Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz
Neben meiner Wohnung ist ein Supermark mit eigenem Parkplatz.
Auf diesem Parkplatz tummeln sich speziell am Wochenende immer Kids (gelegentlich auch Erwachsene) die mit ihren Mini-Bikes Stunden lang im Kreis fahren.
Der Lärm dieser Mini-Bikes ist wirklich sehr störend. Ich möchte wenigstens am Wochenende meine Ruh haben.
Der Supermarkt-Betreiber macht nichts dagegen: Die Schranken zum Parkplatz sind immer offen.
Die Homepage dieses Supermarkts enthält keinerlei Kontakt-Möglichkeiten.
Die Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz (ECG) wird nicht erfüllt.
Auch die E-Mail-Adresse laut Firmen A-Z von wko.at ist nicht gültig.
Wie kann ich nun gegen dieses Unternehmen vorgehen?
|