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Alt 16.07.2003, 17:39   #21
Alladin
Inventar
 
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Tja Martin, Du glaubst aber gar nicht wie egal mir das ist.
Wenn der Key das machen würde was geschrieben wurde, die Software bei Hardwareveränderungen schützen, dann hätte ich noch nicht mal unbedingt ein Problem. Aber es gab ja hier schon die ersten bei denen einfach eine zweite Installation nicht mehr funktionierte oder eine einfach Partitionsvergrößerung Grund genug war.
Und das ist mir zu dumm. An der Stelle mache ich dann mein eigenes Recht, bezahlt habe ich das Teil und muß mir somit einen solchen Zirkus nicht bieten lassen.
Und glaub mir, die wenigsten würden sie kaufen nur weil es sie nicht anders gibt.
Allerdings wird man als zahlender Kunde dazu animiert beim nächsten Produkt von PMDG vielleicht mal etwas länger zu warten und dann genau zu überlegen ob man kauft oder nicht doch lieber...
Wenn ein wirklich gutes Produkt auf dem Markt ist, dann bezahlt man auch gerne dafür. Und die zig Leute die man bei eMule findet, sind doch meist Kiddies die eh keine Kohle hätten und damit von vornherein ausfallen oder Jäger und Sammler.
Eines sollten die Herren Entwickler aber auch nicht unterschätzen, diese Kiddies sind die Kunden von morgen. Dann wenn sie Geld verdienen und auch ein wenig anders darüber denken, dann kaufen sie das was ihnen schon geläufig ist und was schon immer gut war.
____________________________________
Tschau Jens
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Alt 16.07.2003, 17:45   #22
wean
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Zitat:
leider gibt es auch noch international rechte. der gerichtsstand, ist dort, wo's im vertrag steht.
auch das stimmt so imho nicht unbedingt... Wer in Deutschland was verkauft, muß sich ans Deutsche Recht halten. Dies gilt analog bestimmt auch für die Schweiz. Die Frage bei Käufen übers Internet ist natürlich, wo da der Kauf stattfindet. In Deutschland, oder in den USA. Aber im Zweifel würd ich sagen, ich hab in Deutchland meine Kreditkartendaten in den Computer getippt und deshalb hat das Geschäft in Deutschland stattgefunden. Es kommt imho weder darauf an, wo der Firmensitz der Firma ist, noch wo deren Bezahlserver steht. Allerdings könnte dies ein amerikanisches Gericht anders sehen. Die sind bekantlich immer der Meinung, für alles zuständig zu sein ;-)
Aber auf dem Gebiet bin ich auch nur Laie....
____________________________________
grüße

Andreas
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Alt 16.07.2003, 17:49   #23
CarstenB
Inventar
 
Registriert seit: 02.01.2002
Beiträge: 2.979


Standard Meine Meinung zum Trtatsch

Hm, als erste werfe ich mal ein provokante Frage in den Raum:
Kaufe ich mir eine 1.000Euro Software? Nein, als Normalsterblicher nicht, da viel zu teuer! Will ich legal bleiben, gibt es aber immer noch die billigeren abgespeckten Versionen (z.B: Adobe Photoshop/ Photoshop Elements).

Die Flusi-Tools gibt es oft immer noch zu einem Preis, der durchaus im Rahmen des Möglichen liegt, auch wenn die Preise mittlerweile in Summe das Taschengeldformat teilweise sprengen). Wenn ich natürlich jeden Flieger auf der Platte haben will, wird es teuer. Im meinem Regal liegen bei u.a. 767PIC (CD, neu), DF737, PSS777 (beide CDs ebay) und EW Pro (CD, neu). Per Download gab es dann noch die PSS747 und A320 sowie drei oder vier GAs, als Scenerien GAP und Austrian Airports sowie die kleinen Österreicher (alle CDs neu) und noch ein paar Kleinigkeiten wie z.B. FSNav und FSMeteo. Verglichen mit dem Hardwarepreis ist die ganze Sache immer noch überschaubar.

Genutzt wird aber fast nur die FSD Commander (alte FSDS-Version) und mittlerweile seltener der PSS A320. Warum? Weil ich nicht mehr Zeit habe und ich mich nicht in zig verschiedene komplexe Add-Ons einarbeiten möchte.

Download-Proggies werde ich mir dank der affigen Kopierschutztools nicht mehr kaufen (vergl. die Frage vom Marc Störing, die hier im Tratsch-Rauschen untergegangen ist: http://www.wcm.at/vb2/showthread.php?threadid=99142 )Wer kann mir garantieren, dass nicht die Fa. xy morgen den Laden zumacht?
Keiner, egal ob der Laden Flight1, FSD oder wie auch immer heißt! Damit meine ich ausdrücklich nicht die Patche/Updates, die von vielen Usern kostenlos erwartet werden, wenn ich die eigene Softwarebasis ändere (FS00 -> FS02 -> FS04) und mir vorher nicht diese Eigenschaft zugesichert wurde.

Entweder gibt es das Add-On auf CD oder mein Geld bleibt bei mir!

Da ja selbst mit Veröffentlichung der CD der Pulic Beta Test oft noch nicht abgeschlossen ist, könnte ich z.B. mit der JustFlight-Methode zum Download von Patches leben.

Achja, meine ersten Flusi gab es auf Diskette: FS5.0 und das war lange vor der Verbreitung des Internets. Und bis vor kurzem hatte ich auch noch eine dreistellige Zahl an Musik-Kassetten.

Achja, mein XP und Office sind übrigens Versionen, die nicht bei BillyBoy freigeschaltet werden müssen, auch wenn ich die passenden CDs dafür hätte, da es die preiswert beim Rechnerkauf dazu gibt.
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Tschüß

Carsten
_____________________________________
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Alt 16.07.2003, 18:29   #24
LukeSkywalker
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geb dir absolut recht Carsten

die preise für add-ons sind teilweise richtig überbezahlt. dazu kommt noch, wenn ich dann monate nocht warten muss auf patches biss das teil dan richtig läuft. auch nicht grad fair.

wenn mein sohn/tocher so viel geld ausgeben würde, wie ich in add-ons für den flusi letztes jahr investiert habe, wäre ich bankrott.

nun muss ich dann auch noch bezahlen für add-ons, welche andere add-ons brauchen, welche befalls kostenpflichtig sind, nur weil das eine ohne das andere nicht läuft.

PMDG 737 erfordert im FS9 FSUIPC. leider gibt es das FSUIPC nicht megr gratis. aber ohne das teil läuft die 737 nicht. toll das kostet mich 22 US$ extra + 40 US$ die PMDG 737.
____________________________________
Auf der Suche nach einer virtuellen schweizer Airline? Mit vielen Destinationen, weltweit?

Wir freuen uns auf deinen Besuch unter: http://www.airswitzerland-va.ch
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Alt 17.07.2003, 05:07   #25
Beolo
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Hallo Zusammen,

in einer FS-Generation können sich schon eine ganze Masse an Addon´s ansammeln. Ich stelle mir gerade eine Neuinstallation des Flugsims inklusive drei, vier Handvoll Addon´s vor. Jedes einzelne Programm hat natürlich seine eigene Freischaltroutine mit Rechner-ID Abfrage, Keycodes per Mail und weiss der Geier was sich die Hersteller noch alles einfallen lassen. Dazu kommen pro Addon noch die obligatorischen zwei, drei Patches die auch noch irgendwelche Key´s und ID´s benötigen. Ein Wochenende wird wohl kaum ausreichen um alles auf die Platte zu bringen, von der Email-Orgie ganz abgesehen die folgt um mich bei den Herstellern einiger Programme als rechtmäßiger Besitzer erkennen zu geben, nur weil ich ausversehen ein paar der fünfundzwanzig benötigter Serials verwechselt habe.
Allein schon der Umgang mit PC, FS und Zubehör setzt schon eine masochistische Ader voraus, doch irgendwo hört der Spaß auf.
Ich möchte wirklich keinem Softwareproduzenten das Recht absprechen seine Arbeit zu schützen, doch ob dies die rechte Vorgehensweise ist, mag ich bezweifeln. Der ehrliche Käufer wird bestraft mit umständlichen und zum Teil fragwürdigen Freischaltritualen, während die Programme vermutlich schon gecrackt in den Tiefen des Internets angeboten werden.
In Zukunft werde ich nur noch normal zu installierende Addon´s kaufen, auch wenn ich dabei bis zum Erscheinen einer CD warten muß, meine Nerven werden es mir sicherlich danken.

Viele Grüsse
Gert
Beolo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2003, 10:42   #26
Jean-P.
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Beiträge: 1.544


Standard Kauft mann den ...

... denn wirklich die PMDG Software?

Mir kommt es so vor, dass man nur fuer ein eingeschränktes Nutzungsrecht bezahlt.

Jan (ESPC)

P.S.
Jan, dessen Haus super isoliert ist und spielend mit -35 Grad klarkommt.
Jan, der heute Nacht kein Auge zugemacht hat weil es +30 Grad im Schlafzimmer war.
Jean-P. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2003, 11:19   #27
Marc
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Standard

Zitat:
Original geschrieben von wean
Soweit ich weiß, darfst du mit deiner Software machen, was du willst. Das Umgehen von Kopierschutzmßnahmen ist erst ab 1.8.03 mit dem neuen Urheberrecht verboten.
Nein, denn für Software gelten verschiedene Ausnahmeregelungen im Urheberrecht: Gem. § 69a Abs. 5 UrhG gilt der umstrittene, neue § 95a UrhG nicht für Computerprogramme.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2003, 11:25   #28
Marc
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Standard

Zitat:
Original geschrieben von LukeSkywalker
leider gibt es auch noch international rechte. der gerichtsstand, ist dort, wo's im vertrag steht.
Verträge und Gesetzes sind aber etwas anderes. Bei urheberrechtlichen Fragen gilt meist das Schutzlandprinzip, was bedeutet, dass das Urheberrecht des Landes Anwendung findet, in dem der handelnde sich befindet. Ausländische Firmen können also bei deutschen Kunden nicht eine Verletzung vom „Copyright“ (das ist ein US-Gesetz, was nur in den USA gilt! Erinnert sei an den „krassen“ DMCA) behaupten. International existiert mit dem Berner Abkommen ein Mindestrechtekatalog.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2003, 13:12   #29
Marc
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Beiträge: 3.197


Standard Re: Kauft mann den ...

Zitat:
Original geschrieben von Jean-P.
Mir kommt es so vor, dass man nur fuer ein eingeschränktes Nutzungsrecht bezahlt.
Das kommt der Problematik schon sehr nahe: Softwarekauf gilt in Deutschland gemeinhin als Sachkauf – so wie ich auch ein Buch kaufe. In den USA ist Software aber kein „product“, sondern ein „service“ - und das ermöglicht Einschränkungen:Kaufe ich einen Staubsauger (Sachkauf), so kann ich den beliebig nutzen; der Hersteller kann mir nicht vorschreiben, was ich mit meinem Staubsauger zu machen und zu lassen habe. Will ich aber statt Staubsauger eine Putzfrau kaufen.. äh.. „lizensieren“, so ist dies ein Dienstvertrag. Und nun kann die große „Putzfrauen-Vermittlungs-AG“ mir beliebige Einschränkungen vorschreiben: Putzen tut unsere Frau nur Dienstags zwischen 14:00 und 14:30, nach einem Monat endet der Vertrag und muss neu geschlossen werden...

Mit diesem Verständnis handeln insbesondere US-Hersteller hier – und das ist eine grandiose Ignoranz auf dem deutschen Markt: Die Käufer hier haben nun einmal andere Rechte. Und so wie ich bei einem gekauften Buch beliebig die Seiten rausreißen darf, so will ich auch mit meiner Software wie mit meinem Staubsauger verfahren. Einzig bei „meiner“ Putzfrau ist mir klar, dass ich nicht mit der beliebig verfahren darf.

Die Hersteller interessieren sich aber für diese Situation einfach nicht. Eigentlich komisch, denn das ein US-Hersteller hier nicht „mein Kampf“ verkaufen darf, wäre ihm sicher klar.

Schränkt nun auf dem deutschen Markt ein Hersteller sein Produkt mit Freischalt- und Hardware-Locks ein, so ist das juristisch überaus dünnes Eis. Kaufe ich mir eine Software, die auf meinem Rechner nicht funktioniert oder nur eingeschränkt oder zumindest erstmal nicht, so ist das, als ob ich ein Auto kaufe, welches erstmal nur 5x anspringt und danach vom Hersteller endgültig „freigeschaltet“ werden muss. Dabei ist es mein Auto! Mein nicht anspringendes Auto ist juristische mangelhaft, und mir stehen Gewährleistungsrechte zu.

Es gibt eine Rechtsprechung zu Microsofts Produktaktivierung: Die gesamte Angelegenheit verletzt nur dann nicht die Rechte des Kunden, wenn die Aktivierung unverzüglich (24h/7Tage), kostenlos und ohne technisch Anforderungen (also ohne Internetanschluss!) möglich ist.

Inwieweit derzeit andere Hersteller dies beachten, kann jeder potentielle Neukunde selbst beurteilen. Gilt die Software demgemäß als mangelhaft (z.B.: sie läuft dauerhaft nicht auf einem Rechner ohne Internetanschluss), so stehen dem Käufer verschiedene Rechte zu, die im Extremfall bis zur eigenhändigen Beseitigung des Fehlers (sprich: Cracken) gehen können.

Insgesamt ist die Problematik aber juristisch im Fluss und nicht abschließend geklärt. Auch ist nicht wirklich ganz klar, ob sich das Microsoft-Urteil mangels Datenträger und zwischengeschaltetem Händler problemlos auf Add-On Hersteller übertragen lässt. Sicherheit würde hier wohl erst ein Urteil schaffen.

Damit stehen die Add-On-Hersteller auf extrem dünnen Eis: Eine Klage gegen einen crackenden Kunden könnte sehr gut als überaus schmerzhafter Schuss ins eigene Knie enden. Ebenso natürlich, falls ein entnervter Kunde klagt.

Hier wird dann auch meiner Meinung nach deutlich, dass die gesamte Freischalt-Angelegenheit eine Dummheit der Hersteller ist: Das Problematik der illegalen Kopien liegt weder im rechtlichen Bereich: Wir haben ein ausgewogenes und detailliertes Urheberrecht. Noch liegt das Problem im technischen Bereich: Geldbörsen zu klauen oder im Lokal die Zeche zu prellen, ist auch problemlos möglich, trotzdem ist dies kein Massenphänomen.

Das Problem liegt vielmehr im moralischen Bereich: „Saugen und Cracken? Macht doch jeder! Außerdem tut's niemandem weh!“

Wenn die Firmen sich also ein größeres Unrechtsbewusstsein auf Seiten der Kunden wünschen, dann ist es der ganz falsche Weg, dem Kunden selbst auf problematische Weise die Rechte zu beschneiden, sprich „Unrecht antun“. Wenn schon der ehrliche Kunde schlimmstenfalls die rechtmäßig gekaufte Software cracken darf, um an seine Rechte zu gelangen, dann besteht die Gefahr, dass sich wohl viele fragen, „warum nicht gleich bei Emule saugen?“.

Damit ist keinem gedient.

Deshalb: Kauft keine Software, die euch nur zu Konditionen überlassen wird, mit denen ihr nicht einverstanden seid. So verstehen die Hersteller am besten, der die Kunden nicht mit einer rechtlich zweifelhaften Beschneidung ihrer Rechte einverstanden sind.

Wir werden bei FXP jedenfalls in den Tests verstärkt auf solche restriktiven Aktivierung achten.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2003, 13:24   #30
Buschflieger
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Beiträge: 4.096


Standard Re: Re: Kauft mann den ...

Zitat:
Original geschrieben von Marc Störing
Deshalb: Kauft keine Software, die euch nur zu Konditionen überlassen wird, mit denen ihr nicht einverstanden seid. So verstehen die Hersteller am besten, der die Kunden nicht mit einer rechtlich zweifelhaften Beschneidung ihrer Rechte einverstanden sind.

Wir werden bei FXP jedenfalls in den Tests verstärkt auf solche restriktiven Aktivierung achten.
Das ist das beste, was ich bisher zu der Thematik hier gelesen habe. Sehr schön, dass auch die FXP diese Problematik aufgreift, danke.
Buschflieger ist offline   Mit Zitat antworten
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