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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 19.08.2011, 18:35   #1
TONI_B
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Geh bitte, LoM - bist du öfters wandern? Du befindest dich defacto immer auf Privatbesitz, außer du wanderst im Burgenland auf Gemeinde-, Landes- oder Bundesstraßen.

In den Bergen sind es Wälder, Almen, Steige usw. die bestenfalls den Bundesforsten oder irgendwelchen Alpenvereinen gehören - sonst sind es Weiden usw. die selbstverständlich in Privatbesitz sind.

Da gab es erst vor ein paar Jahren ein Erkenntnis, dass man diese Wege auf jeden Fall benutzen darf, dass der Besitzer aber nur bei grober Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen werden kann. Es hatte irgend ein deutscher Möchtegern-Jurist geklagt, weil er auf einem Weg gestolpert ist. Daraufhin hat der Bauer die Wege gesperrt, weil ihm das Risiko zu hoch war. Am Ende waren die Wege wieder offen - der Germane hat nichts bekommen...
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Alt 21.08.2011, 20:12   #2
Satan_666
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Zitat:
Zitat von The_Lord_of_Midnight Beitrag anzeigen
Ich frage mich bei solchen Vorkommnissen immer, ob sich die angegriffenen Urlauber vor dem Zutritt auf der Weide erkundigt haben, ob es sich um Privatgrund handelt und ob sie die Erlaubnis haben, sich darauf aufzuhalten.
Vielleicht müsste zu der Dummheit dann auch noch eine Klage wegen Besitzstörung kommen.
vielleicht für dich interessant?

Zitat:
Landesgesetze zur Wegefreiheit im Gebirge

Die Wegefreiheit im Gebirge oberhalb der Baumgrenze ist in den meisten österreichischen Bundesländern durch Landesgesetze verfügt, die aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg stammen. Im klassischen Bergland Tirol und in Niederösterreich wird das Recht der Allgemeinheit auf Betreten und Nutzung der Berge für den Bergsport als Gewohnheitsrecht verstanden. Das Ödland oberhalb der Baumgrenze ist mit Ausnahme der anders als durch Beweidung landwirtschaftlich genutzten Gebiete für den Touristenverkehr frei und kann von jedermann betreten werden. Dieses Betretungsrecht gilt auch abseits der Wege.
quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Wegefreiheit

ich verstehe das so, dass jedes stück land oberhalb der hiesigen baumgrenze uneingeschränkt touristisch benutzt werden darf und es daher keine wie immer geartete erlaubnis des grundstückeigentümers bedarf, solange das stück land nicht anderweitig genutzt wird (beispielsweise werde ich eine seilbahnstation nicht frei betreten dürfen). und das betretungsrecht gilt dezidiert auch außerhalb irgendwelcher angelegter bzw vorhandener wege.

auch wenn es nicht in dein rechtsverständnis passt: man darf sich auf den bergen frei bewegen, wo immer man will. zumindest in österreich ist das so.
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2011, 22:07   #3
The_Lord_of_Midnight
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Das ist eben die Frage, ob man auf öffentlichen Wegen bleibt oder ob man sich auf die Weide zum Rind begibt.
Vielleicht bin ich diesbezüglich nicht vollständig informiert, aber für mein persönliches Empfinden ist es nicht in Ordnung, wenn irgendwelche Leute ungefragt auf Privatgrund gehen, und wenn man sie dabei erwischt, dann auch noch blöd fragen, ob man als Besitzer eh nichts dagegen hat, daß sie die Botanik zertrampeln.
Ob man die dann gleich auf Besitzstörung klagt, ist natürlich eine andere Frage, aber erfreut werden die Besitzer eher nicht sein, sofern sie nicht selbst im Fremdenverkehrs-Geschäft sind.
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2011, 22:13   #4
TONI_B
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Geh bitte, was interpretierst du da schon wieder rein?

Warst du schon jemals in den Bergen wandern? Offensichtlich nicht!

Du gehst in den Bergen auf (markierten!?) Wanderwegen und bist permanent auf Privatbesitz und dann rennen schon mal Kühe, Schafe oder sonstiges Getier herum.

Du verwechselst das mit einer eingezäunten Weide irgendwo im Flachland - dort hast du natürlich nichts zu suchen, denn das wäre Besitzstörung.
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2011, 22:37   #5
The_Lord_of_Midnight
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Es ist die Frage, ob du da nicht was reininterpretierst ?
Oder weißt du bescheid, über die Fälle, wo Urlauber verletzt wurden ?
Ich kenne jedenfalls genug Fälle, wo sich Leute schamlos und rücksichtlos auf Privatbesitz begeben.
Selbst das eindeutige Verkehrszeichen "Fahrverbot: Fahren in beiden Richtungen verboten" interessiert manche nicht.
Und auch Schranken werden einfach geöffnet, wenn sie mal nicht mit einem Vorhangschloß verschlossen sind.
Eine Tafel mit der Aufschrift "Privatbesitz" hat für solche Leute sowieso nur kosmetischen Charakter.
Es wird oft auch einfach ein Feld teilweise abgeerntet.
Wie gesagt, wenn ich noch nicht von solchen Fällen gehört hätte, würde ich jetzt nicht auf diese Idee kommen.
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2011, 22:50   #6
TONI_B
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Zitat:
Zitat von The_Lord_of_Midnight Beitrag anzeigen
Es ist die Frage, ob du da nicht was reininterpretierst ?
Oder weißt du bescheid, über die Fälle, wo Urlauber verletzt wurden ?
Nein, ist ja auch nicht notwendig!

Zitat:
Zitat von The_Lord_of_Midnight Beitrag anzeigen
Ich kenne jedenfalls genug Fälle, wo sich Leute schamlos und rücksichtlos auf Privatbesitz begeben.
Selbst das eindeutige Verkehrszeichen "Fahrverbot: Fahren in beiden Richtungen verboten" interessiert manche nicht.
Und auch Schranken werden einfach geöffnet, wenn sie mal nicht mit einem Vorhangschloß verschlossen sind.
Eine Tafel mit der Aufschrift "Privatbesitz" hat für solche Leute sowieso nur kosmetischen Charakter.
Es wird oft auch einfach ein Feld teilweise abgeerntet.
Wie gesagt, wenn ich noch nicht von solchen Fällen gehört hätte, würde ich jetzt nicht auf diese Idee kommen.
Das hat doch mit der Diskussion, warum Kühe Urlauber auf Wanderwegen "anfallen", überhaupt nichts zu tun! Du bist auf einem Wanderweg auf Privatbesitz und das ist erlaubt - nicht so wie deine Fälle, die hier nicht her gehören!
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2011, 22:08   #7
The_Lord_of_Midnight
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Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Nein, ist ja auch nicht notwendig!
Na selbstverständlich ist das notwendig, wie willst du sonst wissen, was wirklich passiert ist ?

Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Das hat doch mit der Diskussion, warum Kühe Urlauber auf Wanderwegen "anfallen", überhaupt nichts zu tun! Du bist auf einem Wanderweg auf Privatbesitz und das ist erlaubt - nicht so wie deine Fälle, die hier nicht her gehören!
Wie kommst du nur zur Annhame, daß das auf Wanderwegen passiert ist ?
Wer sagt das ?
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2011, 22:33   #8
TONI_B
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Vergiss es - es ist sinnlos!

Das war ein lustiger Thread - bis du mit deinen moralinsauren Besserwissen gekommen bist!
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2011, 13:56   #9
rev.antun
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Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Vergiss es - es ist sinnlos!

Das war ein lustiger Thread - bis du mit deinen moralinsauren Besserwissen gekommen bist!
nun ja, wenn ein wanderer über die einzäunung kriecht (ohne sich dabei den allerwertesten zu grillen )hat er gar nicht sooo unrecht - ABER, ich würde es mal anders rum betrachten: in gewissen gegenden laufen die viecher auf öffentlichen grund zum weiden herum (wiesenpacht für futter)
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2011, 00:02   #10
Inzersdorfer
Veteran
 
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Beiträge: 211


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Das eigentliche Problem ist wohl die romatisch-verklärte Vorstellung der CUC (Common Urban Citizen) von rauhfutterverzehrenden Großvieheinheiten*:
die friedliebende, alleserduldende Milkakuh als Streicheltier auf bunten Almen.

*RGVE abgekürzt, in der Landwirtschaftskammer gebräuchlicher Ausdruck für Rinder.
(Wers nicht glaubt, z.Bsp.:http://www.agrar-net.at/?id=2500%2C1372370%2C%2C)
Inzersdorfer ist offline   Mit Zitat antworten
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