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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 17.12.2002, 20:36   #11
Karl
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Beiträge: 11.093

Mein Computer

Standard

@Miadu!
Das würde bedeuten das LeComte falsch vorgegangen ist. Er hätte argumentieren müssen das diese Ware ein Klumpert ist und er es daher nicht will.

Aber wenn er einen anderen Monitor verlangt so ist das keine Rückgabe sondern ein Austausch.
____________________________________
M.f.G. Karl
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Alt 17.12.2002, 20:36   #12
Miadu
Senior Member
 
Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 142


Standard ...und weil da alle so positiv sind...

hier meine erfahrungen mit ditech:

zu beginn alles super, ware hat gepasst, somit keine einzige reklamation


doch ab dem zeitpunkt wo dort 3 oder mehr verkäufer waren, hmmm


mußt du schaust da GENAU; was du bekommst:

1x 3com 905B bitte - ergibt 905c aaargh
1x 1100er Cel T bitte = Cel 1100 nix Tualatin nur 128KB cache?

nächster streich: 1x 256MB Infineon SDRAM 133 C2 bitte = PowerRam

nein, bitte ich hab original inifineon drinnen!
ja, der funktioniert eh nur allein, infineon kostet mehr ????

passt...

geht, kommt mit anderem sackerl wieder, halber ram sichtbar mit großem infineon pickerl, andere hälfte von papier abgedeckt, sackerl verschweißt.
na und @ home, was war beim auspacken?

PowerRam steht am pickerl auf der anderen hälfte...
____________________________________
kann mental roots/senatoren auf ignore setzen
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Alt 17.12.2002, 21:23   #13
LeComte
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Ich lese die Reaktionen mit Interesse.

Diese "Vor-Ort-Garantie" ist mir bekannt. Sie ist ein offensichtlich weit verbreiteter Versuch, die seit 1. Jänner 2002 geänderte Gesetzeslage in Österreich zu umgehen. Die besagt eindeutig, daß ich nicht funktionsfähige Ware im Geschäftslokal des Händlers ganz nach meinem Gutdünken umtauschen oder reparieren lassen kann. Dies steht mir zu. Punktum.

Mir ist auch bekannt, daß das erhöhten Aufwand bedeutet. So ist das nun einmal. Und was mit diesen "Vor-Ort-Garantien" versucht wird, ist, diesen Aufwand, zu dem der Händler verpflichtet ist, auf Kosten der Kunden zu umgehen. Und nicht nur auf Kosten der Kunden, sondern auch auf Kosten jener Mitbewerber, die sich an das Gesetz halten.

Und das, meine ich, ist ein untragbarere Zustand.
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Alt 17.12.2002, 21:25   #14
garfield36
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Mein Computer

Standard DiTech

Seltsam, habe mit DiTech eigentlich eher positive Erfahrungen gemacht. Aber ich denke schon, dass während der Garantiezeit, das Gerät im Geschäft zurückgenommen werden muß. Die AGB der Fa. Hyundai müssen ja nicht unbedingt bindend sein. Man sollte mal die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich genauer checken, wenn diese eine bessere Regelung vorsehen, kann Hyundai in die AGB schreiben was sie wollen.

Hatte vor ein paar Jahren auch mal ein Problem mit einem Monitor. Habe ihn ins Geschäft zurückgebracht, wo man mich darauf aufmerksam machte, dass man das Gerät nur ein halbes Jahr annehmen muss.
Konnte das Gerät trotzdem dort lassen, musste mich nur verpflichten die Transportkosten zu übernehmen. Habe dann nicht mal die zahlen müssen, da offenbar der Importeur das Gerät im Geschäft abholen ließ und nichts verrechnete. War übrigens ein Eizo und das Geschäft eine Actron-Filiale. Manchmal zahlt es sich aus ein wenig mehr beim Kauf auszugeben.
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Alt 17.12.2002, 21:41   #15
LeComte
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"...Aber ich denke schon, dass während der Garantiezeit, das Gerät im Geschäft zurückgenommen werden muß. Die AGB der Fa. Hyundai müssen ja nicht unbedingt bindend sein. Man sollte mal die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich genauer checken, wenn diese eine bessere Regelung vorsehen, kann Hyundai in die AGB schreiben was sie wollen."

So ist das in der Tat. Es gilt österreichisches Recht, da wir in Östereich sind; AGBs können dieses Recht nicht verändern - was ja auch logisch ist, oder?

Und was den Transport des defekten Monitors angeht, ist das auch geregelt: er ist mir nicht zuzumuten. Und auch das steht im Gesetz.

Im Übrigen hat guru@wcm.at dazu mehrmals Erleuchtendes im WCM geschrieben; und der VKI (www.vki.at) bietet telefonisch und schriftlich durchaus Informatives dazu an.

Und letztendlich ist der Gesetzestext durchaus kein Geheimnis und durchaus erhältlich.
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Alt 17.12.2002, 21:51   #16
Hanneman
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Gesetzestext ist §§922ff ABGB
und KschG

zu finden unter http://info.uibk.ac.at/c/c3/c305/ziv...-933-abgb.html
http://info.uibk.ac.at/c/c3/c305/ziv.../p8_kschg.html

oder allgemein
http://www.ris.bka.gv.at/
letztere ist aktueller
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Alt 17.12.2002, 22:06   #17
pc.net
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also ich finde auch, dass der monitor vom di-tech umgetauscht werden müsste, wenn du dich auf die gesetzliche gewährleistung berufst ...

die hersteller-garantie oder ein vor-ort-service ist ja nur eine freiwillige mehrleistung des herstellers, der aber IMHO gegenüber der gesetztlichen gewährleistung nachrangig ist ...

also wenn du darauf bestehst muss ihn dir der di-tech umtauschen und punkt ...
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Alt 17.12.2002, 22:37   #18
Nasdaq
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gibts bei samsung auch eine dead on arrival regelung? ich find da nix, weiss das wer?

mein 181 funkt eigentlich super, nur wenn ich im word ein wort lösche kann ich es nach 10 sekunden immer noch lesen weil es im tft "eingebrannt" ist. und ich zahl ned 920 euro das ich dann so einen fehler hab.

(super, 8 computerteile gekauft, 4 davon hin ... kauf ich für irgendwelche freunde was dann haltet das 10 jahr )
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Alt 17.12.2002, 22:39   #19
pc.net
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@Nasdaq
dann schick doch deine freunde für dich einkaufen
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Alt 17.12.2002, 23:17   #20
Nasdaq
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