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Alt 03.12.2002, 22:29   #11
FranzU
Veteran
 
Registriert seit: 21.10.2000
Beiträge: 337


Standard

Zitat:
Original geschrieben von LouCypher
Ich glaub schon das der portable angemeldet sein muss, es heisst ja dass für jeden standort an dem ein empfänger betrieben wird eine anmeldung erforderlich ist. Ich interpretiere das so, dass selbst wennst ein taschenradio dabei hast und es abwechselnd in einer von 10 wohnungen betreibst, du für jede wohnung die gebühr zahlen musst .
Also das ist aber maßlos übertrieben.
Ich behaupte einmal (ohne jetzt den rechtlichen Beweis zu haben), wenn ich an einem meiner Wohnsitze die Rundfunkgebühr bezahle, dann kann ich ein Taschenradio irgendwo anders beliebig betreiben. Immerhin muss man für eine Autoradio auch nicht extra zahlen.
____________________________________
lG FranzU
*~* Wir alle sind die Urheber der Ereignisse unseres Lebens, und wir alle
*~* sind bei der Erschaffung der Umstände, die zu diesen Ereignissen führen,
*~* Mitschöpfer im Verein mit dem einen großen Schöpfer.
*~* (aus \"Gespräche mit Gott\" Band 2)
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