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Alt 13.10.2010, 20:32   #11
LZ
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Registriert seit: 01.08.2000
Beiträge: 906


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Schönen Abend..
drum empfehle ich immer eine neue Leitung legen zu lassen und erst bei funktionierender Neubestellung wird die bestehende Leitung gekündigt.
Das praktiziere ich jetzt schon seit etwa 8 Jahren so und wäre schon 2mal sehr doof dagestanden. Bei der letzten Aktion habe ich dann die komfortable Situation gehabt das ich dem Anbieter nach Installation und nicht errreichter Bandbreite bzw. der Anschaltung der Speedoption einfach den Rücktritt der Bestellung nach §5e KSchG erklärt habe. Die daraus erfolgte Rechtsstreitigkeit bügelte die RTR nieder. Das Klagsbegehren des Anbieters auf die Grundgebühr über die Mindestlaufzeit fand bisher keinen Weg zu mir.....


lg roberto
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