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Alt 17.07.2008, 10:36   #27
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Beiträge: 11.502


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fakt ist, du hast keinen beleg für deine kündigung, weil du es nicht schriftlich gemacht hast. Jetzt kannst du entweder die zahlung verweigern und es auf eine klage ankommen lassen (mit rechtschutz ok, ohne wahnsinn) oder zahlen und zum nächsten termin schriftlich kündigen.

Vollkommen wurscht, was wo wie steht, wenn du im nachhinein nicht beweisen kannst das du fristegerecht gekündigt hast, (einschreiben, fax sendebericht oder zumindest eine beantwortete email), egal wo du was gekauft hast, dann hast pech gehabt.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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