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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#31 |
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Gesperrt
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Ich schätze mal, die werden das Auto so genau kontrolliert haben, weil es in einem erbärmlichen Zustand ist. Denn wenn jemand nicht mal mehr Geld für die Versicherung hat, der hat ganz andere Probleme. In so eine Autoleiche einzusteigen, war vielleicht schon einmal die erste schlechte Idee
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#32 | |
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In the name of Blues
![]() Registriert seit: 22.05.2002
Ort: 4 Wände 1 Dach - furchterregend
Alter: 40
Beiträge: 4.561
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Zitat:
![]() So schlimm is er gar ned. ojo doch isa ![]()
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Blues forever. 24 Mai 2009 ACDC <- Geil wars!!!!! 30.08.2010 U2 Ernst Happel Stadion!!!!! I bin dabei! ![]() http://debattierclub.net/ |
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#33 | |
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Gesperrt
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Zitat:
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#34 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 10.12.2001
Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 2.651
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Verstehe nicht, wie bei so einer Sache der Lenker des Fahrzeuges bestraft wird, und nicht der Fahrzeughalter/-besitzer. Ein solches Auto herzuborgen ist grob fahrlässig, und zwar nicht vom Lenker (der sich's ausborgt), sondern vom Halter, der es herborgt. Der Lenker wird gutgläubig das Auto übernommen haben, da die Taferl ja dran waren. Hätte noch nie im Leben gehört, dass man in dieser Situation verpflichtet wäre, die bezahlte Versicherung zu prüfen...
Aber wird wohl irgendwo in einem windschiefen Paragraphen so stehen... tut mir leid für deinen Sohn; 200 € sind aber in so einem Fall eh' ein geringes Lehrgeld. Da überlegt man sich's dann beim nächsten Mal zweimal, in welches Auto man einsteigt.
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If the milk turns out to be sour, I ain't the kinda pussy to drink it. "Every time I see an Alfa Romeo go by, I tip my hat" - Henry Ford |
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#35 |
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In the name of Blues
![]() Registriert seit: 22.05.2002
Ort: 4 Wände 1 Dach - furchterregend
Alter: 40
Beiträge: 4.561
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naja zu dem Zeitpunkt wurde das Auto grade umgemeldet, mehr oder weniger.
Weil zu dem Zeitpunkt wurde der Wagen mit MA Kennzeichen abgemeldet und gleich darauf mit WN Kennzeichen wieder angemeldet. Villeicht daß es da was hat, warum die Kiwara da immer gleich so arg kommen müssen versteh ich ned. Wenn ich denen das sag, dann is das so. Und daß der Brief erst 2!Monate nach der Kontrolle kommt, find ich sowieso ne Frechheit. I versteh das ganze ned und Schuld sind sowieso beide (damliger Besitzer UND Lenker, der jetzt Besitzer ist).
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Blues forever. 24 Mai 2009 ACDC <- Geil wars!!!!! 30.08.2010 U2 Ernst Happel Stadion!!!!! I bin dabei! ![]() http://debattierclub.net/ |
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#36 |
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Administrator
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Also ich sehe die Sache viel einfacher:
Der Fahrzeugbesitzer (Zulassungsschein) hat dafür zu sorgen dass das Fahrzeug tauglich (angemeldet) auf der Straße fahren darf, WER darin sitzt ist da aber irrelevant. Die Strafe erhielt das AUTO (bzw. der Besitzer), nicht der Fahrzeuglenker der ja nix falsch gemacht hat. Ich versteh diesen Entschluss echt nicht und würd dagegen ankämpfen... ist entgegen JEDER Logik. Soll doch der Fahrzeuginhaber blechen.
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. |
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#37 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458
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also prinzipiell denk ich auch, dass da eher der halter und NICHT der lenker der zu bestrafende in dieser situation sien sollte.
wenn eh rechtschutz vorhanden dann auf alle fälle volles register ![]()
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Best regards, ZeD -- \"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal) -- \"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles) |
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#38 | |
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Jr. Member
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Beiträge: 86
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Zitat:
Ich fürchte nur es ist ähnlich wie wenn man mit einem kaputten Rücklicht erwischt wird. Da kann man auch nur auf die Kulanz des Polizisten hoffen. Das Argument "wer kontrolliert schon vor jedem Fahrantritt ob die Lichter funktionieren" ist so ne Sache - genau das müsste man nämlich tun. |
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#39 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Ich würde auch dagegen ankämpfen - denn rein technisch kann ja ein anderer gar nicht in der Lage sein, festzustellen, ob ein Versicherungsschutz besteht oder nicht.
Beispiel: ich borge Dir mein Auto - und meine KFZ-Versicherung wird üblicherweise vom Konto abgebucht. 42 Tage nach dem Einzug habe ich immer noch die Möglichkeit, die Buchung stornieren zu lassen. So, und jetzt zeige ich Dir sogar meinen Kontoauszug, wo das Geld eingezogen wurde; aus Deiner Sicht wäre somit alles OK. Dass ich das Geld wieder rückbuchen hab lassen, verschweige ich Dir geflissentlich! Wie, also, willst Du diesen Sachverhalt jemals feststellen können? Oder meint die Polizei, dass Du vor Inbetriebnahme des Autos bei der Versicherung nachfragen musst, ob ein Versicherungsschutz besteht? Davon habe ich noch nichts gehört, dass das möglich wäre.... ![]()
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#40 |
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Administrator
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Sollte es nicht klappen, gehe damit an die Öffentlichkeit...
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. |
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