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Alt 15.01.2008, 10:21   #11
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502


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Zitat:
Original geschrieben von r_bonnhof
wo steht das?

lies dir in ruhe oben genanntes gesetz durch...
http://www.orf-gis.at/index.php?kate...n&artikel=1717

Zitat:
Keine Gebührenpflicht nur wenn Gerät nicht empfangsbereit ist
Für den Fall, dass Sie bisher ausschließlich TV-Programme über Haus- oder Zimmerantenne empfangen haben, nach Abschaltung der analogen terrestrischen Frequenzen keinerlei Empfang mehr möglich ist und Sie auf eine Nachrüstung verzichten (Kauf einer DVB-T Box, Umstieg auf Kabel- oder Satelliten - TV), entfällt künftig die Gebührenpflicht. Denn in diesem Fall ist das TV-Gerät nicht mehr in der Lage, Rundfunk zu empfangen. Ermöglicht eine Umrüstung (DVB-T Box, Satellitenanlage) wieder den Empfang, besteht Gebührenpflicht. In jedem Fall besteht weiterhin Gebührenpflicht für Radiogeräte.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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