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Alt 15.01.2012, 09:38   #1
Lowrider20
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In den alten Zeiten war die GIS aber auch gefürchtet! Die hatten dein Recht ja auch mit Füssen getretten. Und das dürfens jetzt auch ruhig zurückbekommen.
Aufregung würde ich es nicht nennen. Eher offene Fragen. Auch, wenn ich den Gesetzestext gelesen habe, bleibt bei mir die selbe Frage offen wie bei 8ung.
Warum ich mich vielleicht wegen der GIS beschwere? Ich habe nur DVB-S ohne Kartenreceiver und keinen DVB-T-Receiver. Und erst bei einer Neuanschaffung eines Gerätes wäre vielleicht irgendwas davon gekommen.
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Alt 15.01.2012, 10:24   #2
LouCypher
der da unten wohnt
 
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hab auch so einen schrieb bekommen. Spiel mich mit dem gedanken abzumelden und die verwaltungsstrafe zu riskieren. Andererseits ist mir meine zeit zu wertvoll mich mit dem scheiss zu beschäftigen. €20/Monat ist zwar ein haufen geld wenn man die leistung nicht konsumiert, werd halt jedes jahr um €500 mehr von der steuer absetzen, dann kommt die kohle wieder rein.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 15.01.2012, 10:36   #3
Hawi
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Siehe hier.
GIS-Homepage:
"Gebührenpflichtig sind alle Privathaushalte und Betriebe/Institutionen in Österreich mit einem betriebsbereiten Radio- oder Fernsehgerät."
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Alt 15.01.2012, 23:24   #4
The_Lord_of_Midnight
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Zitat:
Zitat von LouCypher Beitrag anzeigen
werd halt jedes jahr um €500 mehr von der steuer absetzen, dann kommt die kohle wieder rein.
Außer du musst die Belege vorlegen, dann kannst schlimmstenfalls auch eine Strafe kassieren ?
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 11:51   #5
c23
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Hi there!

Ich hatte bis vor kurzem einen Röhrenfernseher ... und deswegen mir den ORF eben gespart.
Nun fall ich um das um. Muss etliche Hunderter im Jahr mehr zahlen ohne das ich etwas davon habe.
Daher: Ja es regt mich auf!
____________________________________
So long, Andreas Kölner
Obmann Verein "c23 Computer, Gaming & more"
http://www.c23.at
~~ never play alone ~~
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Alt 15.01.2012, 12:14   #6
Lowrider20
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Dann kauf dir einen DVB-T Receiver um 20€ (O-Ton aus dem ORF-Bereich). Dann hast was davon...
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Alt 15.01.2012, 12:28   #7
Lowrider20
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Beiträge: 5.485


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So. Hab mir noch die Mühe gemacht und mal ein bisserl alles zusammengesucht:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000785

Zitat:
(10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird. Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften.
Darin wird man als Rundfunkteilnehmer betitelt. Hast kein Rundfunkempfangsgerät, bist auch keiner. Und dazu gehört Radio und TV. Ab jetzt egal, welche Empfangstechnik verbaut ist.
Lowrider20 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 12:34   #8
CaptainSangria
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Registriert seit: 24.02.2005
Beiträge: 1.937

Mein Computer

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Was ist mit SAT? Das wird hier dezidiert nicht angeführt.
____________________________________
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Alt 15.01.2012, 12:59   #9
Lowrider20
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Beiträge: 5.485


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Ich wiederhole:
Rundfunksempfanggerät: Radio/TV

Wohin geht dein SAT? Mit ziemlicher Sicherheit zu nen Fernseher.
Lowrider20 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 13:18   #10
Christoph
Mod, bin gerne da
 
Benutzerbild von Christoph
 
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Beiträge: 13.646


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Da "ORF-Gebühren künftig auch ohne Empfang fällig" wurde auch schon lange drüber diskutiert wie das auszulegen wäre, auch ohne wirkliche Klärung.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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