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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Hallo!
Ich bin kurz davor, mir eine SAT-Schüssel am Dach unseres Hauses (Gemeindebau - Wiener Wohnen) montieren zu lassen. Da alle "guten" Plätze durch andere Schüsseln bereits blockiert sind, wird die Montage sehr aufwändig und dementsprechend teuer werden. Nun ist es so, dass in den nächsten Jahren eine Sanierung des Hauses ansteht. Die Frage ist nun, wie sich das auf meine legal installierte Schüssel auswirken wird. Habe ich diese auf eigene Kosten zu entfernen und dann wieder aufzubauen? Muss es auf Kosten des Hauseigentümers/-verwalters gehen? Steht mir eine Entschädigung zu? Ich möchte mir ersparen, jetzt eine sündhaft teure Montage zu bezahlen und dann in einigen Jahren noch einmal. Mir ist klar, dass dies wahrscheinlich ein rechtlich kompliziertes Thema ist und mir ist klar, dass ich für eine fundierte Antwort einen Rechtsanwalt kontaktieren müsste und mit Wiener Wohnen Kontakt aufnehmen muss. Aber vielleicht war ja jemand hier bereits in derselben Situation und kann schildern, wie das bei ihm abgelaufen ist. |
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#2 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023
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Wie wär die Alternative mit einem der anderen Satschüsseleigentümer zu sprechen und sich bei deren Schüssel zu beteiligen, LNB-Tausch und gemeinsamer Heurigenbesuch auf deine Kosten ?
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#3 |
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Der Unvergleichliche
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Bei mir wird gerade so eine Sanierung durchgeführt-habe wie alle Parteien einen Brief bekommen das sämtliche sat Schüsseln bis zu einem bestimmten Termin abzumontieren sind-auf eigene Kosten! Bei Nichtdurchführung werden sie abmontiert Gelagert und in Bedarfsfall (nach 30 Tagen !) kostenpflichtig entsorgt. Sämtliche Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt!
Du brauchst auch vor der Installation am Dach eine Genehmigung von Wiener W. -was prinzipiell schwer ist. Speziell wenn Kabel im Haus ist! |
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#4 | |
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Zitat:
Das klingt zwar gut, jedoch habe ich den Verdacht, dass 1. die anderen Schüsseln nicht bewilligt sind und 2. möchte ich die Schüssel auf einen Satelliten ausrichten, den die anderen sicherlich nicht empfangen. Ich werde also um eine eigene, ordnungsgemäß bewilligte und ausgeführte Schüssel nicht umhinkommen. |
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#5 | |
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Zitat:
Genau diese Vorgehensweise ist der Kern der Frage: Ist es rechtlich zulässig, dass der Hauseigentümer/-verwalter verlangt, dass eine Schüssel wieder abmontiert wird, zumal auf Kosten des Mieters? Ich habe einen interessanten Bericht des Wiener Kontrollamts gefunden, in dem dies infrage gestellt wird (http://www.kontrollamt.wien.at/beric...tW-WW-2-10.pdf, Seite 15, Punkt 4.2.3). Dort heißt es: "Ein Widerruf der Bewilligung und in weiterer Folge eine Demontage wäre in der Regel nur dann möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zustimmungspflicht nicht erfüllt worden wären." Die Frage ist nun, ob sich bereits jemand auf einen (Rechts-) Streit mit Wiener Wohnen diesbezüglich eingelassen hat. Die Genehmigung seitens Wiener Wohnen ist übrigens nicht im geringsten schwer zu erlangen. De facto kann diese, laut dem oben verlinkten Kontrollamtsbericht, nicht verwehrt werden. Ein Kabelanschluss ist dabei kein Hinderungsgrund. |
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#6 |
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Der Unvergleichliche
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1.) Danke für den KA Bericht -sehr aufschlussreich!
![]() 2.) von einem Rechtsstreit wüsste ich nichts- da wirst wohl du vorpreschen müssen- viel Glück, und Geld dazu! ![]() |
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