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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
Gast
Beiträge: n/a
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![]() hab erst kürzlich eine anonymverfügung weitergeleitet bekommen
nach abzug der toleranzen *blablabla* 161km/h bei erlaubten 130km/h laut einer öamtc übersicht wären es bei 160 km/h (bis zu 30 km/h geschwindikeitsübertretung) höchstens 72 euronen gewesen übersich über das Strafmaß hab dem bearbeiter eine email geschrieben das ich ein so armer zivildiener bin und doch nur so schnell gefahren bin weil meine lichtmaschine ausgefallen war und ich noch vor dem dunkeln zuhause sein könnte er hat mich dann um rückruf gebeten und wir haben vereinbart dass ich ihm die anonyverfügung mit werkstättenrechnung zurücksende und er versucht die strafe zu ermäßigen. bin gespannt ob es billiger wird oder ob er es in irgendeiner lade vergisst immerhin war es ja eine dienstfahrt beim roten kreuz ps: mit licht wär ich niemals schneller als 130 gefahren (übrigens es war mitte dezember ca 1530 --> es war noch nicht dunkel ich wollte vor der dunkelheit zuhausesein) |
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