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Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen

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Alt 22.06.2004, 20:18   #31
Woodz
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mach´s wie ich, geh´ nicht mehr zum cmc.

leider kann man da wirklich nicht viel machen. auch wenn man im recht ist, wegen einer festplatte bemüht man halt nicht gerne einen anwalt oä.

lg
woodz

p.s. ich hab gerade ein mail an cmc geschickt bezüglich gewährleistung, mal sehen was sie schreiben.
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Alt 22.06.2004, 20:57   #32
==C6==
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tja beim peluga geht das ohne probs alles grade erst lezte woche meinen alten usb stick hingebracht und neuen dafür bekommen, nur beim ditech ist immer alles scheisse,
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Alt 22.06.2004, 21:14   #33
Lucky333
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Zitat:
Original geschrieben von Virtanen
Um dieses Geschäft werde ich in Zukunft einen großen Bogen machen.
Grüsse
Was kann der Händler dafür das die Gesetzeslage so ist? Bedanke dich in Brüssel bei der EU, die glauben sie tun uns was gutes mit 2 Jahren Gewährleistung statt das sie die Garantie verlängern, und dann auch noch die Beweislastumkehr.

Das einschicken zum Hersteller kostet auch Geld und bei den niedriegen Preisen ist das niemals drinn das er es übernimmt.
____________________________________
\"Die große Mehrzahl unserer Importe kommt von außerhalb des Landes.\" George W. Bush

Don´t drink and drive, when you can smoke and fly.

http://www.Galgos-in-Not.de
http://www.Pro-Galgo.com
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Alt 22.06.2004, 21:18   #34
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von reemrev
Nach 5 Monaten kann noch keine Rede von einem Garantiefall sein, hier tritt der Fall der Gewährleistung ein. Dir stand die Wahl zwischen Reparatur oder Tausch zu (bei einer Harddisk sollte das kein Problem sein).
dem möchte ich mich gleich anschliessen


cosmos hat auch noch nie davon gehört

und verweigert austausch oder wandlung


warning! warnung!
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 22.06.2004, 21:30   #35
Dr. Duke
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Habe da Heute mit einem Händler Diskutiert. Er sagte das sich die Gewährleistung des Herstellers auf das Herstellerdatum bezieht und nicht auf´s Verkaufsdatum. Also wenn ich zb. eine Festplatte nach einem Jahr Lager kaufe, nur weil das Ding schon so lange im Lager war, verliere ich dadurch ein Jahr von dieser Gewährleistung. Das ganze ist schon ziemlich kompliziert geworden. Langsam versteht da wohl niemand mehr was Sache ist. Da wäre mal eine Anfrage beim Konsumentenschutz von Nöten.

Mfg
Dr.Duke
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Alt 22.06.2004, 21:55   #36
Virtanen
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Zitat:
Original geschrieben von Lucky333
Was kann der Händler dafür das die Gesetzeslage so ist? Bedanke dich in Brüssel bei der EU, die glauben sie tun uns was gutes mit 2 Jahren Gewährleistung statt das sie die Garantie verlängern, und dann auch noch die Beweislastumkehr.

Das einschicken zum Hersteller kostet auch Geld und bei den niedriegen Preisen ist das niemals drinn das er es übernimmt.
Mir geht es ja garnicht so um die Gesetzeslage.
Ich habe den Händler darauf aufmerksam gemacht, das ich die Platte dringend benötige. Auf meiner 2. Platte im Rechner hatte ich alles gesichert, dort ist so gut wie kein Platz mehr.
Ich hätte es mir eigentlich leicht vorgestellt, Platte hin, neue nach hause, einen Tag alles neu installieren. Alles wäre erledigt!
Leider war dem nicht so, und wie es scheint gings mir nicht alleine so.
____________________________________
peace on earth !
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Alt 22.06.2004, 21:58   #37
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von Dr. Duke
Habe da Heute mit einem Händler Diskutiert. Er sagte das sich die Gewährleistung des Herstellers auf das Herstellerdatum bezieht und nicht auf´s Verkaufsdatum. Also wenn ich zb. eine Festplatte nach einem Jahr Lager kaufe, nur weil das Ding schon so lange im Lager war, verliere ich dadurch ein Jahr von dieser Gewährleistung. Das ganze ist schon ziemlich kompliziert geworden. Langsam versteht da wohl niemand mehr was Sache ist. Da wäre mal eine Anfrage beim Konsumentenschutz von Nöten.

Mfg
Dr.Duke

just bull-shit.


im ersten halben jahr nach kauf haftet der händler dem endkunden gegenüber...
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 22.06.2004, 22:07   #38
Woodz
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Zitat:
Original geschrieben von Dr. Duke
Habe da Heute mit einem Händler Diskutiert. Er sagte das sich die Gewährleistung des Herstellers auf das Herstellerdatum bezieht und nicht auf´s Verkaufsdatum. Also wenn ich zb. eine Festplatte nach einem Jahr Lager kaufe, nur weil das Ding schon so lange im Lager war, verliere ich dadurch ein Jahr von dieser Gewährleistung.
bitte geh nochmal zu dem händler und teile ihm mit, dass das ein schwachsinn ist.
gewährleistungfrist beginnt mit dem tag der übergabe (also meist tag des kaufs) zu laufen.

Zitat:
Was kann der Händler dafür das die Gesetzeslage so ist? Bedanke dich in Brüssel bei der EU, die glauben sie tun uns was gutes mit 2 Jahren Gewährleistung statt das sie die Garantie verlängern, und dann auch noch die Beweislastumkehr.

Das einschicken zum Hersteller kostet auch Geld und bei den niedriegen Preisen ist das niemals drinn das er es übernimmt.
ui, da ist jetzt gerade einiges durcheinandergekommen. der gesetzgeber (eu oder a) hat nur ganz geringen einfluss auf die garantie. verlängern kann er sie gar nicht. das könnte aber der hersteller.

die neue regelung der gewährleistung ist für den verbraucher auch besser. vorher betrug die frist nur 6 monate, wobei die beweislast gesetzlich nicht geregelt war. nun beträgt die frist 2 jahre, wobei in den ersten 6 monaten den händler die beislast trifft (verbesserung) und du auch noch die nächsten 1,5 jahre die möglichkeit hast einen mangel (im zeitpunkt der übergabe) zu rügen (verbesserung).

zum zurückschicken. wie der händler das mit dem hersteller regelt ist mir als konsument egal. muss er halt die preise anheben. über kurz oder lang rendiert sich besseres service, siehe dieser thread.

lg
woodz
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Alt 23.06.2004, 08:00   #39
reemrev
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QUOTE]Habe da Heute mit einem Händler Diskutiert. Er sagte das sich die Gewährleistung des Herstellers auf das Herstellerdatum bezieht und nicht auf´s Verkaufsdatum.[/quote]
Schwachsinn, jeder Händler weiß das. Kaufverträge werden zwischen Kunden und Händler geschlossen, mit dem Hersteller hat das nichts zu tun. Ansprechpartner für Gewährleistungen ist somit immer der Händler.
In solchen Fällen (Festplatte, < 6 Monate) muss man stur, aber freundlich bleiben und wenn es sein muss, eine Stunde lang darauf bestehen. Die Beweislast liegt beim Händler und nicht beim Hersteller (siehe Vertragpartner), daher ist ein Einschicken zwecks Überprüfung für den Kunden irrelevant. Der Händler muss das Gegenteil beweisen, im Falle einer Festplatte eine Sache von 10 Minuten, kann er das nicht, dann wird getauscht.
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Alt 23.06.2004, 10:26   #40
DCS
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Zitat:
Original geschrieben von LouCypher
die 2-jährige gewährleistung gilt nur mängel die bereits bei kauf bestanden haben, und nach 6 monaten MUSS DER KUNDE beweisen das der mangel bereits beim kauf bestand was in diesem fall vermutlich unmöglich ist. Daher kann man in diesen fall von 6 monaten gewährleistung ausgehen, und händler muss den mangel innerhalb einer angemessenen frist beheben (ca 14 tage). Er ist afaik nicht verpflichtet das teil sofert zu tauschen, aber innerhalb der ersten 6 monate der gewährleistung kann er sich mit der garantie gschichte brausen gehen.
Die 2-jährige gewährleistung gilt nur mängel die bereits bei kauf bestanden haben....wie soll ich das denn verstehen ???
Teil Kaufen, Aufschrauben, durchlüften, "alles klar!!", Mitnehmen ??
Wie soll ich beim Kauf eines elektronischen Teils beim Kauf feststellen, daß das Gerät den Belastungen meiner Anforderungen nicht gewachsen ist ? Soll ich mich mit einer Festplatte im Laden "24/7" hinsetzen, um dann irgendwann zu sagen: "OK, diese Platte ist für meine ____________ Projekte geeignet, ich werde sie also kaufen!"

Gebe ich an dem Händler meine Garantie/Gewährleistungsansprüche ab, wenn ich nicht SOFORT im Laden einen Mangel reklamiere???
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