Zitat:
Zitat von fredf
Entweder hat sich der Kibera nicht ausgekannt oder er hat den GIS-Menschen gut gekannt...
im Link von Holzi steht nämlich:
"Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die GIS eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (das ist das Magistratische Bezirksamt oder die Bezirkshauptmannschaft) zu veranlassen, deren Organe zum Betreten der betreffenden Räumlichkeiten ermächtigt sind.
Ein Betreten von Räumen ist also nur durch Organe der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig (und nicht durch Organe der GIS !), sowie auch nur bei begründetem Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist oder verweigert wurde (nicht aber, wenn noch gar keine Meldung vorliegt bzw. noch keine Anfrage erfolgt ist !)."
Seit wann ist ein Gendameriebeamter ein Organ der Bezirksverwaltungsbehörde? Nein, ist er definitiv nicht und er hat definitiv nicht das Recht dazu ohne Gerichtsbescheid in die Wohnung einzudringen.
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Natürlich ist ein Polizist (vormals auch: Gendarmeriebeamter) ein Organ der Bezirksverwaltungsbehörde.
Er versieht für diese den Exekutivdienst!
Wer's nicht glaubt: siehe § 9 Sicherheitspolizeigesetz
Ist aber interessant, dass einer diesen Blödsinn postet und es unwidersprochen hingenommen wird...