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| Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen |
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#31 |
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Inventur
![]() Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700
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mach´s wie ich, geh´ nicht mehr zum cmc.
leider kann man da wirklich nicht viel machen. auch wenn man im recht ist, wegen einer festplatte bemüht man halt nicht gerne einen anwalt oä. lg woodz p.s. ich hab gerade ein mail an cmc geschickt bezüglich gewährleistung, mal sehen was sie schreiben. |
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#32 |
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Inventar
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tja beim peluga geht das ohne probs alles grade erst lezte woche meinen alten usb stick hingebracht und neuen dafür bekommen, nur beim ditech ist immer alles scheisse,
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#33 | |
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frecher
![]() Registriert seit: 09.10.2002
Beiträge: 2.698
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Zitat:
Das einschicken zum Hersteller kostet auch Geld und bei den niedriegen Preisen ist das niemals drinn das er es übernimmt.
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\"Die große Mehrzahl unserer Importe kommt von außerhalb des Landes.\" George W. Bush Don´t drink and drive, when you can smoke and fly. http://www.Galgos-in-Not.de http://www.Pro-Galgo.com |
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#34 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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Zitat:
cosmos hat auch noch nie davon gehört und verweigert austausch oder wandlung ![]() warning! warnung!
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pssst tanj |
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#35 |
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Senior Member
![]() Registriert seit: 29.12.2003
Alter: 65
Beiträge: 118
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Habe da Heute mit einem Händler Diskutiert. Er sagte das sich die Gewährleistung des Herstellers auf das Herstellerdatum bezieht und nicht auf´s Verkaufsdatum. Also wenn ich zb. eine Festplatte nach einem Jahr Lager kaufe, nur weil das Ding schon so lange im Lager war, verliere ich dadurch ein Jahr von dieser Gewährleistung. Das ganze ist schon ziemlich kompliziert geworden. Langsam versteht da wohl niemand mehr was Sache ist. Da wäre mal eine Anfrage beim Konsumentenschutz von Nöten.
Mfg Dr.Duke |
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#36 | |
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Abonnent
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Zitat:
Ich habe den Händler darauf aufmerksam gemacht, das ich die Platte dringend benötige. Auf meiner 2. Platte im Rechner hatte ich alles gesichert, dort ist so gut wie kein Platz mehr. Ich hätte es mir eigentlich leicht vorgestellt, Platte hin, neue nach hause, einen Tag alles neu installieren. Alles wäre erledigt! Leider war dem nicht so, und wie es scheint gings mir nicht alleine so.
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peace on earth ! |
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#37 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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Zitat:
just bull-shit. im ersten halben jahr nach kauf haftet der händler dem endkunden gegenüber...
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pssst tanj |
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#38 | ||
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Inventur
![]() Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700
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Zitat:
gewährleistungfrist beginnt mit dem tag der übergabe (also meist tag des kaufs) zu laufen. Zitat:
die neue regelung der gewährleistung ist für den verbraucher auch besser. vorher betrug die frist nur 6 monate, wobei die beweislast gesetzlich nicht geregelt war. nun beträgt die frist 2 jahre, wobei in den ersten 6 monaten den händler die beislast trifft (verbesserung) und du auch noch die nächsten 1,5 jahre die möglichkeit hast einen mangel (im zeitpunkt der übergabe) zu rügen (verbesserung). zum zurückschicken. wie der händler das mit dem hersteller regelt ist mir als konsument egal. muss er halt die preise anheben. über kurz oder lang rendiert sich besseres service, siehe dieser thread. lg woodz |
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#39 |
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Inventar
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QUOTE]Habe da Heute mit einem Händler Diskutiert. Er sagte das sich die Gewährleistung des Herstellers auf das Herstellerdatum bezieht und nicht auf´s Verkaufsdatum.[/quote]
Schwachsinn, jeder Händler weiß das. Kaufverträge werden zwischen Kunden und Händler geschlossen, mit dem Hersteller hat das nichts zu tun. Ansprechpartner für Gewährleistungen ist somit immer der Händler. In solchen Fällen (Festplatte, < 6 Monate) muss man stur, aber freundlich bleiben und wenn es sein muss, eine Stunde lang darauf bestehen. Die Beweislast liegt beim Händler und nicht beim Hersteller (siehe Vertragpartner), daher ist ein Einschicken zwecks Überprüfung für den Kunden irrelevant. Der Händler muss das Gegenteil beweisen, im Falle einer Festplatte eine Sache von 10 Minuten, kann er das nicht, dann wird getauscht. |
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#40 | |
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Inventar
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Zitat:
Teil Kaufen, Aufschrauben, durchlüften, "alles klar!!", Mitnehmen ?? Wie soll ich beim Kauf eines elektronischen Teils beim Kauf feststellen, daß das Gerät den Belastungen meiner Anforderungen nicht gewachsen ist ? Soll ich mich mit einer Festplatte im Laden "24/7" hinsetzen, um dann irgendwann zu sagen: "OK, diese Platte ist für meine ____________ Projekte geeignet, ich werde sie also kaufen!" Gebe ich an dem Händler meine Garantie/Gewährleistungsansprüche ab, wenn ich nicht SOFORT im Laden einen Mangel reklamiere??? |
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