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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme. |
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Themen-Optionen | Ansicht |
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#21 |
Commander Jameson
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![]() Es ist schon erstaunlich wie schlecht ausgebildet Mitarbeiter von Organisationen sind, die sich quasi amtliche Befugnisse anmaßen.
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Commander Jameson |
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#22 | |
Inventar
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![]() Zitat:
Damit die Polizei dein Eigenheim betreten darf, muss ein begründeter Verdacht auf eine Straftat feststehen und selbst dann, darf auch nur diese - und sonst überhaupt niemand anderes - deine Türschwelle ohne dein Einverständnis überschreiten. pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#23 |
Jr. Member
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![]() Zitat Pong : Wie genau wars dort?
Der Nachbar hat den Gis-Menschen nicht reingelassen, daraufhin ist er einige Zeit später mit einem Gendarmeriebeamten dagestanden und den musste er eintreten lassen. Meine Behauptung man MUSS den Gis-Typen[in] die Wohnung 'bitten' war falsch, aber die Amtsperson mit der er dann kommt musst Du. Lese dazu den Artikel von Holzi, sehr aufschlussreich. argos |
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#24 |
Elite
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Beiträge: 1.115
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![]() Danke an alle
@baron Der angegebene Link zum Ausprobieren bringt die Meldung www.nrj.at not found. Ich weiß immer noch nicht, ob ich mit meinem Werkl überhaupt Radio hören k a n n (wollen tu ich's eh nicht). Eigentlich hab ich keine Lust, dieses Extra zu zahlen, zumal wir zu Hause das volle Programm haben. In welchem Büro hört man Radio über den PC? |
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#25 |
Elite
![]() Registriert seit: 27.12.2001
Beiträge: 1.115
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![]() Man sollte nicht antworten, wenn es noch weitere Seiten gibt.
Also ich habe ihn nicht reingelassen, wollte er auch nicht. An der Tür hat ihm genügt. @Holzi Sehr gut, aber vom PC steht da nichts. Das GIS-Gesetz spricht von einer "Rundfunkeinrichtúng, die in der Lage wäre...." Da gibt es viele Sachen, die Radio spielen könnten... @Argos Was tun Sie? |
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#26 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#27 |
Veteran
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Beiträge: 300
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![]() Auch wenn es rechtlich in Ordnung ist, so ist es trotzdem eine unverschämte "Abzocke". Unabhängig von der "PC + Internetfrage" ......... es ist schlicht eine Frechheit, dass für Zweitwohnsitze die TV - Gebühr ein zweites mal fällig wird.
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#28 |
Der Unvergleichliche
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![]() Hm eigenartig!
![]() Der geht jetzt-gerade 2x ausprobiert! http://www.energy.at/webradios/live/index.php Da gibts noch mehr: http://www.windowsmedia.com/radioui/home.aspx Geändert von Baron (30.07.2009 um 13:56 Uhr). |
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#29 |
Aussteiger
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![]() naja, besser es ist haushaltsbezogen als personenbezogen wie in deutschland ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#30 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023
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![]() Zitat:
im Link von Holzi steht nämlich: "Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die GIS eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (das ist das Magistratische Bezirksamt oder die Bezirkshauptmannschaft) zu veranlassen, deren Organe zum Betreten der betreffenden Räumlichkeiten ermächtigt sind. Ein Betreten von Räumen ist also nur durch Organe der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig (und nicht durch Organe der GIS !), sowie auch nur bei begründetem Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist oder verweigert wurde (nicht aber, wenn noch gar keine Meldung vorliegt bzw. noch keine Anfrage erfolgt ist !)." Seit wann ist ein Gendameriebeamter ein Organ der Bezirksverwaltungsbehörde? Nein, ist er definitiv nicht und er hat definitiv nicht das Recht dazu ohne Gerichtsbescheid in die Wohnung einzudringen. |
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