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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 19.07.2004, 23:54   #11
Tarjan
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Zitat:
Original geschrieben von frazzz
das inet is rechtsfreier raum.
Zitat:
Original geschrieben von frazzz

ungeachtet dessen ist das i-net ein konstrukt übernationaler struktur und als solches von einem einzelstaat verfassungsmäßig gar nicht fassbar.
Das hättest Du wohl gerne, allerdings ist dem nicht so. Jeder Poster kann nach dem gültigen Recht seines Aufenthaltsortes straf- und privatrechtlich verfolgt werden.
____________________________________
Was ist klein, grün und dreieckig?
Ein kleines grünes Dreieck!


Bahnübergänge sind die härtesten Drogen der Welt! Ein Zug und du bist weg!
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Alt 19.07.2004, 23:54   #12
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von maXTC
muchas gracias
danke, gleichfalls
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 20.07.2004, 00:21   #13
jayjay
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Zitat:
Original geschrieben von enjoy2
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/

Strafgesetzbuch § 111
jop, da kenn ich mich schon aus
ausserdem bin ich kein rechtsanwalt

allerdings ist strafrecht halt nicht gleich einen paragraphen lesen ... und der §111 abs.1 verlangt, dass die publizität, die eben die "üble nachrede" verlangt "persönlich" erfolgen muss (also direktes hören, sehen usw. - das verlangt zumindest bertel/innsbrucker lehre) und vor mindestens 3 personen (publizität). - im internet also nicht gegeben.

und abs.2. ein druckwerk/rundfunk ist das internet ja alles auch nicht. "auf sonstige weise" (wäre wohl internet) halte ich auch für unpräzise, weil beispielsweise bei einem nicknamen (und auf das bezog sich meine frage ja eigentlich) ja der direkte bezug fehlt. obwohl vielleicht einige leute mit dem nickname den richtigen namen/die richtige person assozieren.
bei einer direkten namensbezeichnung ist die sache klar...
____________________________________
"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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Alt 20.07.2004, 00:24   #14
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von jayjay
jop, da kenn ich mich schon aus
ausserdem bin ich kein rechtsanwalt

allerdings ist strafrecht halt nicht gleich einen paragraphen lesen ... und der §111 abs.1 verlangt, dass die publizität, die eben die "üble nachrede" verlangt "persönlich" erfolgen muss (also direktes hören, sehen usw. - das verlangt zumindest bertel/innsbrucker lehre) und vor mindestens 3 personen (publizität). - im internet also nicht gegeben.

und abs.2. ein druckwerk/rundfunk ist das internet ja alles auch nicht. "auf sonstige weise" (wäre wohl internet) halte ich auch für unpräzise, weil beispielsweise bei einem nicknamen (und auf das bezog sich meine frage ja eigentlich) ja der direkte bezug fehlt. obwohl vielleicht einige leute mit dem nickname den richtigen namen/die richtige person assozieren.
bei einer direkten namensbezeichnung ist die sache klar...
alles schön und gut, nur was zählt das alles, wenn z.b. solche verbalinjurien über einen .tv server gepostet werden?
wie will da die ö-justiz jemals durchgreifen?
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 20.07.2004, 00:26   #15
Guru
 
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Zitat:
Original geschrieben von frazzz
das inet is rechtsfreier raum.

wem was ned passt, der kann sich ja wieder schleichen.
zwingt einen ja keiner ins www.
Da bist aber schön im Irrtum - es gibt keinen rechtsfreien Raum Internet...

Guru
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Alt 20.07.2004, 00:29   #16
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von Guru
Da bist aber schön im Irrtum - es gibt keinen rechtsfreien Raum Internet...

Guru
er schon wieder

ungeachtet dessen ist das i-net ein konstrukt übernationaler struktur und als solches von einem einzelstaat verfassungsmäßig gar nicht fassbar.


nur weil österreichische großkopferte nach mehr als einem jahrzehnt draufgekommen sind, das es das i-net gibt, können sie nach mehr als 2 jahrzehnten regeln dafür aufstellen?



no way

das bedarf schon einer grundsatzentscheidung per globalem voting
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 20.07.2004, 00:30   #17
jayjay
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Zitat:
Original geschrieben von frazzz
alles schön und gut, nur was zählt das alles, wenn z.b. solche verbalinjurien über einen .tv server gepostet werden?
wie will da die ö-justiz jemals durchgreifen?
wenn ein österreicher einen anderen österreicher übers internet beleidigt (also mit direkter namensbezeichnung) kann der server auf den bahamas sein kommt der dran.
du kommst ja auch ned von der üblen nachrede frei, wenn du zb. die zettel wo was draufsteht im ausland verteilst.

mir gehts aber um die beleidigung nick zu nick
weil das ist für mich eigentlich grauzone bzw. ich finde nichts ...
was ist wenn jemand seinen echten namen als nick hat usw.
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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Alt 20.07.2004, 00:31   #18
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Zitat:
Original geschrieben von frazzz
alles schön und gut, nur was zählt das alles, wenn z.b. solche verbalinjurien über einen .tv server gepostet werden?
wie will da die ö-justiz jemals durchgreifen?
Weil der Server nicht unbedingt in Tuvalu sondern beim Provider ums Eck stehen kann.

Publizität ist gegeben und bereits ausjudiziert. Aus der IP und den Logs des providers läßt sich sehr schnell feststellen, wer derjenige ist, der Beleidigendes schreibt...

Aber Du kannst es ja wie Otto Schenk machen, der der Bundesregierung angeboten hat, dass diese ihn in den A****..... (es handelt sich also um ein freibleibendes Angebot, keine Aufforderung)

Guru
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Alt 20.07.2004, 00:41   #19
tosto
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naja, wie schon geschrieben.
wenn ich jetzt anfangen würde euch zu beschimpfen, dann muss der betreiber der seite dafür sorgend as die beschimpfungen entfernt werden (was meint ihr warum man uns die mods hierher gesetzt hat, damit wir was zum reden haben???).
wenn der betreiber das nicht macht, dann darf derjenige den ich beschimpft hab den betreiber verklagen, aber mich meine ich nicht.
der betreiber ist dann starfbar für das was gepostet wurde. der betreiber kann das aber meine ich auch weiterleiten an den urheber der beschimpfung. da bin ich mir dann nicht mehr so im klaren...

ciao
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METALLICA RULEZ!!!!!
ES LEBE OPEN SOURCE!!!4EVER!!!!
www.debattierclub.at - Ernsthafte Diskussionen zu allen Themen!!!
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Alt 20.07.2004, 00:41   #20
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von Guru
Weil der Server nicht unbedingt in Tuvalu sondern beim Provider ums Eck stehen kann.

Publizität ist gegeben und bereits ausjudiziert. Aus der IP und den Logs des providers läßt sich sehr schnell feststellen, wer derjenige ist, der Beleidigendes schreibt...

Aber Du kannst es ja wie Otto Schenk machen, der der Bundesregierung angeboten hat, dass diese ihn in den A****..... (es handelt sich also um ein freibleibendes Angebot, keine Aufforderung)

Guru

mir ist das egal da ich zu dem stehe was ich von mir gebe (absondere).


...egal ob dünflüssig oder von fester konsistenz
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