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Alt 15.01.2012, 21:38   #1
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Beiträge: 13.646


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Wenn das Gesetz zu unrechtmäßigen Zahlungen verpflichten würde, würde sicher dagegen geklagt werden (siehe Festplattenabgabe).

Wenn ohne Empfangsgerät im weitesten Sinnen zu zahlen wäre, müßten auch Unterstandslose unter der ...brücke das Entgelt zahlen.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 27.01.2012, 20:21   #2
Alufranz
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Beiträge: 300


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Zitat:
Zitat von Christoph Beitrag anzeigen
Wenn ohne Empfangsgerät im weitesten Sinnen zu zahlen wäre, müßten auch Unterstandslose unter der ...brücke das Entgelt zahlen.
Denen kann der Zahlschein nicht zugeschickt werden. Ausserdem geht es sicher nicht nach Kopfzahl, denn dann müsste eine Familie mit 7 Kindern die 9 - fache Gebühr zahlen.
Alufranz ist offline   Mit Zitat antworten
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