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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 08.10.2004, 19:02   #11
Bender Unit 22
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gelöscht
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Alt 08.10.2004, 19:05   #12
pc.net
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Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von frazzz
jo, danke


meinte aber doch eher im juristischen sinn
dacht ichs mir doch

http://www.123recht.net/article.asp?a=2927
http://www.gericht.at/zivilverfahren/instanzenweg.html

beweis ist das, was ein richter als beweis anerkennt (in AT herrscht das recht der freien beweiswürdigung durch den richter)

Zitat:
Grundsätze des Beweisverfahrens:
Unmittelbarkeit: Beweise werden nur durch den erkennenden Richter aufgenommen, da sein persönlicher Eindruck am ehesten eine umfassende Aufklärung des Sachverhaltes gewährleistet (Ausnahme: Rechtshilfeersuchen an Richter eines anderen Gerichtes, weil Zeugen/ Gegenstände nicht (leicht) vor das erkennende Gericht gebracht werden können)

Amtswegigkeit: Die Beweisaufnahme wird auch dann von Amts wegen durchgeführt, wenn die Parteien oder deren Vertreter nicht anwesend sind. (Ausnahme: beide Parteien/ Vertreter erscheinen nicht - das Verfahren ruht und kann erst nach Ablauf von drei Monaten auf Antrag wieder fortgesetzt werden)

Konzentration: Das Verfahren soll konzentriert und schnell ablaufen; Beweisanbote können wegen Verschleppungsabsicht zurückgewiesen werden, Befristungen von Beweisen etc.

Beweis wird erhoben durch:
Zeugen
Urkunden
Sachverständige
Parteienvernehmung
Augenschein

Hat der Richter alle (angebotenen) Beweise erhoben und ist die Rechtssache "spruchreif", wird die (letzte) mündliche Verhandlung geschlossen. Die Parteienvertreter müssen nun ihre Kosten (Vertretungskosten, Gebühren) bekanntgeben (="Kostennote legen").
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 08.10.2004, 19:07   #13
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von frazzz
eine polizeiliche anzeigebestätigung über die selbstanzeige eines schädigers
Zeugen

Urkunden






wie erreicht z.b. eine rechnung von einem nicht-vertragspartner beweismittelrang?
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 08.10.2004, 19:12   #14
pc.net
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Mein Computer

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du willst dieses studium machen
http://www.univie.ac.at/studentpoint...php?Art_ID=164
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 08.10.2004, 19:13   #15
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
du willst dieses studium machen
http://www.univie.ac.at/studentpoint...php?Art_ID=164

ja, ist klar, ich möchte das.


...nur ohne latinum


wo sind jj, iolas & co, wenn man sie braucht

____________________________________
pssst

tanj


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Alt 08.10.2004, 19:48   #16
Woodz
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Zitat:
könnte eine polizeiliche anzeigebestätigung über die selbstanzeige eines schädigers so etwas sein?
ich nehm´ mal an, es geht um ein strafverfahren.


im strafverfahren gilt das prinzip der freien beweiswürdigung, doch muss (theoretisch) das gericht im einzelnen begründen, warum es gerade diesem und nicht einem anderen beweismittel glauben schenkt.
als beweismittel kann grundsätzlich alles herangezogen werden, was geeignet ist, der wahrheitsforschung zu dienen.

eine anzeigebestätigung ist schon mal ein sehr glaubwürdiges beweismittel. einfach so wird kaum jemand zur polizei gehen und sich anzeigen.

(teilweise zitiert aus Seiler, Strafprozessrecht, 5.auflage)

lg
woodz
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Alt 08.10.2004, 19:51   #17
maXTC
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Zitat:
was ist ein beweis?
immer oasch
____________________________________
A.C.A.B.
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Alt 08.10.2004, 19:52   #18
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von Woodz
ich nehm´ mal an, es geht um ein strafverfahren.


im strafverfahren gilt das prinzip der freien beweiswürdigung, doch muss (theoretisch) das gericht im einzelnen begründen, warum es gerade diesem und nicht einem anderen beweismittel glauben schenkt.
als beweismittel kann grundsätzlich alles herangezogen werden, was geeignet ist, der wahrheitsforschung zu dienen.

eine anzeigebestätigung ist schon mal ein sehr glaubwürdiges beweismittel. einfach so wird kaum jemand zur polizei gehen und sich anzeigen.

(teilweise zitiert aus Seiler, Strafprozessrecht, 5.auflage)

lg
woodz
nö, da gehts um zivilrecht
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 08.10.2004, 20:23   #19
jayjay
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ein beweis ist so ziemlich alles was ein richter in einem beweismittelverfahren zulässt.
was dabei alles zugelassen werden kann unterscheidet sich je nach dem in welchem verfahren du bist: verwaltungsverfahren, zivilgerichtliches verfahren, strafprozess.

edit: also zpo:
da gibts zb. zeugenbeweis, urkundenbeweis, ... diverse fristen in denen ein beweis einzubringen ist usw.

eine rechnung erfüllt in der regel urkundencharakter (aussteller, absichtserklärung usw.)
____________________________________
"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

jayjay ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2004, 20:26   #20
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von jayjay
ein beweis ist so ziemlich alles was ein richter in einem beweismittelverfahren zulässt.
was dabei alles zugelassen werden kann unterscheidet sich je nach dem in welchem verfahren du bist: verwaltungsverfahren, zivilgerichtliches verfahren, strafprozess.

edit: also zpo:
da gibts zb. zeugenbeweis, urkundenbeweis, ... diverse fristen in denen ein beweis einzubringen ist usw.

eine rechnung erfüllt in der regel urkundencharakter (aussteller, absichtserklärung usw.)
also kann es sein, das ein zivilrichter rechnungen eines nichtbeauftragten (subfirma) als beweis zulässt, eine amtliche (polizeiliche) anzeigebestätigung jedoch nicht???
____________________________________
pssst

tanj


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