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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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![]() Bei gewissen Individuen wäre es dringendst anzuraten. Aber glaube nicht, welche Rechte Entmündigte schön langsam wieder bekommen (Stichwort: jede Stimme zählt)
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#2 |
Master
![]() Registriert seit: 31.03.2006
Beiträge: 597
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![]() Nun auch wenn es geht, es geht um die Gerechtigkeit, dass es nicht OK ist, denn wenn man dazwischen was anderes hat, was anders will oder was wieß ich kein Geld hat, sollte es dem Kunden egal welcher Anbieter oder egal welcher Kauf frei stehen sich anders entscheiden zu können, alles andere ist höchst undemokratisch.
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#3 |
Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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![]() Du kannst den Vertrag jederzeit vorzeitig kündigen. Es muß nur die Vertragssumme komplett abgeleistet werden. Wo bliebe sonst die Gerechtigkeit dem Verkäufer gegenüber?
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#4 |
Gesperrt
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![]() Irgendwo habe ich aufgeschnappt, daß angeblich die EU eine Verordnung erlassen hat, die Handy-Verträge in Zukunft auf 2 Jahre begrenzt.
Offensichtlich gibt es zu viele Menschen, die nicht voll geschäftsfähig sind, bzw. welche die Konsequenzen ihrer Handlungen nicht beurteilen können. Die muss man dann vor sich selbst bzw. der eigenen Gier beschützen, so wie den TO. 2 Jahre ist also auch nach Ansicht der EU keine zu lange Bindung. Mein Schwager hat mal einen 10 Jahres-Vertrag von der Telekom akzeptiert, nur damit er die ISDN-Telefonanlage gratis bekommt. Das finde ich dann auch wieder zu lange, aber wenns jemand akzeptiert, dann ist es eben ein Vertrag. Da kann man nicht zuerst die Leistung in Anspruch nehmen und dann wieder raus wollen aus dem Vertrag. Da müsste man dann dem Verkäufer auch alle seine Ausgaben und Kosten erstzen, und die sind dann weit höher als lächerliche 100 oder 200 Euro, wenn er sich mit derartigen Kunden herumschlagen muss. In diesem Sinne tun mir die Hotline-Mitarbeiter bei den diversen Handy-Anbietern leid. |
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#5 |
Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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![]() Die Verordnung gilt seit 1.1.2012. Finde ich persönlich gut, da es wirklich schon üblich wurde, eine Vertragsbindung von 36 Monaten eingehen zu "müssen".
Aber scheinbar gibt es wirklich schon sehr viele Kunden, die eigentlich nur mehr bedingt Geschäftsfähig wären, wie der TO. |
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#6 |
Master
![]() Registriert seit: 31.03.2006
Beiträge: 597
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![]() nun was ist wenn du innerhalb von 2 jahren kein geld hast auswanders oder was weiß ich, da ist das eben ne frechheit mit 2 jahren
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#7 |
Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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![]() Sorry, aber du bist einfach ein Tr...el.
Dann bekommst besuch vom Kuckuck. Ganz einfach. Und nichts anderes hast du verdient. Und du bist auch eine Frechheit. |
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#8 |
Gesperrt
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![]() Weißt du, was ich nicht begreife ?
Man kann sich ein Handy KAUFEN, man muss sich nichts schenken lassen. Schon mal darüber nachgedacht ? |
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#9 |
Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508
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![]() Also schön langsam glaube ich auch, dass unser Schulsystem ein Problem hat, wenn ich das hier lese...
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#10 |
Gesperrt
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![]() Du weißt ja nicht, welche Schulbildung die einzelnen Leute haben.
Und das System der "gleichen Schule für alle" ist ja auch nicht mehr als eine sozialromantische Idee einiger Linker. In die NMS werden jetzt alle Mittel gepumpt, die man auch billiger und einfacher in bestehende Strukturen investieren hätte können. Die Rechnung zahlt wie immer der Steuerzahler, der sich dann noch für dumm verkaufen lassen muss. |
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