![]() |
![]() |
|
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe/Forumregeln | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
#11 |
|
Inventar
![]() |
ja da werden die aber ne menge zum zocken haben , meine 120gb war voll mit games
![]() |
|
|
|
|
|
#12 | |
|
Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
|
Zitat:
____________________________________
Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
|
|
|
|
|
|
#13 |
|
Inventar
![]() Registriert seit: 21.08.2003
Alter: 60
Beiträge: 1.823
|
@==C6==
Die Garantiezeit von 2 oder 3 Jahren ist eine Herstellergarantie und hat nichts mit dem Händler zu tun. Du hättest die Platte ja selbst nach Irland oder wo die halt zu Hause sind schicken können, dann wären auch die Versandkosten angefallen. Also bitte nicht gleich auf den Händler schimpfen, wenn er korrekt gehandelt hat. |
|
|
|
|
|
#14 | |
|
Elite
![]() Registriert seit: 28.04.2002
Beiträge: 1.307
|
Zitat:
Zitat AK-seite: "Kosten der Gewährleistung Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs (insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten) sind vom Unternehmer zu tragen. Weitere mit der Mängelbehebung zusammenhängende Kosten muss ebenfalls der Unternehmer tragen (z.B. Abschleppkosten eines Kfz)." also ich würde mir das mit "dem Händler der korrekt gehandelt hat" nochmal überlegen christian1701
____________________________________
...wenn Ihr hungert, wenn Ihr dürstet - ihr seit nicht allein, wenn Ihr krank seit wenn Ihr leidet - Ihr seit nicht allein -- ER kümmert sich auch um andere NICHT |
|
|
|
|
|
|
#15 |
|
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
|
die 2-jährige gewährleistung gilt nur mängel die bereits bei kauf bestanden haben, und nach 6 monaten MUSS DER KUNDE beweisen das der mangel bereits beim kauf bestand was in diesem fall vermutlich unmöglich ist. Daher kann man in diesen fall von 6 monaten gewährleistung ausgehen, und händler muss den mangel innerhalb einer angemessenen frist beheben (ca 14 tage). Er ist afaik nicht verpflichtet das teil sofert zu tauschen, aber innerhalb der ersten 6 monate der gewährleistung kann er sich mit der garantie gschichte brausen gehen.
____________________________________
Greetings LouCypher |
|
|
|
|
|
#16 |
|
Inventar
![]() |
also wenn ich mir beim händler was kauf und dann nen vertrag über 2 jahre garantie bekomme, geht mich dass doch nen dreck an wo der das hinschicken muss, das ist ja sicherlich nicht mein problem , und das werde ich morgen auch beim ditech klären, denn sowas kann ja ned angehn, muss sich halt der händeler die portokosten beim hersteller der platte holen , aber wieso komme ich als endkunde dazu auch noch für müll extra bezahlen zu müssen
![]() |
|
|
|
|
|
#17 | |
|
Abonnent
![]() |
Zitat:
Das geht ja beim Hofer schneller ![]()
____________________________________
peace on earth ! |
|
|
|
|
|
|
#18 |
|
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
|
jeder halbwegs kundenorientierte händler würde die platte auch sofort tauschen, da sie erst 5 monate alt ist, ab dem siebenten monat musst auch bei guten händlern warten bis die neue platte kommt und zahlen musst dafür auch, ist ja auch logisch. Schlieslich muss die platte getestet werden (15min arbeit) verpackt und per post verschickt werden, und arbeit, verpackung, und post kosten nun mal geld. Ob die platte nun 14tage oder 6 wochen braucht, darauf hat der händler keinen einfluss.
____________________________________
Greetings LouCypher |
|
|
|
|
|
#19 |
|
Abonnent
![]() |
Ist mir ja klar, das dabei Zeit aufgewendet werden muss.
Ich habe die Platte aber nicht produziert. Die Kosten müssten an den Hersteller verrechnet werden. Ist ja sein fehlerhaftes Produkt. Ich finde es halt nicht in Ordnung, das ich die Kosten tragen soll, vor allem bei der Aussage, der Wertverlust muss ausgeglichen werden.
____________________________________
peace on earth ! |
|
|
|
|
|
#20 |
|
Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
|
Innerhalb der ersten 6 Monaten dürfen Dir keine Kosten aufgebürdet werden. Normalerweise tauscht der Händler die Platte aus, damit hat es sich.
Danach schaut es anders aus, da dann die Herstellergarantie wirksam wird - im Gegensatz zur Gewährleistng, da musst Du beweisen, das der Fehler schon von Anfang an da war, was normalerweise nur mittels Gutachten geht. Wenn die erweiterte Herstllergarantie aussagt, das die Platte auf Kosten des Käufers eingeschickt werden muss, musst Du die Kosten dafür tragen. Wenn Du es über den Händler machst, ist es sein gutes Recht, die Kosten dafür auf Dich abzuwälzen.
____________________________________
Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
|
|
|
![]() |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|