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Alt 15.01.2012, 23:29   #1
c23
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Hi there!

Bisher hatte ich einen SAT Receiver ohne ORF Karte und einen Fernseher ohne DVB-T. Also konnte ich das verschlüsselte ORF Programm nicht empfangen und hatte daher keine "technische Vorrichtung für den Empfang von österreichischen Rundfunk". Ich konnte funk empfangen aber eben den österreichischen Anteil nicht auswerten - war also vom ORF Anteil befreit (der größere Anteil der Rundfunkgebühren). Ich musste nichts zahlen was ich nicht benutzte und war völlig legal unterwegs.

Jetzt wird mir automatisch der vollständige Anteil verrechnet, weil ich ja Rundfunk generell empfangen kann (wenn ich auch nichts damit anfangen kann).

Weder will ich nochmal was drauflegen (ORF Karte oder DVB-T Receiver) um das Programm mir dann doch nicht anzusehen, noch möchte ich abmelden und dann eine saftige Strafe kassieren, weils doch zu offensichtlich ist.

Die einzige lösung wäre einen großen PC Bildschirm zu kaufen (80cm Fernsehdiagonale entspricht einem ~32" Bildschirm) und dann den SAT Receiver per HDMI anzuschließen.

Das wäre simpel technisch möglich und dann wieder legal. Aber jetzt extra das Teil kaufen??
____________________________________
So long, Andreas Kölner
Obmann Verein "c23 Computer, Gaming & more"
http://www.c23.at
~~ never play alone ~~
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Alt 16.01.2012, 07:17   #2
The_Lord_of_Midnight
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Mein Computer

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Ich habe so den Eindruck, daß sehr viele Leute eine extreme Abneigung gegen Steuern haben.
Das führt zu Überreaktionen, bis zu dem Punkt, wo man sogar meint, damit das Recht zu illegalen Handlungen zu haben.
Grundsätzlich verstehe ich diese Empfindlichkeit auch, denn das bringt so ein extremes Hochsteuerland wie unseres mal mit sich.

Nur sollten wir uns jetzt langsam daran gewöhnen, daß dieses Leben auf Pump und auf Kosten der Zukunft in Zukunft schwerstwiegende Konsequenzen für uns hat.

Man sieht das ja an der Herabstufung unserer Kreditwürdigkeit.
Jetzt muss auch keiner kommen und wieder reflexartig auf die Ratingagenturen schimpfen, denn wir haben jahrzehntelang unseren Teil dazu beigetragen, daß es soweit kommt.
Ist sowieso ein Wunder, daß das erst jetzt passiert ist.
Besser wäre es für uns alle, wenn wir endlich Budgetdisziplin zeigen würden, und nicht sofort bei den ersten Sparmaßnahmen drohen, das ganze Land anzuzünden.

Oder anders ausgedrückt:
Wenn sich ein Staat von irgendwelchen Interessensverbänden und mächtigen Institutionen wie dem Orf ausquetschen und erpressen lässt, führt das nur zu unserem Untergang.
Davon müssen wir uns endlich freimachen, es muss endlich genug sein mit noch mehr abkassieren, weil die deppaten sowieso wieder zahlen.
Der Steuerzahler kann sich ja sowieso nicht wehren.
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2012, 08:03   #3
8ung
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Beiträge: 62


Ausrufezeichen

Die Frage, die mir bis jetzt noch nicht beantwortet wurde, ist, ob ich ohne entsprechendes Empfangsgerät auch zahlen muss, so vage stands nämlich in der Parlamentsvorlage von Kopf und Cap.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/J...81/index.shtml

Zitat:
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschloss der Verfassungsausschuss schließlich eine Novelle zum ORF-Gesetz. Künftig muss jeder Rundfunkteilnehmer, der an seinem Standort terrestrisch mit ORF-Programmen versorgt wird, ORF-Gebühren zahlen, unabhängig davon, ob er ein Endgerät für den digitalen Empfang besitzt. Die Abgeordneten Josef Cap (S) und Karlheinz Kopf (V) wollen damit verhindern, dass TV-Haushalte die Rundfunkgebühren-Pflicht umgehen, und gleichzeitig unverhältnismäßigen Kontrollaufwand vermeiden. Man könne nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob seitens des Rundfunkteilnehmers tatsächlich ORF-Programme empfangen würden, heißt es dazu in den Erläuterungen. Zudem seien der Erwerb eines DVB-T-Tuners sowie eine etwaige Modifizierung bestehender Antennen keine unzumutbare finanzielle Belastung.
Zitat Ende



In Deutschland ist das so.
Auch im Online Standard könnte man gewisse Artikel so interpretieren.
Und wenn dem so wäre, dann wäre es keine Gebühr - bei der ja eine Leistung dahinter steht - , sondern eine Steuer. Dann könnte man den Klagsweg beschreiten.
Aber offensichtlich hat noch niemand, der vorher nicht gezahlt hat, jetzt einen Brief bekommen, sondern nur jene, die ein Radio angemeldet haben müssen aufzahlen, mit fadenscheinigen Argumenten untermauert.
http://derstandard.at/1323222506258/...mpfang-faellig
Es bleibt spannend..
8ung ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2012, 10:00   #4
Hawi
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Zitat:
Zitat von 8ung Beitrag anzeigen
Die Frage, die mir bis jetzt noch nicht beantwortet wurde, ist, ob ich ohne entsprechendes Empfangsgerät auch zahlen muss
NEIN!
Lowrider hat es eh schon ein paar Mal geschrieben - und ich auch:

Rundfunkgebührengesetz:
§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.

ORF-Gesetz:
§ 31 (10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird.

Nur das kursiv Geschriebene hat sich geändert.

GIS:
"Gebührenpflichtig sind alle Privathaushalte und Betriebe/Institutionen in Österreich mit einem betriebsbereiten Radio- oder Fernsehgerät."

@LouCypher
Was das Programmangebot betrifft, stimme ich dir voll zu.
Hawi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2012, 16:17   #5
registrierter anwender
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Beiträge: 113


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Zitat:
Zitat von Hawi Beitrag anzeigen
NEIN!
Lowrider hat es eh schon ein paar Mal geschrieben - und ich auch:

Rundfunkgebührengesetz:
§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.

ORF-Gesetz:
§ 31 (10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird.

Nur das kursiv Geschriebene hat sich geändert.

GIS:
"Gebührenpflichtig sind alle Privathaushalte und Betriebe/Institutionen in Österreich mit einem betriebsbereiten Radio- oder Fernsehgerät."

.
dazu zählen auch PC u. Smartphones ! eben deshalb wurde das gesetz ja gemacht.
registrierter anwender ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2012, 16:25   #6
rev.antun
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Zitat:
Zitat von registrierter anwender Beitrag anzeigen
dazu zählen auch PC u. Smartphones ! eben deshalb wurde das gesetz ja gemacht.

und wenn ich eine graka kauf, und sonst nix im haushalt habe - dann hab ich auch schon eine voraussetzung zur zahlung der GIS.

wenn der empfang nur generell mit der ORF karte möglich ist, dann können eh nur die sehen die auch zahlen dafür.

aber so ist es nun mal nicht, und wenn die staatskasse kohle benötigt ist das ein einfacher weg ...

würd mich mal interessieren - so wie ich gerade erlebe - wenn ich GIS zahle, aber aus technischen gründen zb. 1 woche nicht die leistung in anspruch nehmen kann, diesen aliquote ersetzt bekomme

na da haben wir aber wieder gelacht, oder ?
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Alt 16.01.2012, 18:11   #7
Lowrider20
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Deine Frage wurde beantwortet! Du bist nur Rundfunkteilnehmer mit einem Rundfunkempfangsgerät (TV bzw. Radio). Das von die gepostete Zitat beschäftigt sich mit der damaligen Anpassung bei Einfuhr von DVB-T und der noch weniger üblichen Fernseher mit integr. DVB-T Empfänger bzw. teurer DVB-T-Receiver. Diejenigen mit Smartcard vom ORF waren ja eh schon registriert und konnten somit nicht mehr aus. Da aber jetzt die DVB-T Empfänger schon mehr verbreitet bzw. günstiger erhältlich sind, wurde mit dieser Korrektur der Umstand vernichtet. Ob du jetzt ORF mit geringem Aufwand und kostengünstig empfangen kannst (Stichwort Antennenart) ist somit egal.
Lowrider20 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2012, 12:03   #8
The_Lord_of_Midnight
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Also wenn im Gegenzug zur größeren "Zahlungs-Audienz" die Gebühren für alle reduziert würden, würde man es ja noch verstehen.
Aber so ist es doch nur wieder eine durchsichtige Geldbeschaffungsaktion.
Wenn der Wrabetz zur Nationalrats-Wahl antreten würde, dann wüsste man wenigstens, wie beliebt er wirklich ist.
Und ob er sich dann eine Zwangs-Gebühren-Erhöhung trauen würde ?
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2012, 16:27   #9
LouCypher
der da unten wohnt
 
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nein pcs und smartphones zählen eindeutig nicht dazu, das kommt aber sicher noch.

Aktuell gings nur darum das schlupfloch dvb-s ohne orf ci modul zu schliessen, bzw alte tvs mit analog tuner ohne dvb-t.
____________________________________
Greetings
LouCypher
LouCypher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2012, 16:44   #10
grizzly
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Schuld ist der Assinger, der hilft den Kandidaten zuviel, die Stöckl muß wieder her
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http://geh.heim.at/lampe.jpg
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