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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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Derzeit werden bei den meisten ISP nur die Relationen zugeteilte IP-Adresse <--> User, die Datenmenge up/down und die Uhrzeiten gespeichert. Zugriff auf diese Daten gibts - zumindest noch - nur auf richterlichen Antrag, aber auch nur dann, wenn es ein erhebliches Delikt (Mindeststrafrahmen >= 12 Monate) ist.
Beim derzeit gültigen Urheberrecht ist der Mindeststrafrahmen nicht erreicht - dies könnte sich aber mit dem neuen in Entwurf befindlichen Sicherheitspolizeigesetz ändern. Beim österreichischen Urheberrecht ist es noch immer strittig, ob der Download überhaupt strafbar ist - wer allerdings Dateien zum Download in Österreich anbietet, die dem Urheberrecht unterliegen, begeht eine strafbare Handlung nach dem Urheberrecht (Strafrahmen.....). Vertrackter wird das Ganze, wenn jemand als Agent provocateur Dateien anbietet und dann eine Anzeige gegen einen Downloader macht, zB ein Musikunternehmen. Dann macht sich auch das Unternehmen selbst strafbar ![]() LG Guru |
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#12 | |
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Aussteiger
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Zitat:
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#13 | |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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Zitat:
Wär allerdings was Neues, wenn das Musikunternehmen, das die Vertriebsrechte besitzt, den Autor wegen Downloads seines eigenen Musikstücks verklagen würde ![]() Guru |
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#14 |
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Aussteiger
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wär mal was neues ... so eine retourkutsche hätten sie sich mal verdient
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#15 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458
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Zitat:
selbst wenn der oberste gerichtshof in einem speziellen fall entschieden hat so und so ist es, kann der nächste kleine bezirksrichter im nächsten fall ganz anders entscheiden.
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Best regards, ZeD -- \"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal) -- \"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles) |
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#16 | |
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Elite
![]() Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271
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Zitat:
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. |
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#17 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458
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Zitat:
![]() es kann durchaus VORKOMMEN, dass der oberste gerichtshof in zwei sehr ähnlichen fällen anders entscheidet! der oberste gerichtshof besteht immerhin aus 11 senaten. somit haben zwei fälle - vor allem wenn sie zeitlich recht knapp beieinander liegen - sehr gute chancen vor zwei verschiedene senate (mit anderen richtern) zu kommen. theoretisch ist sogar ein anderer entscheid im gleichen senat denkbar. ausserdem sind richter weisungsfrei. also kann ein richter - im rahmen der gesetzte - nach eigenem ermessen entscheiden. also nochmals: auch bei eindeutigen entscheidungen des obersten, heisst das nicht ZWINGEND dass ein anderer richter in einem anderen verfahren jetzt genau gleich entscheiden MUSS. das ist ein wichtiger umstand, der vielen - auch mir bis vor kurzem - nicht bekannt / bewusst ist. daraus folgert sich nämlich: - keine präzedenzfälle - auch bei entsprechenden OGH entscheidungen gibt es keine diesbezügliche rechtssicherheit vor einem anderen gericht
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Best regards, ZeD -- \"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal) -- \"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles) |
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#18 |
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Elite
![]() Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271
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du hast natürlich recht, dass es in österreich grundsätzlich keine präzedenzfälle gibt. in der praxis schaut das ganze in der regel aber so aus, dass die gerichte sich sehr wohl an höchstgerichtlichen entscheidungen orientieren (genau das habe ich ja geschrieben): beispielsweise fordert das medienrecht für websites eine gewisse "sorgfaltspflicht" des medieninhabers. weder im gesetz selbst noch in den gesetzeserläuterungen ist dieser begriff erklärt, im gegenteil: es wird sogar indirekt darauf hingewiesen, dass dieser begriff von den (höchst)gerichten zu definieren ist. wenn dies nun irgendwann mal passiert ist werden die unteren gerichte wohl den selben sorgfaltsmassstab anwenden, genauso wie zb. die haftung für online-foren (medieninhaber vs. host-provider, also medienrecht vs. ecg) nicht jedesmal neu geklärt werden muss bzw. wird.
insofern gibt es doch sowas wie präzedenzfälle, auch, wenn die theorie von etwas anderem ausgeht. auch versucht man bei den höchstgerichten schon eine möglichst einheitliche linie zu behalten. aber du hast natürlich recht, dass ein richter abweichend von ogh-erkenntnissen entscheiden kann - mir ist nur bisher noch keiner untergekommen, der das tut ![]()
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. |
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#19 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458
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is klar...
ich wollt nur rausstreichen was sein KANN ![]()
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