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Spiele Rat & Tat bei Problemen mit Spielen

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 30.11.2004, 18:09   #21
cRyoTaNK
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Registriert seit: 02.10.2001
Beiträge: 1.643

Mein Computer

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Ok, besprich das dann mit dem Herrn Gericht und dem Herrn "Sachverständigen".
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Senior Vice President of Mission-Critical Junk and Trash Competence

You can´t make it foolproof, the fools are too inventive!
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Alt 30.11.2004, 18:11   #22
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


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nicht notwendig.


hast per cc oder überweisung bezahlt, kannst rückbuchen, solang ist der release noch nicht her.
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 30.11.2004, 19:43   #23
Theoden
Supportschani
 
Registriert seit: 30.07.2000
Beiträge: 3.466


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Valve kann in seien EULA schreiben was sie wollen, das wird hier aber wirklich niemand daran hindern ein gekauftes Spiel weiterzuverkaufen.
Man gibt einfach die Accountdaten weiter, der Käufer soll Passwort & Kontaktemailadresse ändern und fertig.
Valve wird davon nie etwas mitbekommen.


Hat man allerdings HL2 auf den selben Steamaccount wie sein orig. hl1 registriert schauts dafür blöd aus, der key ist ebenfalls an den Steam Account gebunden.
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Alt 30.11.2004, 19:49   #24
==C6==
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Beiträge: 4.501

Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von cRyoTaNK
Mit "für HL2 bezahlt" ist mit Geld gemeint, net mit Zeit und Nerven.
hmm also ich habe sicher weniger zeit und nerven über torrent investiert als so mancher der es sich gekauft hat, laden, entpacken, starten, spielen, fertig
und nicht erst zum nächsten mediamarkt fahren, sich bei der kassa anstellen , ca 50euronetten hinlegen und sich dann von der kassiererin auch noch sagen lassen kein umtauschrecht , folie klätzln,auspacken in dvd laufwerk einlegen, installieren 2std registrieren, dann zocken und auf den ersten absturtz warten falls es überhaupt startet und dann noch lesen müssen für jedes update was zahlen zu müssen.
bis die zum zocken anfangen hab ichs 3x durch.
und von der downloadversion brauch ma ja garned reden die laden heute noch
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Alt 30.11.2004, 19:56   #25
Chrisi99
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Also jetzt reichts mir so langsam was Valve da abzieht... wenn man sich jetzt bei einem Kauf schon so genau informieren muss (ich gebe zu die EULA lese ich NIE- könnte sich als Fehler herausstellen) wird ein simpler Einkauf ja bald zum Balanceakt um nicht mit dem gesetz in konflikt zu kommen....
können die eigentlich den Wiederverkauf von etwas, das ich ganz legal mit meinem eigenen Geld gekauft habe verbieten?


schön langsam wird Valve =


mfg
____________________________________
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon.

Wer schreibt, der bleibt!
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Alt 01.12.2004, 00:06   #26
Burschi
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Ich war von Anfang an misstrauisch mit dem ganzen Steam-Aktivierungs-Schei***. Wers trotzdem gekauft hat>>>SSKM
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Alt 01.12.2004, 00:40   #27
Potassium
Inventar
 
Registriert seit: 06.03.2003
Alter: 37
Beiträge: 3.954

Mein Computer

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das valve sich so etwas leisten kann regt mich immer wieder derartig auf.
so eine scheißpartie. so gut kann kein spiel der welt sein, dass ich es wenn es mir passt auch NUR offline spielen kann. DEPPATES GSINDL

das sind verbrecher und gehören alle eingesperrt
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Alt 01.12.2004, 07:41   #28
Burschi
Master
 
Benutzerbild von Burschi
 
Registriert seit: 18.10.2002
Beiträge: 729


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*LOL*
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Alt 01.12.2004, 08:45   #29
eAnic
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Registriert seit: 23.01.2000
Alter: 46
Beiträge: 2.135


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Zitat:
Original geschrieben von Chrisi99
Also jetzt reichts mir so langsam was Valve da abzieht... wenn man sich jetzt bei einem Kauf schon so genau informieren muss (ich gebe zu die EULA lese ich NIE- könnte sich als Fehler herausstellen) wird ein simpler Einkauf ja bald zum Balanceakt um nicht mit dem gesetz in konflikt zu kommen....
können die eigentlich den Wiederverkauf von etwas, das ich ganz legal mit meinem eigenen Geld gekauft habe verbieten?
Du übersiehst hier etwas:

1. EULA != Gesetz! d.h. reinschreiben können die viel - ob sie damit auch vor dem Kaddie (insbesondere außerhalb der USA) durchkommen, steht woanders geschrieben.

2. Da die EULA eine Art AGB darstellt, muß auf diese VOR dem Kauf hingewiesen werden. Da diese allerdings in der Verpackung miteingeschweißt ist, ist diese meiner Meinung nach nicht gültig. Ergo wird damit pk. 1 hinfällig.

btw. Der Wiederverkauf einer erworbenen materiellen Sache kann nicht verboten werden, da dies meines Wissens nach in Konflikt mit dem BGB steht.
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... back in business
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Alt 01.12.2004, 10:55   #30
Theoden
Supportschani
 
Registriert seit: 30.07.2000
Beiträge: 3.466


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Wie Microsoft und deren völlig nutzlose EULA.
Die man ja akzeptiert sobald das Siegel am Papier-Cdcase aufgerissen wird.
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