08.01.2014, 20:57
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Der Unvergleichliche
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Höchststrafe für Google in Frankreich
Bild: (c) imago stock&people (imago stock&people)
Der US-Konzern soll Datenschutzverletzungen begangen haben. Nutzer wurden nicht ausreichend über die Datenverwertung informiert.
08.01.2014 | 19:49 | (DiePresse.com)
Frankreichs Datenschutzbehörde CNIL hat Google am Mittwoch mit der Höchststrafe von 150.000 Euro belegt, weil der US-Konzern die französische Datenschutzgesetze nicht einhalte. Die Geldstrafe sei die höchste, die je von der Behörde verhängt worden sei. Das US-Unternehmen müsse zudem 48 Stunden lang eine Mitteilung zu der Entscheidung auf seiner französischen Homepage veröffentlichen, teilte die Cnil am Mittwoch mit.
Der Grund für die Strafen: Google kann seit vergangenem Jahr die Aktivitäten seiner Nutzer in der Suchmaschine, beim E-Mail-Dienst Gmail, dem Sozialnetzwerk Google+ und anderen Angeboten wie Youtube verfolgen. Dadurch kann das Unternehmen Nutzerprofile erstellen, die es ermöglichen, die Nutzer mit gezielter Werbung zu erreichen.
Google beruft sich auf EU-Regeln
Die CNIL hatte Google aufgefordert, die Internetnutzer in Frankreich über den Umgang mit den persönlichen Daten zu informieren. Außerdem sollte das Unternehmen die Zustimmung der Nutzer einholen, bevor es sogenannte coockies auf deren Computern ablegt, die das Surfverhalten verfolgen und so gezielte Werbung ermöglichen.
Google hat sich bisher geweigert, auf die französischen Forderungen einzugehen. Das US-Unternehmen berief sich darauf, die EU-Regeln zum Schutz der Privatsphäre einzuhalten.
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