![]() |
![]() |
|
|
|||||||
| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
|
|
#1 |
|
Master
![]() |
Bei Zahlungen in Euro innerhalb der Europäischen Union sollten Sie immer die internationale Bankkontonummer (IBAN) und die SWIFT-Kennung (BIC) Ihres Bankkontos angeben. Seit dem 1. Juli 2003 wurde der Zahlungsverkehr zwischen EU-Mitgliedsländern durch diesen gemeinsamen Standard vereinfacht und die Gebühren für Auslandszahlungen den Gebühren für Inlandszahlungen angepasst. Für Zahlungen mit IBAN-Nummer und BIC-Code gilt ein Höchstbetrag von Euro.
ja mal schaun, dachte dass es viel. jmd weiß hier |
|
|
|
![]() |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|