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#17 |
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<< Gayliebt >>
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Es können durchaus anderen Organen als der Polizei Vollmachten übergeben werden (siehe Parksheriffs); somit glaube ich schon, dass die die Wohnung betreten dürfen.
Natürlich dürfen die keine Gewalt dabei ausüben, d.h . aufbrechen, etc., Du kannst jedoch dann bestraft werden, wennst die hinderst, einzutreten. Ciao Oliver
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