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Alt 16.01.2012, 08:03   #1
8ung
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Alter: 59
Beiträge: 62


Ausrufezeichen

Die Frage, die mir bis jetzt noch nicht beantwortet wurde, ist, ob ich ohne entsprechendes Empfangsgerät auch zahlen muss, so vage stands nämlich in der Parlamentsvorlage von Kopf und Cap.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/J...81/index.shtml

Zitat:
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschloss der Verfassungsausschuss schließlich eine Novelle zum ORF-Gesetz. Künftig muss jeder Rundfunkteilnehmer, der an seinem Standort terrestrisch mit ORF-Programmen versorgt wird, ORF-Gebühren zahlen, unabhängig davon, ob er ein Endgerät für den digitalen Empfang besitzt. Die Abgeordneten Josef Cap (S) und Karlheinz Kopf (V) wollen damit verhindern, dass TV-Haushalte die Rundfunkgebühren-Pflicht umgehen, und gleichzeitig unverhältnismäßigen Kontrollaufwand vermeiden. Man könne nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob seitens des Rundfunkteilnehmers tatsächlich ORF-Programme empfangen würden, heißt es dazu in den Erläuterungen. Zudem seien der Erwerb eines DVB-T-Tuners sowie eine etwaige Modifizierung bestehender Antennen keine unzumutbare finanzielle Belastung.
Zitat Ende



In Deutschland ist das so.
Auch im Online Standard könnte man gewisse Artikel so interpretieren.
Und wenn dem so wäre, dann wäre es keine Gebühr - bei der ja eine Leistung dahinter steht - , sondern eine Steuer. Dann könnte man den Klagsweg beschreiten.
Aber offensichtlich hat noch niemand, der vorher nicht gezahlt hat, jetzt einen Brief bekommen, sondern nur jene, die ein Radio angemeldet haben müssen aufzahlen, mit fadenscheinigen Argumenten untermauert.
http://derstandard.at/1323222506258/...mpfang-faellig
Es bleibt spannend..
8ung ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2012, 10:00   #2
Hawi
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Beiträge: 2.969


Standard

Zitat:
Zitat von 8ung Beitrag anzeigen
Die Frage, die mir bis jetzt noch nicht beantwortet wurde, ist, ob ich ohne entsprechendes Empfangsgerät auch zahlen muss
NEIN!
Lowrider hat es eh schon ein paar Mal geschrieben - und ich auch:

Rundfunkgebührengesetz:
§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.

ORF-Gesetz:
§ 31 (10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird.

Nur das kursiv Geschriebene hat sich geändert.

GIS:
"Gebührenpflichtig sind alle Privathaushalte und Betriebe/Institutionen in Österreich mit einem betriebsbereiten Radio- oder Fernsehgerät."

@LouCypher
Was das Programmangebot betrifft, stimme ich dir voll zu.
Hawi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2012, 16:17   #3
registrierter anwender
Senior Member
 
Registriert seit: 19.12.2010
Beiträge: 113


Standard

Zitat:
Zitat von Hawi Beitrag anzeigen
NEIN!
Lowrider hat es eh schon ein paar Mal geschrieben - und ich auch:

Rundfunkgebührengesetz:
§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.

ORF-Gesetz:
§ 31 (10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird.

Nur das kursiv Geschriebene hat sich geändert.

GIS:
"Gebührenpflichtig sind alle Privathaushalte und Betriebe/Institutionen in Österreich mit einem betriebsbereiten Radio- oder Fernsehgerät."

.
dazu zählen auch PC u. Smartphones ! eben deshalb wurde das gesetz ja gemacht.
registrierter anwender ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2012, 16:25   #4
rev.antun
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Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

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Zitat:
Zitat von registrierter anwender Beitrag anzeigen
dazu zählen auch PC u. Smartphones ! eben deshalb wurde das gesetz ja gemacht.

und wenn ich eine graka kauf, und sonst nix im haushalt habe - dann hab ich auch schon eine voraussetzung zur zahlung der GIS.

wenn der empfang nur generell mit der ORF karte möglich ist, dann können eh nur die sehen die auch zahlen dafür.

aber so ist es nun mal nicht, und wenn die staatskasse kohle benötigt ist das ein einfacher weg ...

würd mich mal interessieren - so wie ich gerade erlebe - wenn ich GIS zahle, aber aus technischen gründen zb. 1 woche nicht die leistung in anspruch nehmen kann, diesen aliquote ersetzt bekomme

na da haben wir aber wieder gelacht, oder ?
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2012, 18:11   #5
Lowrider20
Gesperrter Benutzer
 
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Beiträge: 5.485


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Deine Frage wurde beantwortet! Du bist nur Rundfunkteilnehmer mit einem Rundfunkempfangsgerät (TV bzw. Radio). Das von die gepostete Zitat beschäftigt sich mit der damaligen Anpassung bei Einfuhr von DVB-T und der noch weniger üblichen Fernseher mit integr. DVB-T Empfänger bzw. teurer DVB-T-Receiver. Diejenigen mit Smartcard vom ORF waren ja eh schon registriert und konnten somit nicht mehr aus. Da aber jetzt die DVB-T Empfänger schon mehr verbreitet bzw. günstiger erhältlich sind, wurde mit dieser Korrektur der Umstand vernichtet. Ob du jetzt ORF mit geringem Aufwand und kostengünstig empfangen kannst (Stichwort Antennenart) ist somit egal.
Lowrider20 ist offline   Mit Zitat antworten
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