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Alt 06.06.2016, 11:12   #1
Gubi
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Standard Kündigung von Business-Vertrag bei T-Mobile

Hallo
Ist es zulässig von T-Mobile dass bei nicht rechtzeitiger Kündigung des Business-Vertrages (3 Monate) eine automatische Verlängerung von einem Jahr in Kraft tritt oder bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Business-Kunden?
Weiß das jemand?
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Alt 06.06.2016, 13:31   #2
Roscoe
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Was steht denn in Deinen Vertragsbedingungen?
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Alt 06.06.2016, 15:49   #3
pc.net
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soweit ich das in letzter zeit bei den meisten business-verträgen verschiedener anbieter gesehen habe, ist das übliche praxis ...

es ist auch legitim, da bei geschäftskunden das KSchG nicht zur anwendung kommt ... auch kommt bei geschäftskunden sehr häufig die freie vertragsvereinbarung zur anwendung, da (auch von gerichten) bei einem geschäftskunden viel mehr die mündigkeit und das bewußtsein über die nachteile der verschiedenen vertragsbedingungen unterstellt wird ...
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Alt 06.06.2016, 18:39   #4
Gubi
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Roscoe:
Die Geschäftsbedingungen sind nicht mehr vorhanden. Ich hab sie von T-Mobile mittlerweile bekommen welche aber nach Durchsicht zum "Schleudern" waren. Weder der vertragliche Tarif wurde gesichtet noch eine Aufklärung über Kündigungsfrist angezeigt.
Angeblich gibt es die Kündigungsbedingungen auf der HP.
pc.net:
Da wirst du wohl Recht haben. Ich wollte nur (auch) wissen ob ein OHG-Urteil in der Richtung anders entschieden hat und unter Umständen in der AGB der T-Mobile noch keinen Einfluss hatte.
Passiert ja oft
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Alt 06.06.2016, 19:09   #5
Roscoe
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Wie pc.net geschrieben hat - B2C Geschäfte sind für den Gesetzgeber "schützenswerter" als B2B.

Bei Telekommunikations Verträgen ist im B2B Bereich eine quasi stillschweigende Verlängerung durchaus üblich, dazu muss sie aber Vertragsbestandteil sein oder in den datums- bzw. anderweitig mit diesem Vertrag verbundenen AGB eindeutig angeführt sein.

Diese Informationen solltest Du erhalten haben, wenn nicht UND T-Mobile stellt sich auf den Standpunkt "1 Jahr Verlängerung ist vereinbart", verlange die Zusendung einer Vertragskopie und der zugehörigen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Denn, wenn ihr das vertraglich vereinbart habt, dann können sie das sicher auch beweisen. Oder auch nicht
Roscoe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2016, 19:20   #6
pc.net
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http://www.t-mobile.at/agb/

dort findest du im abschnitt "GESCHÄFTSKUNDEN" die "Besondere Vertragsbestimmungen für Businesskunden" ... welche version für dich anwendung findet solltest du aufgrund des datums des vertragsschlusses bzw. letzte aktive vertragsverlängerung erkennen können ...

soweit ich das sehe ist der punkt 2 der BVB in version 3 und 4 aber sowieso gleich

Zitat:
2. Mindestvertragsdauer für Einzelanschlüsse
2.1. Allgemeines
Die Mindestvertragsdauer eines jeden Einzelanschlusses
beginnt mit dem Zeitpunkt der Aktivierung der
betreffenden SIM-Karte. Die einzelnen Anschlüsse (SIM)
besitzen, wenn in Ihrem Angebot nicht anders geregelt,
eine selbständige Mindestvertragsdauer von 24 Monaten.
Wird der jeweilige einzelne Anschluss (SIM) nicht vor
Ablauf der Mindestvertragsdauer unter Einhaltung einer
Frist von 3 Monaten gekündigt, verlängert sich die
Mindestvertragsdauer für den jeweiligen Anschluss
automatisch um weitere 12 Monate. Eine ordentliche
Kündigung kann jeweils nur mit Wirkung zum Ende der
vereinbarten Mindestvertragsdauer erfolgen. Die
Mindestvertragsdauer der einzelnen Anschlüsse (SIM)
kann auch durch nachträgliche Aktionen wie
vorübergehende Stilllegungen von SIM Karten, vorzeitige
Tarifwechsel oder das Anmelden von tarifbindenden
Optionen (Punkt 3.1) etc. verlängert werden
btw: beachte auch punkt 1 der BVB
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Praktizierender Eristiker

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