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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#32 |
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Einige Ausszüge aus den Gesetzen bzw. aktuellen Gerichtsurteilen:
- die Installierung einer Telefonüberwachungsanlage ist zulässig Verwaltungsgerichtshof sagt, das der Dienstgeber als Inhaber eines Telefonanschlusses ein Recht hat, zu bestimmen, von wem wann und wo wie lange Gespräche geführt werden dürfen. Daher ist er auch berechtigt, den Anschluß zu überwachen und auch Gespräche mitzuhören - darf der Arbeitnehmer Privatprogramme auf dem Dienstcomputer laufen lassen? NEIN, OGH 5.11.97, Entlassungsgrund - darf der Arbeitnehmer privat mit dem Internetfirmenanschluß surfen bzw. Mails versenden NEIN, OGH, 27.9.99 (wenn es keine Zustimmung des Dienstgebers gibt) - bei entstandenem Schaden Entlassungsgrund Alle Infos aus Der Steuerzahler, Computerrecht in der Praxis ... ----------------------- Soweit zu den Gesetzen - aber nochmals, ich sehe diese Schreiben in unserem Unternehmen als Vorbeugung, wenn was passieren sollte - man muß mit dem Mitarbeitern darüber sprechen und diese aufklären, jeder versteht dies dann - und weis, wie weit er gehen kann! Etwas privat surfen, mailen oder telefonieren wird sicherlich nie Konsequenzen nach sich ziehen - und wenn wer massenhaft Zeit hat, dies zu tun, der sitzt sowieso am falschen Platz. Ciao Oliver
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