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#2 |
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Aussteiger
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Grundsätzlich gilt:
Bei solchen Verträgen sichergehen und eingeschrieben kündigen (oder zumindest mit Fax mit qualifizierter Empfangsbestätigung). Die 2,60 Euro ist mir das Einschreiben jedenfalls wert um anschließend keiner (oder aufgrund der Nachweisbarkeit zumindest weniger) Troubles zu haben. Als Anschrift genügt die Adresse, die in den AGB angegeben ist. Ist dort für dein Produkt explizit eine andere Adresse angegeben so mußt du diese als Kündigungs-Anschrift verwenden. Ggf. weitere Modalitäten der Kündigung findest du übrigens auch in den AGB.
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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