Brief gehen, aber da gibt es meistens Probleme. Und da gibt es ja auch Öffnungszeiten außerhalb der üblichen Bürozeiten. Oder willst Du wirklich einen Grundsatzprozess führen? Ob die Taufe durch Deine Eltern die Mitgliedschaft begründet hat und die auch über die Volljährigkeit hinaus wirkt? Imho ja, weil eben Deine Eltern damals als Deine gesetzlichen Vertreter für Dich gehandelt haben. Außerdem steht ja eben im Gesetz aus dem Jahr 1869 die Diktion vom Austritt. Und austreten kann man nur, wenn man Mitglied war, was eben durch die Taufe und den Taufschein belegt ist. Du müsstest also gegen dieses Gesetz ankämpfen.Und glaub mir, die steigen Dir nicht runter. Irgendwann kommt eine Mahnklage. Der Rechtsanwalt schickt die "packelweise" ans Bezirksgericht. Dann musst Du zwangsweise Einspruch erhaben, es kommt zu einem Gerichtsverfahren mit zig Tagsatzungen und Kosten und Gebühren. Wozu der Aufwand?
http://www.freidenker.at Dort findest Du auch was über den Austritt ohne Taufschein. lg leatherman |
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