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| Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen |
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#21 | ||
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Veteran
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Zitat:
Zitat:
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Im Grunde will der Mensch nur eins: Spass haben, glücklich sein und die Zeit so fröhlich wie möglich miteinader zu verbringen. Dafür verzichtet er gerne auf alles andere. --------------------------------------- Unser Motto: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, dafür aber jede Menge Nieten Admiral James T. Kirk ---------------------------------------- Ich kommuniziere also mach ich mich verdächtig ---------------------------------------- |
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#22 |
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Senior Member
![]() Registriert seit: 01.06.2001
Beiträge: 187
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Das Problem ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Dann musst nämlich du beweisen dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Wie willst du das als einfacher Kunde denn machen? Andernfalls hast du keinen Anspruch auf die Gewährleistung. Alles andere ist Kulanz vom Händler.
@C6 Die Garantie gewährt dir der Hersteller und nicht der Händler. Daher hast du dich bei einem Garantiefall direkt an den Hersteller zu wenden. |
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#23 | |
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Inventar
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#24 |
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Senior Member
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Beiträge: 187
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Nein. Das einzige das du vom Händer bekommst ist Gewährleistung.
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#25 |
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Inventar
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und das einzige was der händler von mi rbekommt ist ein Molotow Cocktail
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#26 | |
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Inventur
![]() Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700
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Zitat:
bei einer festplatte kann sich der händler auch nicht weigern auszutauschen (anders zB bei einem maßgefertigten Anzug bei dem eine Naht aufgeht). und nochmal zur garantie: das wort garantie allein steht für "gar nichts". es kommt allein auf den inhalt des garantievertrags an. da kann zB auch drinnen stehen, dass die festplatte bei einem fehler nur dann ausgetauscht/repariert wird, wenn die betriebstemperatur ständig unter 30° war und die festplatte mit goldschrauben am gehäuse befestigt ist. und das ganze nur bei einem selbstbehalt von 60%. lg woodz |
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#27 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 21.08.2003
Alter: 60
Beiträge: 1.823
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@ catch17, C6
Ich bin selbst Händler, allerdings auf einer anderen Baustelle ;-) Wenn du ein Teil kaufst, und da steht was von 2 Jahren Garantie, dann musst du zuerst mal schauen mit wem du den Garantievertrag abschließt! Wenn der Händler dir die Garantie extra anbietet (ist z.B. bei weisswaren wie z.b. Waschmaschinen noch immer üblich) dann kostet das meist extra und ist nichts anderes als eine Versicherung). Wenn bei einer Festplatte 2 oder 3 Jahre Herstellergarantie angeboten wird, dann geht das dem Händler eigentlich gar nix an sondern dass ist eine freiwillige Leistung des Herstellers mit dem du dann zurechtkommen muss. Wenn er trotzdem die Garantieabwicklung übernimmt dann ist das freiwillig und müsste vorher bei der Kalkulation berücksichtigt gewesen sein (höhere Preise). Innerhalb der ersten 2 Jahre gilt aber zusätzlich die gesetzliche Gewährleistung, dass ist aber weit von einer Garantie entfernt. Eine Gewährleistung ist nichts anderes, als dass dir der Hersteller/Händler gewährleistet dass der Artikel bei Produktion/Auslieferung in Ordnung war und somit funktioniert. Das war früher 6 Monate und ist vor 2? Jahren auf 2 Jahre ausgedehnt worden. Allerding mit dem gravierenden Nachteil dass nach den ersten 6 Monaten Du! beweisen musst, dass das Gerät schon bei der Auslieferung den Fehler (Konstruktionsmangel, Transportschaden usw.) hatte, der jetzt zum Ausfall geführt hat. |
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#28 |
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Inventar
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@christian1701
wie verhält es sich mit den restlichen 18 Monaten Gewährleistung? Eigentlich steht einem zu, dass das Teil ohne Kosten repariert wird? |
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#29 |
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Abonnent
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Also kurz mal zurück zum ursprünglichen Fall.
Auch ein Gespräch mit dem Chef (wurde gleich abgewimmelt und zum zuständigen Verkäufer verwiesen) brachte nichts. Kein prompter Austausch. Habs aufgeben. Platte wird jetzt zum Großhändler, dann zu Seagate, dann wieder zum GH und dann zu Händler geschickt. Irgendwann bekomme ich dann eine reparierte oder auch neue Platte zurück. Um dieses Geschäft werde ich in Zukunft einen großen Bogen machen. Grüsse
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#30 | |
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Abonnent
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Zitat:
Ich gehe ja nicht mit dem Gesetzbuch einkaufen.
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