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| Spiele Rat & Tat bei Problemen mit Spielen |
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#21 |
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Inventar
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Ok, besprich das dann mit dem Herrn Gericht und dem Herrn "Sachverständigen".
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Senior Vice President of Mission-Critical Junk and Trash Competence You can´t make it foolproof, the fools are too inventive! |
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#22 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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nicht notwendig.
hast per cc oder überweisung bezahlt, kannst rückbuchen, solang ist der release noch nicht her.
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pssst tanj |
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#23 |
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Supportschani
![]() Registriert seit: 30.07.2000
Beiträge: 3.466
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Valve kann in seien EULA schreiben was sie wollen, das wird hier aber wirklich niemand daran hindern ein gekauftes Spiel weiterzuverkaufen.
Man gibt einfach die Accountdaten weiter, der Käufer soll Passwort & Kontaktemailadresse ändern und fertig. Valve wird davon nie etwas mitbekommen. Hat man allerdings HL2 auf den selben Steamaccount wie sein orig. hl1 registriert schauts dafür blöd aus, der key ist ebenfalls an den Steam Account gebunden.
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»I just looked in the mirror Things aren't looking so good I'm looking California And feeling Minnesota« |
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#24 | |
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Inventar
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Zitat:
und nicht erst zum nächsten mediamarkt fahren, sich bei der kassa anstellen , ca 50euronetten hinlegen und sich dann von der kassiererin auch noch sagen lassen kein umtauschrecht bis die zum zocken anfangen hab ichs 3x durch. ![]() und von der downloadversion brauch ma ja garned reden die laden heute noch |
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#25 |
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Inventar
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Also jetzt reichts mir so langsam was Valve da abzieht... wenn man sich jetzt bei einem Kauf schon so genau informieren muss (ich gebe zu die EULA lese ich NIE- könnte sich als Fehler herausstellen) wird ein simpler Einkauf ja bald zum Balanceakt um nicht mit dem gesetz in konflikt zu kommen....
können die eigentlich den Wiederverkauf von etwas, das ich ganz legal mit meinem eigenen Geld gekauft habe verbieten? schön langsam wird Valve = mfg
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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon. Wer schreibt, der bleibt! |
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#26 |
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Master
![]() Registriert seit: 18.10.2002
Beiträge: 729
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Ich war von Anfang an misstrauisch mit dem ganzen Steam-Aktivierungs-Schei***. Wers trotzdem gekauft hat>>>SSKM
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#27 |
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Inventar
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das valve sich so etwas leisten kann regt mich immer wieder derartig auf.
![]() so eine scheißpartie. so gut kann kein spiel der welt sein, dass ich es wenn es mir passt auch NUR offline spielen kann. DEPPATES GSINDL ![]() ![]() ![]() das sind verbrecher und gehören alle eingesperrt ![]() ![]() |
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#28 |
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Master
![]() Registriert seit: 18.10.2002
Beiträge: 729
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*LOL*
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#29 | |
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Inventar
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Zitat:
1. EULA != Gesetz! d.h. reinschreiben können die viel - ob sie damit auch vor dem Kaddie (insbesondere außerhalb der USA) durchkommen, steht woanders geschrieben. 2. Da die EULA eine Art AGB darstellt, muß auf diese VOR dem Kauf hingewiesen werden. Da diese allerdings in der Verpackung miteingeschweißt ist, ist diese meiner Meinung nach nicht gültig. Ergo wird damit pk. 1 hinfällig. btw. Der Wiederverkauf einer erworbenen materiellen Sache kann nicht verboten werden, da dies meines Wissens nach in Konflikt mit dem BGB steht.
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... back in business |
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#30 |
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Supportschani
![]() Registriert seit: 30.07.2000
Beiträge: 3.466
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Wie Microsoft und deren völlig nutzlose EULA.
Die man ja akzeptiert sobald das Siegel am Papier-Cdcase aufgerissen wird.
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