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#1 |
Inventar
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![]() Hallo
Ist es zulässig von T-Mobile dass bei nicht rechtzeitiger Kündigung des Business-Vertrages (3 Monate) eine automatische Verlängerung von einem Jahr in Kraft tritt oder bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Business-Kunden? Weiß das jemand? |
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#2 |
Veteran
![]() Registriert seit: 11.03.2005
Beiträge: 248
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![]() Was steht denn in Deinen Vertragsbedingungen?
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#3 |
Aussteiger
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![]() soweit ich das in letzter zeit bei den meisten business-verträgen verschiedener anbieter gesehen habe, ist das übliche praxis ...
es ist auch legitim, da bei geschäftskunden das KSchG nicht zur anwendung kommt ... auch kommt bei geschäftskunden sehr häufig die freie vertragsvereinbarung zur anwendung, da (auch von gerichten) bei einem geschäftskunden viel mehr die mündigkeit und das bewußtsein über die nachteile der verschiedenen vertragsbedingungen unterstellt wird ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#4 |
Inventar
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![]() Roscoe:
Die Geschäftsbedingungen sind nicht mehr vorhanden. Ich hab sie von T-Mobile mittlerweile bekommen welche aber nach Durchsicht zum "Schleudern" waren. Weder der vertragliche Tarif wurde gesichtet noch eine Aufklärung über Kündigungsfrist angezeigt. Angeblich gibt es die Kündigungsbedingungen auf der HP. pc.net: Da wirst du wohl Recht haben. Ich wollte nur (auch) wissen ob ein OHG-Urteil in der Richtung anders entschieden hat und unter Umständen in der AGB der T-Mobile noch keinen Einfluss hatte. Passiert ja oft |
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#5 |
Veteran
![]() Registriert seit: 11.03.2005
Beiträge: 248
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![]() Wie pc.net geschrieben hat - B2C Geschäfte sind für den Gesetzgeber "schützenswerter" als B2B.
Bei Telekommunikations Verträgen ist im B2B Bereich eine quasi stillschweigende Verlängerung durchaus üblich, dazu muss sie aber Vertragsbestandteil sein oder in den datums- bzw. anderweitig mit diesem Vertrag verbundenen AGB eindeutig angeführt sein. Diese Informationen solltest Du erhalten haben, wenn nicht UND T-Mobile stellt sich auf den Standpunkt "1 Jahr Verlängerung ist vereinbart", verlange die Zusendung einer Vertragskopie und der zugehörigen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Denn, wenn ihr das vertraglich vereinbart habt, dann können sie das sicher auch beweisen. Oder auch nicht ![]() |
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#6 | |
Aussteiger
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![]() http://www.t-mobile.at/agb/
dort findest du im abschnitt "GESCHÄFTSKUNDEN" die "Besondere Vertragsbestimmungen für Businesskunden" ... welche version für dich anwendung findet solltest du aufgrund des datums des vertragsschlusses bzw. letzte aktive vertragsverlängerung erkennen können ... soweit ich das sehe ist der punkt 2 der BVB in version 3 und 4 aber sowieso gleich ![]() Zitat:
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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