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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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@Carpediem: Sicher keine Betriebsvereinbarung - denn die wird zwischen einer Betriebsratskörperschaft und der Geschäftsleitung abgeschlossen und gilt für alle Arbeiter bzw Angestellte des Unternehmens.
Es kann sich also legilich um eine Einzelvereinbarung handeln. @TO: Aber wie auch immer: die Geschäftsleitung kann sowas nie einseitig definieren. Zu einer Vereinbarung bzw zum einem Vertrag gehören immer 2 Seiten, die damit einverstanden sind. Und niemals kann ein Zwang daraus werden. Wie Carediem so richtig schreibt: jeder, der in der arbeitslosen Zeit einen neuen Job findet, mit dem er/sie zufrieden ist, wäre schlecht beraten, zur vorigen Firma zurück zu kehren, nur weil so ein Passus unterschrieben wurde.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#2 | |
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Da BoJo
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Zitat:
jetzt im falle der vermehrten kurzarbeitszeiten werden genau solche vereinbarungen für ganze abteilungen ausgefertigt so oder so änlich können die dinger aussehen http://docs.ams.at/ooe/kurzarbeit/ku...reinbarung.doc und die vereinbarung muss nicht für alle gelten wer genau bzw welche teilbereiche der verschiedenen abteilungen steht dann genau in der vereinbarung
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Homines sumus non dei
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