Zitat:
Zitat von Baron
Nö die Funküberwachung kann sich jederzeit auf Verdacht zutritt verschaffen! Hatte auch einmal das Vergnügen (CB funk zeiten) mit dem legendären Ing.Klein (IMHO) der sagte gleich "lassens uns rein oder mein Kollege holt die Polizei während ich eben vor der Türe warte!" Das hab ich mir erspart-habe ihnen das ganze damals illegale Festationsgraffelwerk in die Hände gedrückt und dafür auch ein nur eine Kulante verwaltungstrafe von 1500 ATS bekommen- der Gerätewert von über 15000 ATS hat mit da 1979 schon mehr geschmerzt  
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Das glaub ich dir schon, aber eine Funksendeanlage kannst nicht mit einem Rundfunkempfänger vergleichen, weil von dem keine Gefahr ausgeht.
Dich habens' nach TKG §84 durchsuchen wollen, natürlich zurecht
